elternzeit antrag beim AG

Hallo,

wie habt ihr die Elternzeit von eurem mann beim Arbeitgeber beantragt wenn er direkt nach geburt in Elternzeit gehen möchte??

Es muss ja schriftlich sein, nur was habt ihr in dem brief reingeschrieben???

Lieben Gruß Silvi mit Zicke Marika (22Monate) und Tammo inside (34ssw)

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hi,

hab nur ne mail geschrieben von wann bis wann (vorraussichtlichen;-) ET dazu)

fertig.

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Hallo...

bei Stiftung Warentest im Bereich Finanzen gibt es Vordrucke.

LG Yvonne

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Hallo Silvi,

der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (also 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) gestellt werden.

Wir nehmen auch die Vordrucke von der Stiftung Warentest Seite.

LG
Amelie

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Hallo,
sorry, aber das ist vollkommener Unsinn!!!! Die Elternzeit muß erst NACH der Entbindung benatragt werden. Was willst Du den beantragen, wenn Du das Geburtsdatum nicht weißt, geht doch auch gar nicht.....
LG
ivana67

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Entschuldige bite, aber das ist überhaupt kein Unsinn!

Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden.

Und wenn der Vater ab dem Tag der Geburt zuhause bleiben möchte, dann muss er eben den Antrag 7 Wochen vor dem errechneten ET beantragen.

Der Arbeitgeber würde sich ja schön freuen, wenn der Mann zu ihm kommt und sagt: Heute ist mein Kind geboren, ich bleibe ab heute zuhause.

Und einen errechneten ET gibt es immer, auch wenn der Termin natürlich nicht auf den Tag genau ist.

Hier ein Link:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung

Die Mutter kann natürlich die Elternzeit nach der Entbindung beantragen, weil sie ja noch die 8 Wochen Mutterschutzfrist hat. Aber hier ging es doch um den Vater?

LG
Amelie

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#danke für eure antworten...

ich habe mich nur auch schon gefragt wie das laufen soll man weiß ja nie ob der kleine prinz nicht doch 2 wochen eher auf die welt möchte oder 1woche länger drinne bleibt als ET..... #schwitz

mmhhh #kratz naja muss männe mit seinem chef klären..


gruß silvi

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hi!

du musst elternzeit sechs wochen vor beginn beantragen, sofern sie direkt nach dem mutterschutz genommen wird. d.h. spätestens zwei wochen nach der geburt musst du den antrag schriftlich beim ag stellen.

falls du später elternzeit nehmen möchtest, nicht direkt nach dem mutterschutz, musst du es mindestens 7 oder 8 wochen davor beantragen.

etwas besonderes musst du nicht reinschreiben... nur eben den zeitraum, ob du evtl. währenddessen teilzeit arbeiten möchtest, und dass das kind bei dir im haushalt lebt und von dir selbst betreut und erzogen wird. hatte mal so einen entwurf, weiß nicht mehr woher der war... aber das war alles was drin stand!

lg astrid #blume

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Hallo Silvi,
also nach dem Gesetz - was leider manche missverstehen - muss du erst eine Woche nach der Geburt mitteilen (sieben wochen vor inanspruchnachme - also eine woche nach Geburt wenn die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz genommen wird) wie lange du in Elternzeit gehst. Ich selbst arbeite bei einem Anwalt und habe jetzt schon angegeben, wie ich die Elternzeit nehme; natürlich ohne genaueres Datum - sondern ab Geburt. Hier meine Formulierung:

"Sehr geehrte ........
hiermit zeige ich fristgemäß nach § 16 Abs. 1 BEEG an, dass ich ab Geburt meines Kindes für zunächst 24 Monate Elternzeit nehmen möchte.

Nach meiner bisherigen unverbindlichen Planung nehme ich anschließend weitere 12 Monate Elternzeit, welche ich Ihnen fristgerecht vor Beginn anzeigen werde.

Bitte schicken Sie mir eine Bescheinigung über die Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG zu.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit vielen freundlichen Grüßen"

Bei einer Verlängerung nach zwei Jahren auf drei Jahre Elternzeit benötigst du KEINE Zustimmung deines AG auf eine Verlängerung. Wenn du jedoch gleich drei Jahre Elternzeit beantragst und dann doch lieber verkürzen möchtest MUSS der AG ZUSTIMMEN! Du musst nur sieben Wochen vor Ende der zwei Jahre nochmals schriftlich deinem AG mitteilen, dass du die restliche Zeit direkt an die bisherige Elternzeit dranhängst.

Wenn du Fragen dazu hast empfehle ich aber auch die Broschüre des Bundes "Elterngeld und Elternzeit". Dort ist alles ziemlich "idiotensicher" erklärt (gibt es z. B. bei der L-Bank-Internetseite zu bestellen, oder auf der Internetseite des Bundes und ARbeitsamtes).

Ich hoffe, ich konnte dir - und evtl. auch einigen anderen - helfen.

Liebe Grüße
Katiem

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hallo..


hast mich wohl etwas missverstanden..
ich brauche das nicht bei meinem AG beantragen sondern mein Mann der gerne nach Geburt für 2 monate Elternzeit nehmen möchte... ich selber binnoch mit unserer ersten tochter marika (22monate) im erziehungsurlaub..


gruß silvi

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aber mir hats sehr geholfen! Das mit der einen Woche nach Geburt war mir nämlich nicht so ganz klar, finde ich auch etwas schwierig, wenn ich bspw. einen Kaiserschnitt habe und 7 Tage in der Klinik bleibe.....muss ich dann jemanden zu meinem AG schicken?

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auf jeden Fall schriftlich beantragen! siehe die vorderen Beiträge dazu.