Muss der Taufpate volljährig sein?

Hallo ihr Lieben,

nachdem unsere kleine Maus jetzt knapp 8 Wochen alt ist, denken wir langsam an die Taufe.

Sie wird katholisch getauft.


Mein Bruder würde gerne Taufpate sein, wir würden uns auch darüber freuen, allerdings ist er erst 15. (Er ist auch katholisch.)


Darf er das dann schon oder muss der Taufpate volljährig sein? Wer kennt sich damit aus????



Danke euch schonmal für eure Antworten

lg fee85

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Hi!

GUck mal vorne ins Gotteslob rein..........meine da steht volljährig!

Antwort auf deine Mail kommt noch...versprochen. Hab Schnupfen und UL WEh. Bin am überlegen, ob ich meine Hebi zur Kontrolle hol.....

LG

SImone

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Huhu,


oh je. Dann fahr lieber hin und lass mal nachschauen.


Mach dir keinen Stress, ich kann warten ;-)


lg corinna

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Hallöchen!

Also soweit ich weiß muss der Taufpate (katholisch) mindestens 14 sein und gefirmt sein.

Bin mir aber nicht ganz schlüssig.

Googels doch einfach mal.

Gruß Bifana

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#danke

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Hallo,
ich bin ev und da kann man pate werden wenn man konfiriert ist! Also 14... bei kath. kann ich es leider nicht sagen! Ihr könntet doch auch euern prister fragen, der muß es ja wissen!

lg r-z

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Hallo,

ja wir haben demnächst einen TErmin mit dem Priester, aber ich wollte nicht ganz unwissend zu diesem Gespräch gehen


Danke dir!


lg fee85

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Hallo Fee!

Also der Tauparte muß nur über 14 Jahre und gefirmt sein. War selber mit 16 Jahren Taufpartin!

Liebe Grüße und alles Liebe für euren Wurm!
Timea

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Super, dann geht es ja!


Danke


lg fee85

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bei evangelis ist es so das man 14 und konfirmiert sein muss aber mal abgesehen davon was erlaubt/verboten ist

meine meinung?
ein taufpate soll unter anderem dafür dasein für meine kinder zu sorgen für den fall das den eltern was passeirt (daher auch alle kinder die gleichen paten)...und ein 15jähriger kann unmöglich für ein kind sorgen

man muss sich vorher immer gedanken machen mit welchen ziel wollen wir die taufe...welche aufgabe soll der pate haben...welchen zweck soll er haben...die paten sind ja nich nur dafür da sich das kind mal nen tag zu holen zum spielen oder so...oder um geschenke zu machen...nein eigentlich steckt ja ein anderer sinn dahinter =) und ob das alter 15 dazu passt ist fraglich

20

Hallo,

da gebe ich dir schon recht. Aber ich sehe das auch aus einer anderen Sicht.

Es ist ja schließlich mein Bruder und er wird ja auch älter (logisch ;-) ) und ich gehe mal stark davon aus, das und in den nächsten Jahren nichts passieren wird. Klar, man weiss es nie, aber wenn dem so sein sollte, dann wären meine Eltern sicher die letzten die dann sagen würden, sie sorgen nicht für das Kind bis mein Bruder so weit ist, dass er dies selbst tun kann!

Also von daher sehe ich da kein Problem ;-)


Danke dir aber trotzdem für deine Antwort


lg fee85

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Frag doch am besten im Pfarramt nach, wo ihr taufen lasst. Die können bestimmt Auskunft geben.

lg mpgo

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Volljährig ist nicht nötig, aber wie schon erwähnt im falle das er katholisch ist muß er bereits gefirmt sein.

Im allgemeines ist 14 das Mindestalter, meine Patentante hat damals aber eine Ausnahmegenehmigung bekommen, sie war 12...aber trotzdem schon gefirmt.

Ich denke auch das ein Pate im schlimmsten Falle für das Wohl des Kindes sorgen können sollte...allerdings waren in meinem Fall eben die Eltern meiner Patentante ja da...und DIE hätten ganz sicher für mich gesorgt wenn etwas geschehen wäre. Also ich denke wenn der Pate den nötigen familiären Rückhalt hat...ist auch 15 nicht zu jung um Taufpate zu werden.


liebe Grüße

Andrea

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Hallo andrea,


so sehe ich das auch. Er wird ja schließlich auch älter und ich hoffe ja das uns so schnell nichts passiert.

Wenn doch, dann würden meine Eltern auf jeden Fall so lange für die Kleine sorgen bis mein Bruder das übernehmen kann!


Danke dir!



lg fee85

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Nein!

Lilly´s Patin is auch erst 16 ,-)

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Das ist doch super! Danke!!!!!


fee85

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Der Pate muß konfirmiert bzw. gefirmt sein, also mindestens 14 bzw 16 sein. Damit sind sie im Kirchensinn erwachsen und vollgültige Gemeindemitglieder.

Aber das Patenamt hat heute ja nichts mehr mit "Sorgerecht im Fall der Fälle" zu tun (auch wenn einige das hier fälschlich behaupten). Sorgerecht und Volljährigkeit mit 18 sind staatliche Angelegenheiten, Patenamt ist ein kirchliches Amt ohne irgendwelche staatlichen Rechtsfolgen.

Wer seinem Kind "Ersatzeltern" für den Todesfall benennen soll, tue das bitte über eine notarielle Erklärung, ein Patenamt nützt da nämlich gar nix!!!

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Hey...gut erklärt *nick*

ich z.B. meinte das mit dem ums Kind sorgen...auch sicher nicht so das die Paten automatisch das Sorgerecht bekommen würden...bin ja RAfachangestellte und weiß dass das so nicht läuft.
Aber Sorge...hat ja nicht immer nur etwas mit Sorgerecht zu tun...wenn man die Rechtsschiene mal ausklammert.

Leider ist aber auch die notarielle Erklärung keine Garantie dafür dass das Kind im Ernstfall zu den "gewünschten" Leuten kommt...aber sie wird zu den Entscheidungsfaktoren hinzugezogen.

So hats mir der Notar erklärt als ich eine Erklärung abgegeben habe wohin mein Sohn soll falls mir etwas geschieht.

liebe Grüße
Andrea