Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft - Kann mir jemand helfen?

Hallo!
Ich bin 21, jetzt in der 12. Woche schwanger und Studentin und es steht zwar in jeder Broshure, dass ich jetzt Anspruch auf einen Mehrbedarf von um die 50 Euro monatl. über die Schwangerschaft habe, denn ich bekomme nur ganz wenig Bafög und Kindergeld, aber nirgendwo steht, was das genau für ein Antrag ist und wie man diesen Antrag eigentlich stellen soll.

Ich habe gehört, dass es einen Abschnitt beim ALG II Antrag gäbe, wo es um Mehrbedarf für Schwangere geht, aber muss ich denn wirklich den ganzen ALG II-Antrag ausfüllen, wenn ich gar kein ALG II will bzw. gar keinen Anspruch darauf habe und nur meinen Mehrbedarfsbetrag will ?

Wer hat schon den Mehrbedarf für werdende Mütter beantragt und kann mir helfen?

Es geht nicht darum ALG II zu bezihen und auch nicht um den Mehrbedarf für Erstaustattung usw. es geht nur um den Mehrbedarf für werdende Mütter.

Danke im Voraus! Mysty

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Hallo, hast Du Dich schon maol in Deiner Situation an eine der einschlägigen Organisationen gewandt (pro familia, caritas...)? Hier in Münster gibt es ziemlich gute Hilfen, ich habe mich mit pro familia gute Erfahrungen gemacht, die helfen einem mit allem Möglichen.
Lieben Gruß und toi toi toi!
Nicole (die ihr 1. Kind auch mitten im Studium bekommen hat - war allerdings "schon" 25 damals...)

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Hi,
Schau mal das hab ich für dich gerade gefunden:

http://www.kinder.de/Schwanger_im_Studium.308.0.html

Ich glaube nicht ,dass du einen Harzt 4 Antrag ausfüllen musst,bzw.zur Arge gehen musst.
Sondern zum Sozialamt.

Hartz4 bekommt man ja nur , wenn man erwerbsfähig und arbeitslos ist.
Und der Mehrbedarf für dich, wird dann glaube ich vom Sozialamt gezahlt.
Wenn mich nicht alles täuscht.#kratz

Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Sozialamt nachfragen,die wissen es dort ganz sicher.

lg Antonia

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Ja, aber ioch denke dass es das Sozialamt nicht mehr gibt. Es wurde doch mit der Hartz IV Reform mit ALG II zusammengeschlossen - also Hartz IV Stelle

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Das Sozialamt ist für die erwerbsunfähigen Arbeitslosen zuständig.
Behinderte zum Beispiel.
Hartz 4 bekommen nur erwerbsfähige Arbeitslosen.
Wer also aus irgendeinem Grund nicht mehr arbeiten gehen kann bezieht sein Geld vom Sozialamt.
Sind sicher nicht so viele, aber so glaube ich das Verstanden zu haben.
Als Hartz 4 Empfänger verpflichtet man sich "jede" angebotene Arbeit von der Arge anzunehmen.

lg

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Hallo Mysty!

Also, ich glaube du hast nur Anspruch auf den Mehrbedarf, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht!
Soweit ich weiß, ist der Mehrbedarf auch nur dann zu errechnen! Du würdest 17% von deinem üblichen Anspruch bekommen, aber wenn du garkeinen anspruch hast, bekommst du auch den Mehrbedarf nicht!
Denke ich!
Aber soweit ich weiß, gibt es dafür auch keinen Antrag...ich glaube der wird formlos gestellt!

Aber wenn du so wenig Kohle hast oder bekommst, gibt es ja die Mutter-Kind-Stiftung! Da hat jede Schwangere Anspruch....der aber sehr unterschiedlich sein kann!

Mach dich mal bei einer Schwangerschaftsberatung schlau!!!

LG niNo 27 SSW

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Doch man hat auch Anspruch auf den Mehrbedarf wenn man Bafög bekommt, denn Bafög ist auch nur ne Grundsicherung wie ALG II nur eben für Leute in der Ausbildung/Studium, die nicht mehr bei den Eltern leben. Ich weiß, dass ich einen Anspruch habe. Steht wie gesagt in jeder Studieren mit Kind Broshure, nur eben nicht wo ich da genau hin muss.

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anspruch auf mehrbedarf nur bei hartz 4, und hartz 4 bekommt man jedoch nicht be bafög.

also bekommst du kein mehrbedarfzuschuss...

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Hallo Mysty,
ich hab den Mehrbedarf auch beantragt. Bin wie du Studentin und Bafög-Empfängerin.
Ich musste den kompletten ALG 2 - Antrag ausfüllen.
Ob jetzt etwas bei raus kommt, weiß ich nicht, der Antrag ist noch nicht durch.
Aber geh einfach mal zur Arge. Die geben dir die Papiere, die du brauchst.

LG Annika

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Danke! Genau das wollte ich wissen. Oje der ganze Antrag... na Spaß... Is schon irgendwie schwachsinnig oder ? Da will man gar kein ALG II und muss des Ding trotzdem ausfüllen. Oh man...

Mysty

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Sieh es positiv, wenn das Baby da ist, musst du für das Kind auch dort das Geld beantragen. Ebenso Wohngeld (oder wie auch immer das heißt), weil dir der Mietzuschuss vom Bafög (die 50-60 Euro) gestrichen werden. Das musst du dann über das Kind beantragen.
In dem Fall bist du dann dort schon registriert und sparst dir den Papierkram dafür zur Geburt und der Antrag geht schneller.

LG Annika

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*anKopffass* Leute wie oft muss ich das denn noch sagen. Ich habe einen Anspruch! Sonst würde ich doch gar nicht fragen. Schaut mal hier: Zitat aus: "Studieren mit Kind in Berlin"

Mehrbedarfe
Der nicht ausbildungsbedinge Bedarf d. h. der Bedarf, der in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Ausbildung steht, wie eine Schwangerschaft
oder die Geburt eines Kindes und der nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt im Studium dient, steht auch Studierenden zu. Der Ausschluss von Sozialhilfeleistungen nach §7 SGB II bezieht sich, wie im alten Recht, nur auf den ausbildungsbedingten Bedarf. Das heißt, dass eine immatrikulierte Studentin zwar keinen Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelsatz + Miete) hat, sie hat aber bei entsprechender ›Bedürftigkeit‹ einen Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen bei Schwangerschaft bzw. Geburt eines Kindes.
(Beleg dazu in: Durchführungshinweise der Bundesagentur zum
SGB II unter www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-7-20050309.pdf)

Demnach haben immatrikulierte Studierende, die schwanger sind oder allein ein Kleinkind betreuen, auch wenn sie z. B. BAföG erhalten, Anspruch
auf folgende Mehrbedarfszuschläge:

Mehrbedarf für Schwangere nach der 12. Schwangerschafts-woche (§21 Abs.2 SGBII). Dieser beträgt 17 Prozent des jeweiligen Regelsatzes d. h. 59,00 EUR bei Alleinlebenden und 53,00 EUR bei Paaren mit gleichem Einkommen

...

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Hallo,:-)

ich bin wie du Studentin und habe diese Beantragerei schon hinter mir.
Ja, du hast prinzipiell Anspruch auf den Mehrbedarf!
Dafür musst du "leider" den kompletten Alg II - Antrag ausfüllen und alle nötigen Kopien (Mietvertrag, Immabescheinigung usw.) beifügen (du solltest dich sputen - gezahlt wird nicht rückwirkend, sondern ab Tag des Antrageinganges). Je nachdem, ob du mit einem Partner zusammen lebst, muss er mit eingetragen werden (Bedarfsgemeinschaft). Am besten du stellst auch gleich noch einen formlosen Antrag auf Umstandskleidung, Erstausstattung, Klinikbedarf, Babybett und Kinderwagen.


Bei uns war es so: Mein Freund und ich sind Studenten bekommen Kindergeld und beide Bafög. Aufgrund unserer Ausgaben wurde unser Bedarf ermittelt und mit unseren Einnahmen (KiGeld+Bafög) aufgerechnet - daraus ergab sich, dass unserer Bedarf ausreichend gedeckt ist und man auch noch die Erstausstattung etc. angeblich aufbringen könnte. Also haben wir zwei Ablehnungsbescheide bekommen.#schock
Die brauchten wir für die Stiftung "Mutter und Kind" (waren bei der Caritas), wo wir einen Antrag gestellt haben auf Umstandskleidung/Erstaustattung/Klinikbedarf etc.
Vor 3 Wochen kam der positive Bescheid#huepf
Auch wenn du von der ARGE etwas bekommen solltest, kannst du immernoch etwas von der Stiftung bekommen - also geh einfach mal zur Caritas, Pro Familie oder ähnliche.

Falls du noch Fragen hast, kannst du mich gerne über die VK anschreiben.

Gruß, vermutchan (#schwanger39.SSW)

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Ich kann aus erfahrung in genau der selben situation sagen, du musst den GESAMTEN antrag machen. Mit Kontoauszügen von 3 Monaten, Sparbüchern, Bafög Bescheid, Sparbüchern, Mutterpass usw. Die kopieren dir das alles. Geh zum Amt, aus dem netz ausdrucken und einfach hinschicken geht nicht, du musst erst verschiedene Stationen durchlaufen.
Wenn du den bewilligt hast, stellst du formlos einen Antrag auf Umstandskleidung (so ab dem 5. Monat, gibts aber keine feste regel) und auf Erstlingsaustattung (so ab dem 7. Monat).
Die werden dich vielleicht doof anschauen, weils nicht so oft vorkommt, aber das geht auf jeden Fall so!

PS: grundsätzlich gilt: als studentin kriegt man NICHT AUSBILDUNGSBEDINGTE Mehrbedarfe (kostenaufwenidige Ernährung, Schwangerschaft, Alleinerzeihend usw.) trotzdem vom Alg2!!

Sarah

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Hallo

also ich hab das auch beantragt und mußte keine kompletten harz4 antrag ausfüllen, nur ein paar seiten, die ich bei dem eigenbetrieb für arbeit bekam und dazu gleich nen termin.
nach 2 wochen zum termin hat sie nur alles durchgeschaut und gesagt, dass ich in 4 wochen bescheid bekomme.
den mehrbedarf bekommst du wenn dein einkommen (bafög+Kindergeld) weniger ist als 345€+angemessene Miete.
Dann kannst du auch nen antrag auf eine einmalzahlung zur erstaustattung stellen (in sachsen anhalt) gibts dann extra und einmalig 160€.
Und dann kannste mit dem Bescheid (auch wenn du was bekommst) zur caritas und bei der stiftung für mutter und kind in not oder andere stiftungen der länder gelder beantragen. die beraten dich da auch gut...

viel glück

smily