Beamtin Antrag auf Elternzeit, Zuschuss zur PKV??

Hallo,
bin Bundesbeamtin möchte gerne nach dem Mutterschutz+Resturlaub+Urlaub 2 Jahre in Elternzeit gehen.

- Könnte ich die Elternzeit nach diesen 2 Jahren eigentlich noch einmal problemlos um 1 Jahr verlängern oder lege ich mich mit diesen Antrag auf 2 Jahre fest?

- Wird der Resturlaub aus 2007+Urlaub aus 2008 eigentlich in die Elternzeit mit einberechnet?

- Gibt es eigentlich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung? Wenn ja, wann muss ich diesen beantragen?

- Welche Schreiben von meiner Behörde benötige ich für den Antrag auf Elterngeld (nur Gehaltsnachweise)?

Wäre toll, wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte :-) :-)

Liebe Grüße!
Amelie

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Hallo,
bin auch Beamtin (allerdings beim Land).
Du legst Dich mit dem Antrag auf Elternzeit nicht fest. Grundsätzlich stehen Dir ja drei Jahre zu. Allerdings wollte meine Arbeitsstelle so ungefähr wissen, wie lange ich plane weg zu bleiben (damit die auch besser planen können). Habe also meinen Antrag gestellt und geschrieben "ich beantrage die Bewilligung von Elternzeit zunächst bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres meiner Tochter". Einen weitergehenden Antrag kann man dann natürlich zu gegebener Zeit noch stellen, würde es dann aber frühzeitig tun, damit die Behörde auch planen kann.
Da ich zum Ende des Jahres 2007 in Mutterschutz gegangen bin, konnte ich den mir für 2008 zustehenden Urlaub nicht nehmen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Urlaub automatisch auf die Zeit übertragen wird, zu der ich wieder arbeite. Einen schriftlichen Antrag muss ich nicht stellen (weiß allerdings nicht, ob es bei Dir auch so ist). Wenn Du noch viel Urlaub für 2007 und 2008 hast, wäre zu überlegen, ob Du diesen an den Mutterschutz anhängst und somit Deine Bezüge entsprechend länger beziehst. Lass Dich am Besten an Deiner Behörde mal beraten. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gibt es wohl einen ganz kleinen, zumindest bilde ich mir ein, dass es so bei meinem Sohn war. Muss jetzt bei meiner Tochter mal sehen, habe bisher nichts bekommen. Werde mal bei der Bezügestelle anrufen. Beantragen kann man sowas m.E. erst nach der Entbindung. Für den Antrag auf Elterngeld reichen die Gehaltsnachweise (zumindest war es so bei mir).
Alles Gute!
smilla

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Ich hab dir eine e-mail über deine VK geschrieben.

Bin auch Bundesbeamtin, aber mit den ganzen Dingen auch noch nicht so vertraut...

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Hallo,

bin berufsmäßig damit befasst und kann dir ein paar Antworten geben:

Die Elternzeit kann auf zwei Zeiträume verteilt werden.
In deinem Fall kannst du also die 2 Jahre nehmen und das 3. Jahr dranhängen oder später in Anspruch nehmen (bis Vollendung des 8.Lebensjahres des Kindes) z.B Schulbeginn und zwischendrin Voll/Teilzeit arbeiten.

Das mit dem Urlaub verstehe ich nicht ganz. Ist das so gewollt , dass der Urlaub nicht vor dem Mutterschutz genommen wird?Ich würde den Urlaub nicht nach dem Mutterschutz nehmen sondern dann nach den 2 bzw. 3 Jahren (er verfällt auch nicht!)

Elterngeld bekommst du ja dann nur für die Zeit wo kein Gehalt (Mutterschutz,Urlaub) gezahlt wird, also nicht 12 Monate sondern weniger!

PKV - kann ich dir leider nichts dazu sagen

Nimmt der Vater die zwei Monate?

grüssle

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Hallöchen,
danke für Eure tipps :-)

@anso: habe bis zum Mutterschutz Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Konnte daher leider nicht mehr meinen Resturlaub aus 2007 nehmen
:-(
Meine Behörde sagte mir, dass der Resturlaub dann zum 30.09.2008 verfällt, wenn ich ihn bis dahin nicht genommen habe...hast Du da vielleicht andere Infos?
Mein Mann möchte die 2 Monate Elternzeit nicht in Anspruch nehmen, ich werde die 12 Monate alleine nehmen !

Viele Grüße!

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Guten morgen,

also im § 25 Abs.1 Satz 3 AzUVO steht:
Erholungsurlaub, der vor Beginn d. Beschäftigungsverbote nach dem 4.Abschnitt oder der Elternzeit nicht genommen wurde, kann nach Ablauf der Beschäftigungsverbote oder nach Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Kalenderjahr genommen werden.

Also kannst du den Urlaub nach dem Mutterschutz oder nach den 2 bzw 3 Jahren nehmen - auch nicht schlecht weil sonst musst du genau am 2. oder 3. Geburtstag des Kindes anfangen zu arbeiten falls du nicht noch ein paar Tage Urlaub hast! bei Fragen einfach bei mir melden

Klär mal d. sachbearbeiter auf ... viel glück!

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Hallo Amelie,

bin auch Bundesbeamtin und wir mussten unsere Tochter nur zu 20% privat versichern, die restlichen 80% laufen über die Beihilfestelle.


Lg
Susi

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Man kann u.U.einen Zuschuss zur PKV beantragen.Das ist aber ein Höchstebtrag von maximal 31 €...also nicht gerade die Welt.

In dem Merkblatt was ich hier habe, steht:

Haben vor der Elternzeit Dienstbezüge unterhalb der gesetzl. KV-pflichtgrenze zugestanden, können während der Elternzeit die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag von mtl. 31,- erstattet werden.