Verzicht auf Mutterschutz

Hallo ihr lieben,

ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich bin für Ende Februar für eine einwöchige Fortbildung angemeldet.Nun bin ich aber dann eigentlich schon im MuSchu. Ich hab mal gelesen das man auf diesen verzichten kann.Entweder kurzzeitig oder komplett. Weiß kemand wie ich das machen muss?

Lg Elli 34. SSW

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Vorher darfst du arbeiten gehen- Nur die 8 Wochen nachher nicht.

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Das ich das darf das weiß ich, aber ich kann ja nicht einfach arbeiten gehen als wäre nix. Da muss ich doch bestimmt ein Schreiben oder so aufsetzen. Oder etwa nicht? #kratz Und wenn ja, was muss da rein?

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Hi Elli!
Ich habe auch auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung verzichtet. Musste meinem Arbeitgeber eine Erklärung einreichen in der stand das ich auf eigenen Wunsch auf den Mutterschutz verzichte und bis zum Entbindungstermin arbeiten werde.
Gruß Melanie

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Hi,
hab grad deinen Beitrag gefunden.
Und wie ist es dann mit Mutterschaftsgeld? Bekommst du das trotzdem? Vorher und nachher?

LG k.s

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Und es reicht wenn ich in die Erklärung einfach schreibe: Tach Chef, hiermit verzichte ich vom ... bis... auf meinen MuSchu. Gruß Dein Sklave? Naja, natürlich formeller. *lach* Oder muss da noch was rein?

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Ha, Ha...;-)
Nein, bei mir hat es so gereicht.
Gruß Melanie

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Ok #danke Dann werd ich das meiner Cheffin morgen auf den Schreibtisch legen. :-)

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Ich studiere noch und hatte die Wahl:

entweder Mutterschutz (hätte mich aber 1 Semester gekostet, weil ich dann nicht an den Prüfungen teilnehmen dürfen hätte)

Oder: Zähne zusammenbeissen und Semester normal zu Ende machen.

Ich (37.SSW) hab mich für zweiteres entschieden, hab nächste Woche meine letzte Uni-Woche.

Vor der Geburt darf man auf den Muschu verzichten. Muss ne Erklärung abgeben (die man aber jederzeit widerrufen kann, wenns doch nicht mehr geht).
Die 8 Wochen nach der Geburt sind allerdings Pflicht, da kann man nicht verzichten.

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Bei Studenten interessiert sich keiner für den Mutterschutz - weder vorher noch nachher. Ich habe in der 39. SSW meine Zwischenprüfung gemacht und 2 Wochen nach der Entbindung war ich wieder in der Uni - da hat niemand nach Mutterschutz gefragt. . Mutterschutz gilt nur für Arbeitnehmer. Meine Hebamme z.B. ist selbstständig und auch schwanger - für sie gibt es auch keinen Mutterschutzurlaub und auch keine Mutterschutzrichlinien- wenn sie vor der Entbindung nicht mehr arbeitet, dann bekommt sie keinen Lohnersatz.

LG

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ja das darf man, ist kein Problem. Nur danach darf man nicht beschäftigt werden.

Bunny #hasi 37. SSW

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Ich habe einfach geschrieben, hiermit teile ich mit, dass ich trotz des Mutterschutzes bis dann und dann weiter arbeite.