Geburtsname der Mutter fürs Baby - geht das?

Hallo Mädels#liebdrueck,

ich hab mal eine Frage für meine Freundin.
Ich hoffe es kann ihr jemand helfen.

Sie ist verheiratet, lebt aber mit einem anderen Mann zusammen - bekommt von dem jetzt ein Kind.

Die Frage: Kann das Baby ihren Mädchennamen annehmen - also so wie sie vor ihrer Hochzeit mit Nachnamen hieß#klatsch. Das Kind soll also weder wie der Mann noch wie der Freund heißen;-)

Bitte keinen dummen Kommentare abgeben#schein;-) - möglicht nur antworten wer sich auskennt - DANKE euch!

LG Renschi, deren das Wohl ihrer Freundin sehr am Herzen liegt - und das der kleinen Maus inside auch#freu

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Guten Morgen!

Deine Freundin sollte die Verhältnisse schleunigst klären...
Ansonsten gilt ihr Ehemann automatisch als Vater des Kindes mit den üblichen Rechtn und Pflichten, da das Kleine ehelich geboren wurde!

Wenn das Kind weder wie der Ehemann noch wie der Freund heißen soll, dann heißt es wie die Mutter!

LG
Kati

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Hi Kati,

ja klar muss sie die Vaterschaft klären - das ist eine andere Sache - das weiß ja jeder, der ein Kind bekommt:-p. Meine Frage beantwortet das nicht:-[ Die Mutter hat natürlich derzeit nicht ihren Mädchennamen - weil sie ja verheiratet ist.

Trotzdem Dankeschön für deine Antwort.

LG Renschi

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Wenn du meinen Beitrag vernünftig gelesen hättest, dann wäre deine Frage beantwortet!

Ein ehelich geborenes Kind erhält den Ehenamen der Eltern!

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Nein, das geht nicht.

Entweder es bekommt den Namen der Mutter, der bei der Eheschließung als Familienname festgelegt wurde oder den Namen von dem richtigen Vater soweit er die Vaterschaft nach der Geburt anerkennt.

Aber den Mädchennamen der Mutter kann das Kind nicht bekommen, den hat sie ja selber abgelegt.

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Danke dir, so denke ich wird es sein, schade, aber irgendwie auch logisch. Ich bin noch auf der suche nach irgendwelchen Gesetzestexten dazu :-p - na mal sehen.

Liebe Grüße, du hast uns sehr geholfen.

Renschi

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Das beste ist, wenn sie sich direkt beim Standesamt informiert. Evtl. kann sie ihren Mädchennamen ja wieder annehmen und so den Namen dem Kind geben.

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Stimmt, das wird das beste sein. Da sie aber verheiratet ist (noch) kann sie bestimmt nicht einfach ihren Mädchennamen annehmen - nach der Scheidung , denke ich geht das dann...

Danke dir:-D

LG Renschi#liebdrueck

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Hallo!

Wie schon jemand geschrieben hat, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes und es bekommt auch den Familiennamen der Eheleute.

LG juju

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Na ja, das ist schon klar, aber den Namen des Vaters kann das Baby ja auch bekommen, oder?#kratz Dachte ich??? Das würde ja zur Not auch noch gehen. Mein Mädel hat den Namen des Vater bekommen, aber ich war zu der Zeit schon geschieden, das könnte ausschlaggebend gewesen sein #schwitz
Danke für deine Antwort - muss wohl eben doch ne schnelle Scheidung kommen.

LG Renschi

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Wenn deine Freundin rechtskräftig geschieden ist, dann kann das Kind den Namen des Erzeugers annehmen!

Ansonsten kann man beim Jugendamt vormerken lassen, dass der Ehemann nicht der Vater ist und der Erzeuger der Vater!
Dazu muss man aber zu Dritt dort auflaufen und die Angelegenheit klären!

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Soweit ich informiert bin, gilt das Kind in diesem Fall als ehelich und bekommt daher auch den gemeinsamen Ehenamen - sofern Deine Freundin und ihr Mann einen gemeinsamen Namen haben. Wenn sie getrennte Namen haben, müssen sie sich für einen der beiden entscheiden. Der "Erzeuger" des Kindes ist hier erstmal unerheblich.

Möglicherweise hat sich an den Gesetzen was geändert, dies ist mein Stand. Ich würde, um es definitiv zu wissen, mal einfach beim Standesamt anrufen und mich beraten lassen.

LG,
Steffi

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Ich denke das gilt noch - Danke dir. Die Info vom Standesamt wird woh ldas einzig richtige sein. Danke.

LG Renschi

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der ehrmann ist automatisch der vater! sie sollte sich so schnell wie möglich scheiden lassen und ihren mädchennamen annehmen.

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Danke, aber eine Vaterschaftanerkennung belegt ja erst mal dass ein anderer der Vater ist - ich weiß allerdings, dass das nichts mit dem Namen zu tun hat. Danke - du hast recht - Scheidung so schnell es geht!

LG Renschi

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bringt aber nichts so lang sie verheiratet ist, laut gesetzt ist immer der ehemann der vater auch wenn er es nicht ist.

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Um die Frage zu beantworten: nein, das Kind kann nicht den Geburtsnamen der Mutter annehmen.

Vaterschaftsanerkennung muß trotzdem vom Noch-Ehemann anerkannt und beim Jugendamt/Standesamt unterschrieben werden, da immer der Zeugungstermin als Zeitpunkt der Vaterschaft gilt.

Deine Freundin kann ihren Geburtnamen nur nach der Scheidung annehmen. Es ist aber durchaus möglich, nach der Scheidung auch dem Kind den Geburtsnamen zu übertragen! Aber eben erst nach der Geburt und nach einer Scheidung! Hierbei gilt auch nicht der Scheidungstermin, sondern man benötigt die Scheidungsurkunde, die meist erst 4/5 Wochen nach der Verhandlung geschickt wird. Namensänderung kann man aber schon in der Verhandlung benennen.

Lieben Gruß,

Heike

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Danke - das klingt als wärst du vom Fach #liebdrueck Na ich empfehl ihr mal sich beim Standesamt zu erkundigen....

LG Renschi

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Nee, aber selber dieses Jahr sehr ähnlich durchlebt ;-)

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Hallo

sie kann ihren Mädchennamen natürlich wieder annehmen. Habe ich nach meiner Scheidung auch gemacht. Aber wie es aussieht, solange sie noch verheiratet ist, weiß ich nicht. Also ab zum Standesamt....
Dort kann sie übrigens auch ihren Namen wieder ändern. Und wenn sie das Baby dann unter ihrem Namen bekommt, kann sie es auch nennen, wie sie will. Wie gesagt, es sei denn, sie hat noch einen Familiennamen/ Ehenamen und das Baby wird ehelich geboren.

Liebe Grüße, maradji

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Danke dir ganz herzlich.

Renschi

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Hallo,

JA das baby kann den Geburtsnamen der Mutter bekommen. Das ist gar kein Thema. Hab mich, da ich in der selben situation bin wie deine Freundin, erkundigt.
Schwer wird es dann erst bei dem was 96kati heut Morgen schon schrieb. Der Ehemann wird automatisch als Vater anerkannt und eingetragen - das kann eine elende Rennerei werden ihn austragen zu lassen.
Ich leb schon seit August 2007 von meinem Ex getrennt und die Scheidung läuft und läuft weil er mit den Papieren nicht zu Rande kommt.

LG un dtoi toi toi für deine Freundin, Mara mit Til & Babygirl

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Danke für deine Antwort.

also du bist noch nicht geschieden, heißt noc hwie dein Ehemann, aber dein Kind (eines davon oder beide #schein) heißen wie du früher hießt????

dann würde das ja heißen es geht .. das wäre super ...

LG Renschi

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Genau ;-)
Also mein Sohn trägt den Namen seines Vaters. Wir hatten damals darübe rgesprochen ob er nicht meinen Mädchennamen bekommen soll, aber da er eben seinen Namen hat, ich einen Doppelnamen - haben wir beschlossen der Kleine bekommt auch seinen Namen.
Wir haben uns im August 2007 getrennt und leben in Scheidung, im Juli kommt meine kleine Tochter mit meinem Freund zur Welt, die Kleine könnte sogar, nachdem mein Ex die Vaterschaft aberkannt hat, den Nachnamen ihres wirklichen Vaters tragen, doch uns ist das nicht so wichtig.
Wie gesagt, das Einzige was kompliziert und blöd ist und wird ist eben die Tatsache das mein zukünftiger Exmann automatisch als Vater der Kleinen eingetragen wird da wir noch verheiratet sind.

LG Mara