Alleiniges Sorgerecht usw. sehe ich das richtig?

Es geht darum, ob ich das alles richtig verstanden habe. Wir sind nicht verheiratet.

1. Ich bekomme dann automatisch das alleinige Sorgerecht?

2. Der Vater kann (und wird) das Kind anerkennen, aber das bedeutet nicht, dass er auch das Sorgerecht bekommt?

3. Das Kind bekommt automatisch den Familiennamen der Mutter und nur wenn man es beantragt, den Namen des Vaters? Auch das hat dann nichts mit dem Sorgerecht zu tun?

Mir wurde dazu geraten (u. a. von einem Anwalt), das alleinige Sorgerecht zu behalten und auch meinen Familiennamen zu vergeben, da es ansonsten zukünftig zu Problemen kommen könnte, da solche Entscheidungen (Sorgerecht, Namensvergabe) nur sehr schlecht wieder rückgängig zu machen wären.

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Ach ja:

Ich beantrage dann auch in meinem Namen das Kindergeld? Elterngeld ja sowieso. Wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, brauche ich dafür ja auch keinerlei Unterschriften des Vaters, oder?

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Ja, das beantragst du dann auch alles alleine. Unterschriften vom Vater sind dann nicht nötig. Kann sein, dass du manchmal eine Negativbescheinigung brauchst, worin steht, dass du alleine Sorgeberechtigst bist. Diese Bescheinigung bekommst du dann vom Jugendamt.

Lg

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Hallo,

zu 1. Ja, ausser du erklärst, dass du gemeinsames haben willst. Solange du keine Erklärung abgibst und auch nicht mit Unterschrift bestätigst, hast du es alleine.

zu 2. Die Anerkennung dient nur dazu, dass er Unterhaltpflichtig ist. Hat mit Sorgerecht nichts zu tun!

zu 3. Ja, automatisch bekommt das Kind den Namen der Mutter, ausser du willst es dass es den vom Vater bekommt, dann musst man es auch beantragen und mit Unterschrift bestätigen. Kostet auch was.

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zr Namenwahl.:
also wir haben 2 Kinder, waren nicht verheiratet und die Kinder haben den namen des Vaters bekommen.
Das hjat gar nichts extra gekostet sondern war nur eine Unterschrift mehr zu der anerkennungs und Sorgerechtserklärung!!
gruß,
1374

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1.), 2.) und 3.): Völlig richtig. :-)
4.) Wenn ich mich richtig erinnere, sind da Angaben des Vaters & Unterschrift nötig! (Bei mir war's damals allerdings noch Erziehungsgeld, wie's jetzt ist weiß ich nicht) Unabhängig vom Sorgerecht (hatte bis zu unserer Hochzeit auch das alleinige Sorgerecht - waren zu faul das vor der Heirat noch zu klären ;-))

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Nachtrag ...
... oder lag es daran, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben?!? #kratz

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Hallo !

Zu deinen Fragen.

1. Ja, du bekommst automatisch das alleinige Sorgerecht !
2. Die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, auch richtig.
3. Auch richtig, sofern du/ihr das nicht anders wollt, bekommt das Baby deinen Familiennamen und selbst wenn er oder sie den Nachnamen des Vaters bekommt hat dies nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Würde allerdings, wie dein Anwalt dir auch geraten hat, deinen Nachnamen geben da dies nur schwer und wenn meist nur über das Gericht rückgängig zu machen ist und beim Sorgerecht meist gar nicht es sei denn das Kind wäre durch den Vater bedroht oder geschädigt.

Und 4. Ja, du beantragst die Gelder alle in deinem/dem Namen des Kindes ! Sofern du das alleinige Sorgerecht hast benötigst du auch keine Unterschrift des Vaters.

LG

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Guten morgen,

mir wurde gestern erst in der Schwangerenberatung gesagt das der Kindsvater den Eltergeld ANTRAG mit unterschreiben muß es sei denn er ist irgendwo im Timbuktu oder nicht feststellbar.

Sonst bekäme man den Antrag postwendend zurück!!

LG

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Solange nur du Elterngeld beantragst ,unterschreibst auch nur du.

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ich beziehe auch nur alleine Elterngeld und trotzdem muß der Vater mit unterschreiben - zur Not auf der Elterngeldstelle anrufen!

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Der Sinn der Sache ist, dass es nur schwer wieder rückgängig zu machen ist. Schade dass Müttern immer noch dazu geraten wird ein Kind als ihren alleinigen Besitz anzusehen, anstatt als das gemeinsame Kind mit ihrem Partner, der nicht nur dieselben Pflichten, sondern auch dieselben Rechte haben sollte.

Ansonsten stimmt das schon so wie du geschrieben hast.

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allerdings, sehr schade!
normalerweise entscheidet man sich doch emeinsam für ein Kind, da finde ich es für den 'Vater schon sehr verletzend, wenn das sorgerecht nicht geteilt wird....
naja, aber muß ja jeder selber wissen....
Gruß,
1374

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Mein Partner fühlt sich nicht im Geringsten verletzt, er war selbst auch davon überzeugt, dass es völlig richtig und logisch ist, das alleinige Sorgerecht bei mir zu lassen.

Wichtig ist doch das KIND und nicht irgendwelche Eitelkeiten a la "Wir sind alle gleich beteiligt" #kratz wir haben uns gemeinsam für ein Kind entschieden und kümmern uns gemeinsam, wir sind eine glückliche kleine Familie, das eine hat mit dem anderen doch absolut nichts zu tun, natürlich entscheiden wir gemeinsam.
Wir haben es nicht teilen lassen um das Kind zu schützen falls es doch mal hart auf hart kommt. Lies mal im Alleinerziehenden-Forum was gekränkte Liebe alles so hervorbringen kann ;-)
Ich bin fest davon überzeugt auch im Trennungsfall Rücksicht auf die Meinung des Vaters zu nehmen, aber ich bin nicht dazu bereit das Kind in den Mittelpunkt eines Rosenkrieges zu stellen und jede Entscheidung (Schule, Kita und was weiß ich nicht was) zu einem Machtkampf werden zu lassen.

Und wie die TE schon richtig gesagt hat, rückgängig geht das nachher nicht mehr so leicht.

So haben wir uns das gedacht als wir beschlossen haben, das SR nicht separat zu teilen... wird aber wohl doch passieren weil wir über kurz oder lang heiraten und dann hat er auch welches ;-)

GLG

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Hallo,

meine zwei Kinder sind beide vor der Ehe geboren. Und ja du bekommst das alleinige Sorgerecht, nur wenn du willst bekommt das Kind den Familiennamen vom Vater. Vaterschaftsanerkennung hat nix mit dem Srogerecht zu tun.

Bei meiner Tochter haben wir es nachträglich gemacht, da war sie gute 3 Monate alt gewesen. Bei meinen Sohn haben wir es vor der Geburt gemacht dann, 3 Monate später haben wir dann geheiratet.

Lg,
Hsiuying

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Hallo,

was das Sorgerecht betrifft, würde ich mal drüber nachdenken, was passiert, wenn Dir etwas zustößt. Dann bekommt nämlich Euer Kind einen Vormund, obwohl es doch einen "richtigen" Vater hat.

Alex

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Hallo,

den Rat des Anwalt würde ich an deiner Stelle befolgen! Es geht hier nicht darum ob das Kind dann der alleinige "Besitz" der Mutter ist. Das ist völliger Quatsch.

Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht vereinbart führt das früher oder später zu Problemen, da ihr nicht verheiratet seid. Eheleute können sich gegenseitig vertreten! Ihr als Unverheiratete könnt das nicht. Wenn ihr nun das gemeinsame Sorgerecht habt kann einer nichts ohne den anderen entscheiden. Das ist eher hinderlich in der Praxis. Und das ganze Rückgängig zu machen kostet erstens Geld! und zweitens geht das nur gerichtlich - auch wenn es beide wollen.

Im Notfall (wenn dir was passiert) wird das Jugendamt sowieso erst mal schaun ob ein Vater vorhanden ist. Durch die Vaterschaftsanerkennung steht er ja sofort in der Geburtsurkunde. Und eine Vaterschaftsanerkennung regelt zwar auch das das Kind Unterhalts- und Erbberechtigt ist aber auch das der Vater ein Umgangsrecht hat.

Regelt das doch am besten über Vollmachten. In der Kita kann man diverse Personen angeben wer das Kind abholen darf. Ansonsten erteilst du deinem Partner hinsichtlich bestimmter Dinge eine Vollmacht.

LG mona



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also wir hatten nie probleme obwohl wir genmeinsames Sorgerecht haben.
Weiß nicht was Du da meinst.....
gruß,1374