im Mutterschutz - Steuerklassenwechsel??? wie habt ihr es gemacht??

hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
wir beschäftigen uns grade mit der frage wann am besten die steuerklassenwechseln.
momentan haben wir beide 4/4, ich nehme ja elternzeit und will dann die 5 haben und mein mann die 3.

warte ich am besten mit dem wechsel bis nach ende der 8 wochen schutzfrist oder kann ich das auch ab beginn der schutzfrist vor geburt (beginn 27.5.)?

ist der ag- zuschuss zum mutterschaftsgeld auch sozialversicherungs- und steuerpflichtig?

wie habt ihr es gemacht und wie ist es vom finanziellen gesehen her am sinnvollsten??

vielen Dank

VG

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hallo

also wir haben unsere steuerklassen auch erst gewechselt als mein sohn da war.wir brauchten sowie neue lohnsteuerkarten weil wir geheiratet haben.
hat sich auch gut gelohnt.mein mann ist in drei und ich in fünf.das mutterschutzgeld wird glaube ich 67% sein ich meine da sind schon die abzüge dabei weiß aber nicht mehr so genau.
musst sonst mal googlen.
lg

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hallo...

mein vater ist steuerberater und hat uns damals gesagt, dass wir die steuerklassen (wie bei euch von 4/4 auf 3/5) erst mit gültigkeit NACH dem mutterschutz ändern lassen sollten - alles andere wird vom finanzamt als steuervorteil (keine ahnung mehr, wie das nun richtig heißt) erkannt und beim lohnsteuerjahresausgleich nachversteuert...

lg, Kathrin mit Lotta (6;4), #stern, Linnéa (14,5 Monate) und Lasse (ET-9)

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Das ist totaler Blödsinn!
Entschuldige, aber beim Lohnsteuerjahresausgleich (den kann nur der AG machen) wird nichts verändert! Bei der Einkommenssteuererklärung zählt eh nur die letzte Steuerklasse für die Statistik, für die Steuerhöhe ist die Steuerklasse vollkommen schnurz!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir dein Vater so etwas erzählt hat, da würden einige Steuerberater wohl sehr traurig über solche Auskünfte ihrer Kollegen sein.

Mal davon ab, sagt nun meine Vater, der zwar nicht als Steuerberater arbeitet (aber die ZUlassung hat als Beamter bei der Oberfinanzdirektion) genau das Gegenteil ;)

Wenns also darum geht, dann stände hier Aussage gegen Aussage ;)


Fakt ist, da weder Elterngeld noch Mutterschaftsgeld im Mutterschutz noch verändert werden, ist natürlich ein Wechsel innerhalb dieses zeitrtaumes sinnvoll, da der andere dann schon mehr Geld erhält. Natürlich ist damit allerdings die gefahr einer Nachzahlung am jahresende erhöht (merke aber, die Summe der Stuern im Jahr ist immer gleich, nur der Zahlungszeitpunkt verschieden!).

Was du meinst, was nicht anerkannt wird (und da gehts aber nicht um den Steurvorteil, sondern um den Vorteil beim Mutterschafts, ALGI und Elterngeld) ist der Wechsel sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, da damit nur die Lohnersatzleistungen erhöht werden sollen.

Aber selbst dies ist imme rnoch umstritten und beim Elterngeld laufen dagegen diverse Klagen!

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Wir warten bis das Baby da ist, denn dann kann man doch auch den Kinderfreibetrag mit auf die Steuerkarte des Mannes eintragen lassen?!

Lieber alles in einem...

Ich weiß, dass das Mutterschutzgeld ebenso wie das Elterngeld unversteuert ist aber mit in die Steuerprogression rein gerechnet wird. Bedeutet, dass der Verdienst unserer Männer mit einer höheren prozentualen Steuerlast belastet wird.

Bei Kindern die mittig im Jahr kommen ist das ja bestimmt weniger als bei Kindern die im Januar gekommen sind, daher machen wir das sofort nach der Geburt.

Legen dann monatlich was an Seite für den Fall einer Steuernachzahlung.

LG
Kia...hoffe war verständlich#kratz

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Fakt ist, da weder Elterngeld noch Mutterschaftsgeld im Mutterschutz noch verändert werden, ist natürlich ein Wechsel innerhalb dieses Zeitraumes sinnvoll, da der andere dann schon mehr Geld erhält.
Natürlich ist damit allerdings die Gefahr einer Nachzahlung am Jahresende erhöht (merke aber, die Summe der Steuern im Jahr ist immer gleich, nur der Zahlungszeitpunkt verschieden!).

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Hallo...
Die Steuerklasse kann immer zum nächsten ersten des Monats geändert werden.
Ich bin am 15.4. in den Mutterschutz gegangen, zum 1.5. haben wir die Steuerklasse gewechselt.
Das Mutterschaftsgeld ändert sich dadurch nicht.
LG, mokli