Hallo ihr Lieben.
Also, mein Mann und ich haben vor der SS auf den Steuerklassen 3(mann) und 5 (ich) gearbeitet.
Haben in der SS dann auf 4/4 gewechselt- wg. dem Elterngeld.
Nun ist meine Frage, ob ich die Steuerklassen direkt nach der Geburt wieder ändere, oder erst nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt.
Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus
LG
Jessica mit Linus KS-12
Wann wieder Steuerklassen ändern lassen? Nach Geburt, oder nach MS?
gute Frage... interessiert mich auch...
Obwohl, rein logisch betrachtet: Ich würds sofort nach der Geburt ändern. Denn dein Mann kriegt dann direkt mehr netto, dir geht aber kein netto flöten.
Oder täusch ich mich?
Hi Jessica,
Du kannst sogar die Steuerklasse zu dem Monat wechseln, wo Du in Mutterschutz gehst. Denn schon dieser Monat wird ja nicht mehr bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt.
LG & alles Gute
nicht? hast du da eine verlässliche quelle?
hmm, lies doch mal auf www.elterngeld.net unter
"Elterngeld Berechnung", "Relevante Kalendermonate", da steht doch ansich recht deutlich, daß Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, nicht mitzählen.
Konkret war es bei uns auch so (2007). Habe nicht gehört, daß es sich seitdem geändert hat...
in den 8 Wochen nach der Geburt bekommt mann aber doch noch volles Gehalt ( ein Teil vom Arbeitgeber und ein Teil von der KK das ist schon klar ) , dieses würde dann doch aber nach Steuerklasse 5 versteuert wenn mann in 3 + 5 wechselt oder nicht ?? wo ist also der Vorteil ? Ich wechsel erst nach dem Mutterschutz.
Nein, dieses wird gar nicht bersteuert! Du erhältst ja kein volles Gehalt sondern Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss und der ist steuer- und sozizalversicherungsfrei!
Also bringt es doch klare Vorteile schon im ersten vollen Monat zu wechseln!
Nur bei Beamten, die ja kein Mutterschaftsgeld erhalten, sollte man erst danach wechseln!
Hallo!
Wann genau habt ihr die Steuerklassen gewechselt? Dieses Jahr oder bereits letztes Jahr?
Man kann nur einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln, wenn ihr also im Januar in IV/IV gewechselt habt, könnt ihr erst nächstes Jahr wieder in III/V wechseln.
Ansonsten könntet ihr bereits im MuSchu die Steuerklassen wechseln.
Aufs Jahr gerechnet ist es aber sowieso alles gleich, daher würde ich mir da keinen Stress machen, ob du nun im Juli oder August wechselst.
Gruß nakiki