Unverheiratet / verheiratet ... wie läuft das nach der Geburt?

Hallo ihr Lieben...
Mein Freund ich erwarten ein Baby und überlegen grad, ob wir noch vor der Geburt heiraten oder danach. Deshalb wollte ich mal hören, ob jemand von euch mir erklären kann, was das für einen Unterschied macht, was das Kind und unser Zusammenleben als Familie betrifft...

Rechte / Pflichten des Vaters
Steuergelder?
Nachname des Kindes
Sorgerecht
etc pp...

Ich kenn mich leider noch gar nicht aus und bedanke mich schonmal für eure Hilfe!
:-)

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hallo.
so wirklich auskennen tu ich mich auch nicht.
aber ich weiß dass euer kind von anfang an den familiennamen des vaters haben kann (wenn du den nach der hochzeit annehmen willst)
geteiltes sorgerecht kann man auch festlegen ohne verheiratet zu sein.
was steuergelder angeht weiß ich nur dass es sinnvoll ist rechtzeitig die steuerklasse so zu ändern dass du nachher mehr elterngeld raus bekommst (solltet ihr vorher noch heiraten)
lg angel

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hallo--


ich weiss nicht ob dir das von mir was bringt, weil ich ja von Ö bin..

aber mein Mann und ich haben 14 age vor der Geburt geheiratet,... (unsre maus kam 14 tage zu früh.. #verliebt)

naja.. wir habens deshalb getan, natürlich weil wir uns lieben.. klar.. und weil wirs sowieso vorgehabt haben.. so haben wir das angenehme mit dem sinnvollen verbunden..

wir hätten sonst den Satsbürgerschaftsnachweis umändern lassen müssen (wegen Nachnamen)
die Geburtsurkunde usw auch.. ws wieder mit kosten verbunden gewesen wäre..

auf das zusammenleben hat es so keine auswirkungen..

es war uns auch sehr wichtig dass die kleine gleich mit seinem Namen kommt und wir dann richitg zusammen gehören.. #verliebt#verliebt#verliebt

die hochzeit war wunderschön und ich würds jederzeit wieder machen..

sorgerecht haben wir jetzt das gemeinsame..
glg und alles liebe. sarah mit Lara und Mäuschen

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ach ja.. steuergelder..

bei uns gibt es einen alleinverdiener absetzbetrag, der jährlich bei verheirateten abgeschrieben werden kann.. sind so um die 500 jährlich und kirchensteuer wird auch anders berechnet..

falls ein partner alimente zu zahlen hat ist es erheblich wenn er verheiratet ist, da man als ehefrau miteinberechnet wird..

falls mir nochwas einfällt komm ich nochmal..;-);-)

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Hallo

DAs stimmt nicht. Wenn der Partner den Fetgelegten Unterhalt zahlt, hat das Einkommen der Ehefrau dait nichts zu tun.


BIanca

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hallo,

unverheiratet:
Vater hat umgangsrecht, aber kein sorgerecht.
man kann alledings eine gemeiname (unwiderufliche) sorgeerklärung unterschreiben, sodass vater und mutter gemeinsam sorgeberechtigt sind.

steuerlich werdet ihr getrennt veranlagt für die einkommensteuer, allerdings kann sich dein freund den kinderfreibetrag auf die lohnsteuerkarte schreiben lassen, auch wenn ihr unverheiratet seid.

nachname des kides ist standardmässig der der mutter. ihr könnt aber auch den namen des vaters angeben. sollte das kind erst mal den namen der mutter bekommen udn ihr dann heiraten, wird es "einbenannt", bekommt also dann euren gemeinsamen familiennamen.

LG

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Also zu

1. die Rechte und Pfichten bleiben die Gleichen (Unterhaltspflicht usw.)
2. Ihr bekommt unverheiratet jeweils 0,5 Kinderfreibeträge auf die LstK. und ansonsten kannst Du beim Lohnst.J.ausgleich das Kind angeben, wenn ihr zusammen veranlagt seid, dann macht ihr das gemeinsam.
3. Den Nachnamen könnt ihr vorab festlegen (Deinen oder seinen). Ich hatte zuerst meinen und wir haben später geheiratet. Rückwirkend gilt noch 4 Jahre nach der Geburt des Kindes der bei der Heirat angenommene Familienname als Geburtsname des Kindes, d.h. die sind zwar mit meinem Familiennamen geboren, werden aber jetzt auf der Geburtsurkunde umgeschrieben, als wären sie bereits mit dem jetzigen Ehenamen geboren, Frist wie gesagt, 4 Jahre.
4. Sorgerecht könnt ihr auch vorher oder kurz nach Geburt festlegen. Also bereits gemeinsames oder eben nur Mutter usw. Ab Eheschließung gilt das gemeinsame Sorgerecht.

LG Samy

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Du kannst, wenn du willst, dem Vater ja ohnehin alle Rechte einräumen, die er auch als verheirateter Vater hätte.

Ich habe nicht geheiratet und werde es auch nicht. Das Kind hat meinen Familiennamen und ich habe das alleinige Sorgerecht und das behalte ich auch.

So lange du nicht verheiratet bist: Lass dich nicht zu verleiten, eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Im Falle eines Falles lässt sich das nicht mehr rückgängig machen, bzw. nur äußerst schwierig und dann hast du als unverheiratete Mutter Probleme.

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Hi,

Rechte/Pflichten des Vaters:
als unverheirateter Vater hat er zunächst nicht allzu viele Rechte. Die Vaterschaftsanerkennung muss gemacht werden, es gibt keinen "Automatismus", der ihn von vornherein als Vater anerkennt (anders als in der Ehe, wo automatisch unterstellt wird, dass der Ehemann auch der Vater ist). Mit der Vaterschaftsanerkennung hat er Rechte (z.B. Besuchsrechte bei Trennung) und Pflichten (Unterhalt), außerdem hat das Kind ein Recht auf einen gesetzlichen Erbteil.
So richtig alle Rechte und Pflichten bekommt der Vater nur mit der gemeinsamen Sorge, und die muss getrennt erklärt werden - auch etwas, was bei verheirateten Eltern automatisch ablaufen würde. Da musst du als Mutter ohne Trauschein ausdrücklich zustimmen.
Um die gleichen Rechte und Pflichten wie ein verheirateter Vater zu haben braucht es halt etwas Ausdauer für mindestens einen zusätzlichen Behördengang ;-), machbar ist das allerdings alles. Und der Nachname vom Papa wäre dann auch möglich.

Steuergelder
Ihr habt als unverheiratete Eltern keine Wahl bei den Steuerklassen. Gibt also auch keine Optimierungsmöglichkeiten fürs Elterngeld, oder für eine eventuelle Elternzeit mit einem Allein- oder doch zumindest deutlichem Hauptverdiener. Wenn einer von Euch überdurchschnittlich verdient ist es auch von Nachteil, dass ihr unverheiratet jeder nur den halben Freibetrag vom Kind auf die Steuerkarte bekommen könnt - eine Wahlmöglichkeit gibt es für Euch ohne Trauschein nicht. Ist dann von Nachteil, wenn die Steuererleichterung das Kindergeld übersteigen würde (Einkommensgrenzen siehe google nach "Kinderfreibetrag" oder "Kindergeld"), ansonsten kann Euch diese Benachteiligung unverheirateter Eltern egal sein.
Was bleibt ist natürlich, dass ihr keine Wahl eines "Splittings" habt. Bei uns (sehr gut verdienender Ehemann, Alleinverdiener momentan) macht es netto mehrere hundert Euro im Monat aus, die wir mehr haben seit der Heirat.

Nachname
Ist bei anerkannter Vaterschaft und gemeinsamer Sorge frei wählbar, ob das ohne gemeinsamer Sorge geht weiß ich nicht

Sorgerecht
siehe ganz oben

Das Zusammenleben unserer Familie war nicht anders vor der Hochzeit (wir haben 5 Monate nach der Geburt unseres zweiten Kindes geheiratet). Da die zwei vorher meinen Nachnamen hatten und wir uns auf den Namen meines Mannes geeinigt hatte kostete das alles etwas mehr (neue Geburtsurkunden...), aber am Familienleben hat sich nichts geändert. Gemeinsame Sorge hatten wir schon vorher.

Was u. U. (wie bei uns) noch ein finanzielles Thema ist: wenn der Papa privat versichert und die Mama gesetzlich versichert ist, dann können die Kinder bei unverheirateten Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen KV der Mama familienversichert werden.
Bei verheirateten Eltern ist das nicht mehr möglich, wenn der privat versicherte über BBG, und mehr als der Ehepartner verdient - bei uns der Fall, wir mussten unsere zwei ab Hochzeit entweder privat oder (unsere Wahl) freiwillig gesetzlich versichern, beides natürlich nicht kostenlos.

Umgekehrt wäre natürlich eine beitragsfreie Familienversicherung eines Partners in der Elternzeit oder danach (z.B. wenn der Arbeitsvertrag ausläuft) nur bei verheirateten möglich, wenn zumindest einer in der gesetzlichen KV versichert ist...

Viele Grüße
miau2

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Hallo,

ich kann Dir nicht zu allen Punkten etwas sagen, aber ein paar Dinge habe ich gerade am Dienstag mit meinem Freund beim Standesamt erledigt.

Wir haben vorgeburtlich die Vaterschaft anerkannt.
Dies stattet den Vater mit dem sogenannten Umgangsrecht aus, ansonsten ist die Vaterschaftsanerkennung praktisch nur mit Pflichten verbunden.
Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber, ggf Betreuungsunterhaltspflichtigkeit der Mutter gegenüber und das Kind hat ein Anrecht auf den gesetzlichen Erbteil.

Sorgerecht
Ihr könnt vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen, müsst ihr aber nicht.
Du als Mutter entscheidest ganz allein ob Du diesen !!!unwiederruflichen!!! Schritt gehen möchtest.

Nachname des Kindes
Das Kind wird, wenn ihr nicht verheiratet seid und es kein geteiltes Sorgerecht gibt, deinen Nachnamen tragen.
Du, und hier gilt das gleiche wie beim geteilten Sorgerecht, als Mutter kannst bestimmen das Dein Kind den Nachnamen des Vaters tragen soll.
Auch dies ist wieder ein !!!unwiederruflicher!!! Schritt und eine entsprechende Erklärung, so Du dies tun möchtest, wird beim Standesamt urkundlich beglaubigt.

Ich habe beide Male das unwiederruflich in !!! gesetzt, da uns dies beim Standesamt sehr intensiv ans Herz gelegt wurde.
Unwiederruflich ist allerdings nicht ganz korrekt.

Beim Sorgerecht gibt es durchaus die Möglichkeit das der Vater von seinem Teil der elterlichen Sorge zurücktritt ( das wäre der einfache Weg ), oder aber der Weg über Gerichte ( hier müssen aber schwerwiegende Gründe vorliegen und das trifft in 99 von 100 Fällen eher nicht zu ).

Beim Nachnamen bedarf es ebenfalls der Zustimmung des Vaters, sollte der Nachname geändert werden.

Wir haben am Dienstag die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt und ich habe urkundlich bestätigt das mein Zwerg den Nachnamen des Vaters bekommen soll ( lezteres hat uns 21€ gekostet ).

Die gemeinsame Sorge haben wir nicht erklärt, diesen Fehler habe ich bei meinem 1. Kind gemacht und teile mir nun das Sorgerecht mit einem Mann der sein Kind vor über 2 Jahren das letzte Mal gesehen hat, sich absolut nicht für sie interessiert und wichtige Unterlagen einfach nicht unterschreibt und zurückschickt ( bedeutet für mich dann jedesmal den Weg übers JA und das einsetzen einer Ersatzunterschrift seitens des Familiengerichts ).

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Hey,

schildere das Verfahren mal aus meiner Sicht.
Wir sind nich verheiratet werden es aber definitiv ab nächstem Jahr sein.
Wir waren gemeinsam beim Jugendamt in Hannover und haben alles vorher geklärt. Sprich unser Sohn wird von Anfang an den Namen meines zukünftigen Mannes tragen. Auch haben wir das Sorgerecht geklärt (wir haben dann geteiltes).
Das Ganze hat uns nur ne Fahrt und etwa ne halbe Stunde Zeit gekostet.

Hochzeit sollte eigentlich dies Jahr stattfinden, aber konnte mir beim besten Willen nich vorstellen im 8ten Monat noch zu heiraten. Da wir nur im kleinen Kreise feiern werden war es auch kein Problem es einfach um ein Jahr zuverschieben.

Steuertechnisch hab ich mir wenig bis keine Gedanken drüber gemacht.

Grüße Steffi 38SSW