Vaterschaftsanerkennung - Wie lange kann Mann "zurücktreten"?

Hallo,

eine Frage, stimmt es das ein Mann der die Vaterschaft anerkannt hat nach der Geburt des Kindes innerhalb von 2 Jahren von der Vaterschaft zurücktreten kann? Sei es der Fall das ein Test ergibt das das Kind nicht von Ihm ist.

Muss die Frau dann den Unterhalt zurückzahlen? "Passiert" da sonst irgendwas? Wennn die 2 Jahre rum sind dann bleibt es auf dem Papier immer "Sein Kind" egal ob wirklich von Ihm oder nicht?

Hui fragen über fragen.

Vll kennt sich damit ja jemand aus. Danke schonmal!

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Also...

Die 2 jahre gelten ab den tag, an dem ihm bekannt wurde, dass das Kind evtl nicht von ihm ist. Er sollte allerdings davor keinerlei Anhaltspunkte dafür gehabt haben, dass das Kind nicht von ihm ist.

Die Frau muss ihm keinerlei Unterhalt (des Kindes) zurückzahlen, diesen Anspruch hat er lediglich dem echten Erzeuger gegenüber. Und den muss "frau" ja nicht kennen.

Beispiel aus der Praxis: mein Großer ist 4 Jahre alt, wurde noch in der Ehe mit meinem ersten Mann geboren. ich war nicht sicher, ob er wirklich von ihm ist, mein Exmann wusste davon nichts. Getrennt hatten wir uns bereits ganz am Anfang der Schwangerschaft. Nun habe ich im April einen Vaterschaftstest veranlasst, da der Kleine einfach so gar nicht wie der vermeintliche Vater aussieht. Tatsächlich ist er auch nicht von ihm. Mein Exmann hat daraufhin einen Antrag zur Vaterschaftsaberkennung (oder so) gestellt, der nun auch rechtskräftig ist.

Allerdings hätte ich den Antrag nicht stellen können, da ich ja von Anfang an wusste, dass mein Sohn evtl nicht von meinem damaligen Mann ist.

Noch Fragen? Kannst mich gerne per VK anschreiben.

Mera

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Also mein Vater hat der Frau vertraut das das Kind von Ihm ist. (One night stand sozusagen). Da mein vater sehr gutgläubig ist hat er die Vaterschaft anerkannt und auch weil die Frau sonst klagen wollte. Finde es zwar doof das er nicht gleich einen test hat machen lassen aber die Frau ist sehr stark gegen einen Test. Was ihn jetzt natürlich stutzig macht. Weil wenn sie sich sicher ist spricht ja nix gegen einen Test. Sie bezieht auch die 170€ Unterhaltsvorschuss vom JA und bekommt trotzdem noch Unterhalt von meinem Vater. Trotzdem will sie 2.000€ im Monat von ihm zum leben. Das kann er nicht berappen weil er eben auch noch selber Leben muss und für mich noch 400€ zahlt im Monat. Deswegen wollte ich gern wissen wie lange Ihm Zeit blleibt einzugreifen...weil mir das auch komisch vorkommt das die Frau gegen alle Test ist usw. Komisch komisch.
Aber sehr interessant das du den Antrag nicht hättest stellen können. Das sind ja kriterien herje. Irgendwie auch logisch. Ich hoffe das wird noch was mit der Frau. Das Kind soll ja auch nicht drunter leiden und mein Vater mag ja wenn es von Ihm ist weiter zahlen usw..keine Frage.

Lg

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Am besten geht dein Vater mal zu einem Anwalt.
Ich war damals auch dort, die Beratung kostete mich ca. 100.-. Und das war wirklich gut investiertes Geld.

Wenn er den Test wirklich machen will, muss er eigentlich auch so vorgehen, wie mein Exmann (dem ich auch genau gesagt habe, was er zu tun hat...): Erstmal einen formlosen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen (Wohnort des Kindes!), dass Zweifel an der Vaterschaft bestehen und daher diese Aberkannt werden soll. Das Gericht möchte dann ein Abstammungsgutachten. und da wird die gute Frau dann aufgefordert, zu kooperieren. Ist auch alles ohne Blutabnhemen etc.
Das Gutachten kostet etwa 500.-, Gerichtskosten etwa 270.-. Aber insgesamt doch besser, als ewig zu zahlen und unsicher zu sein!

Soweit ich weiß, hat sie keinerlei Unterhaltsansprüche. und wenn, soll sie das mal schön vor Gericht klären. Kinder haben grundsätzlich Vorrang, wenn es um den Unterhalt geht. Also auch du!

Sag deinem Vater, dass er aktiv werden soll.
Die zwei jahre laufen in diesem Fall vermutlich erst ab dem Zeitpunkt, als sie die Tests verweigerte.

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Also, wir haben die Vaterschaft auch gerade anerkennen lassen.
Und die vom Jugendamt hat uns gesagt das der Mann 2 Jahre Zeit hat zurückzutreten bzw. zu klagen.

Ob die Frau dann den Unterhalt zurück zahlen muss weiß ich auch nicht, ich glaub das entscheidet dann das Gericht.

Wenn er es nicht innerhalb der 2 Jahre machen, bleibt er ab dem Zeitpunkt rechtlich immer der Vater.

Darf ich ma fragen warum das für dich so interressant ist?

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Hallo,

ja klar darfst du fragen. Mein Vater hat die Vaterschaft für ein Kind anerkannt wo die Frau beharrte das es von Ihm ist. Nur kommt es ihm jetzt (!) komisch vor weil die Frau eigentlich immer nur nach Geld fragt (Sie waren nie zusammen) ...und sich sonst irgendwie komisch verhält (was auch immer er damit meint weiß ich nicht). Ja nun macht er einen Vaterschaftstest. Bzw wollte einen machen lassen nur die Frau weigert sich. Und will meinen Vater jetzt verklagen/drohen wenn er nicht Zahlt. Er hingegen zahlt schon und will wenn es sein Kind ist ja auch das es ihm gut geht. Nur die Frau möchte das er 2.000€ im Monat zahlt #schock und naja als "normaler" Verdiener ist das schon recht viel #gruebel zumal er auch mir noch im Monat 400€ zahlt. Deswegen frage ich rein aus interesse wie lange man intervenieren kann wenn das Kind nicht von Ihm sein sollte :) Alles etwas verwirrend. Aber das die Frau so wehement gegen einen vaterschaftstest ist macht uns alle irgendwie stutzig #kratz

Gut also stimmt das mit den 2 Jahren schonmal so,..da muss er sich mal ranhalten ;-)

Grüße (:

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Ja, die Frau kommt mir so auch komisch vor.

Der Unterhalt für ein 12-17 jähriges Kind beträgt laut Jugendamt 377€ das weiß ich und wenn das Kind jünger ist dann noch weniger, wieviel genau weiß ich nicht da sollte er sich genau informieren da er dir ja auch noch Unterhalt zahlt.

Diese 377€ sind der höchstsatz, das Jugendamt wird prüfen wieviel dein Vater verdient und ob er noch andere Verpflichtungen hat (Unterhalt) dann wird festgelegt wieviel er jedem Kind zahlen muss.

Dann wünsch ich euch mal viel Glück, wegen dem Vaterschaftstest würde ich mir Rechtsberatung holen, weil wenn er den vorher macht wird der glaube ich nicht vor Gericht anerkannt.

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