Hallo Zusammen,
mein Mann möchte seine Vätermonate während meinem Mutterschutz nehmen, so dass wir 8 Wochen zusammen Zuhause sind.
Sein Arbeitgeber hat ihm gesagt, er solle dann spätestens 7 Wochen vor ET den Antrag an die Perso stellen.
Jetzt frage ich mich allerdings was ist, wenn das Kind 2 Wochen zu früh kommt? Gilt dann trotzdem die Geburt als Start auch wenn der Antrag eigentlich zu spät eingereicht wurde? Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen...
LG
Eivlin mit dem ganz kleinen (29+0)
Elternzeit Vater ab der Geburt
Meines Wissens:
Für die Elternzeit gilt die Geburt.
Für die Frage, ob der Antrag fristgerecht war, gilt der voraussichtliche ET.
Keine Angst, das klappt schon!
Alles Gute!!
hallo!
soweit ich weiß geht das nicht! denn für die zwei vätermonate wird ja elterngeld gezahlt und das wiederum wird erst nach dem mutterschutz gezahlt. sprich 12 monate elternzeit gibt 10 monate elterngeld und 2 monate muschu-geld.
ich meine mich auch erinnern zu können, daß im antrag vom elterngeld irgendwo drin steht, daß die ersten zwei monate nicht vom vater genommen werden können!?
gibt hier bestimmt aber noch leute, die das genauer wissen.
lg
Da ist dein Wissen dann falsch! Klar geht das, haben es schon zweimal so praktiziert!
Hallo taurusbluec,
ja, dass ist tatsächlich alles etwas verwirrt geschrieben und du hast schon richtig gelesen, aber es falsch verstanden (wie ich übrigens auch, bevor ich mich genauer damit befasst hatte )
Es ist so, dass der Vater nicht die ersten 2 Monate nehmen kann und die Mutter geht arbeiten. Denn die Mutter ist ja im Mutterschut und darf diese 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten gehen!
Also geht es dabei um die Situation, enn man es aufteilen will.
Allerdings dürfen Vater und Mutter gleichzeitig in dieser Zeit daheim bleiben und der Vater erhält ganz normal das Elterngeld (und die Mutter das Mutterschaftsgeld, welches ja dann auf das Elterngeld angerechnet wird).
Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und es verständlicher machen
LG
Nina (deren Partner gerade in der Mutterschutzfrist mit daheim ist )
Das geht auf jeden Fall. Man kann auch gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Die 7 Wochen gelten für den VET, wenn das Baby früher kommt, dann hat er natürlich trotzdem ab Geburt Elternzeit.
Im Antrag schreiben "ab Geburt, VET dann und dann.
LG Alla
Hallo,
doch, doch, das geht schon...
Die Partnermonate beginnen dann mit Geburt. Dein Mann erhält dann Elterngeld für zwei Monate und Du Mutterschutzgeld (und danach bis zu 10 Monaten Elterngeld).
Wichtig ist wohl nur beim Antrag darauf zu achten, dass er für "die ersten beiden Lebensmonate" gestellt wird (und nicht für "glatte Kalendermonate").
LG
Hey du,
das geht auf jeden Fall!! Hab mich schon bei der Elterngeldstelle informiert, da wir es genau so machen wollen. Wichtig ist, dass im Antrag beim AG drin steht ab Geburt und im Antrag vom Elterngeld dann die ersten beiden Lebensmonate für deine Mann. Du musst dann trotzdem Lebensmonat 1-12 beantragen, auch wenn du in den ersten beiden Monaten kein Elterngeld bekommst, da da ja das Mutterschutzgeld gezahlt wird (das wird ja angerechnet und deshalb bekommen die meisten Frauen in der Zeit kein Elterngeld) So kommt ihr dann insgesamt auf 12 Monate Elterngeld + 2 Monate Mutterschutzgeld (was ja als quasi Elterngeld gilt) Das ergibt dann die 14 Monate.
So wurde es mir von unserer ansässigen Elterngeldstelle erklärt. Die waren ganz nett, wenn du unsicher bist, ruf doch einfach selbst mal bei eurer an.
LG Melli mit Bauchzwergi ab morgen 19. SSW
Ja, so habe ich es auch nachgelesen. Danke für den Tipp "ab der Geburt". Das werden wir dann berücksichtigen.