Guten morgen ihr Lieben,
ich hab irgendwie noch immer nicht ganz begriffen, von wann an ich Elternzeit bei meinem AG beantragen muss. Ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben.
Sagen wir mal, unsere Kleine wird tatsächlich am 21.11. geboren, schreibe ich dann, ich beantrage Elternzeit vom 21.11.2009-21.11.2011? somit müsste ich dann ab 22.11.2011 wieder arbeiten.
Oder zählt der Mutterschutz da mit drauf?
Das heißt, wenn der Geburtstermin der 21.11.2009 wäre, dann endet mein Mutterschutz ja am 16.01.2010. Würde ich dann vom 16.01.2010 - 16.01.2012 elternzeit beantragen und am 17.01.2012 wieder arbeiten gehen?
Hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Danke schonmal für eure Antworten!
von wann an gilt Elternzeit?
Elternzeit muss für ab dem 16.1. beantragt sein!
Und dann eben so lang du meinst!
Lg Sabrina mit Viktor (*1.2.07) und Püppi (28+3)
Hallo,
meine Vorschreiberin hat unrecht - die Elternzeit beginnt mit der Geburt Deines Kindes. D. h. wenn Dein Kind am 21.11.2009 geboren wird und Du 2 Jahre in Elternzeit gehen möchtest musst Du die Elternzeit bis zum 20.11.2011 beantragen, d. h. Du musst am 2. Geburtstag Deines Kindes wieder arbeiten gehen. Der Elternzeitantrag muss auch 1 Woche nach der Geburt des Kindes Deinem Arbeitgeber vorliegen.
Hoffe, ich konnte Dir helfen -
LG Johanna
Hallo!
Ich hab mir das von meiner Krankenkasse telefonisch nochmal erklären lassen:
Die Elternzeit beginnt am Geburtstag Deines Kindes und endet dann 2 Jahre später. Der Antrag muss spätestens 1 Woche nach der Geburt bzw. 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes dem Arbeitgeber vorliegen!
Die 8 Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet, sowohl zeitlich als auch finanziell!
LG und alles Gute
Moni mit Ben (14 Wo.)
Womit dir die KK zwei widersprüchliche Sachen gesagt hat, denn du mußt 7 Wochen vor Beginn anmelden, dann wäre das ja nicht mehr eine Woche nach der Geburt ;)
Genau, das ist ja das, was ich auch nicht verstanden habe... Ich bin nämlich noch bis zum 11.12.09 in Mutterschutz (insgesamt 18 Wochen wegen Frühgeburt).
Aber ich musste im Antrag auf Elternzeit und Elterngeld den ersten Lebensmonat bzw. den Geburtstag angeben.
Die Zeit des Mutterschutzes und das Mutterschaftsgeld wird dann mit der Elternzeit und dem Elterngeld komplett verrechnet.
Völlig verwirrend!
Hallo,
die Elternzeit beginnt NACH dem Mutterschutz und ein Jahr zählt bis zum 1. Geburtstag deines Kindes bzw. 2 Jahre gehen dann bis zum 2. Geburtstag deines Kindes.
Also wenn deine Tochter am 21.11.09 geboren wird. Beantragst du quasi vom 16.01.09 bis 21.11.11, wenn du 2 Jahre Elternzeit nehmen willst.
LG
Judith
Sorry, aber das ist schlicht Unfug. Klar beginnt die Elternzeit nach dem MuSchu, aber beantragen tut man sie trotzdem von Geburt an!
Nein, das ist Unfug, denn wenn man sie von Geburt an beantragen würde, dann müßte man das schon 7 Wochen vor der Geburt tun! Da du aber bis eine Woche nach der Geburt Zeit hast (mindestens) fängt sie auch erst 8 Wochen nach der Geburt an!
Ist auch ganz wichtig für Gehalt und Urlaub, denn das bekommst du ja während der Elternzeit nicht, im Mutterschutz aber schon!
Beginnen tut die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, aber der wird angerechnet, also enden 2 Jahre eeinen Tag vor 2. Geburtstag, der Beginn ist aber trotzdem nach dem Mutterschutz!
Viele Antworten und keine zu 100 Prozent richtig...
Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und endet immer einen Tag vor dem Geburtstag.
In Deinem Fall - am Beispiel des errechneten Geburtstermins 21.11.2009 - beginnt die Elternzeit am 17.01.2010 (am 16.01. ist noch Mutterschutz) und endet am 20.11.2010 bei 1 Jahr Elternzeit und am 20.11.2011 bei 2 Jahren Elternzeit.
Meine Tochter wurde am 22.12.2008 geboren. Ich hatte bis einschließlich 16.02.2009 Mutterschutz. Seit dem 17.02.2009 bin ich nun in Elternzeit und zwar bis einschließlich 21.12.2010, weil ich 2 Jahre beantragt habe.
VG
Claudia mit Magdalena
UNd was ist da anders als an meiner Antwort direkt vor dir? Genau das steht doch dort auch!
Nur sehr viel klarer und deutlicher. Danke cassiopeia!