hi, bin momentan in der 25 ssw und brauche nun so langsam eine ausstatung fürs baby, habe vor kurzem algII beantragt und habe gehört das mir jetzt auch eine erstausstatung fürs baby zusteht und jetzt wollte ich wissen, was genau kann ich eigentlich verlangen? also, nur baby kleidung oder auch bett usw?
Diskussion stillgelegtKindererstausstatung, was steht mir zu?
hallo!
soweit ich weiß ist das geld was DU bekommst eine Pauschale für das was du brauchst.
die pauschale gibt es glaube ich 3 mal...
geh doch mal zu deinem alg2 ansprechpartner und frag den..
du musst das auch rechtzeitig beantragen...
lg
des und boy 39.SSW
ich wollte nicht wissen wie es ausgezahlt wird, ich wollte wissen was genau ich beantragen kann, weil ich gerne heute noch den antrag fertig machen würde
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Schreib halt einen Antrag und such dir eine Erstausstattungsliste im Internet und schreib es da in deinem Antrag mit rein.
Was du bewilligt bekommst,kann dir hier niemand sagen.
Gruß,
S.
Hallo,
sachlich und wohlwollend:
Du stellst einen Antrag bei der Arge auf Erstausstattung.
In diesen schreibst du hinein, was du genau benötigst.
Schwangeren-Mehrbedarf ( um die 60€ / Monat) bekommst du ja auch noch.
Zu dem Satz, was du "verlangen" kannst, sag´ich lieber nichts...
spumsel
naja was heißt verlangen, ich will halt nur wissen was die zahlen und 60 euro wären toll, bekomm nur 45 euro
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Ok,
dann war es nur unglücklich ausgedrückt...
hm, laut Rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
liegt der Mehrbedarf bei 61,03 €, ab der 13. SSW...
Und Pauschalbeträge a la "jede Schwangere kriegt 500€ für die Erstausstattung" gibt es m.M. nach nicht.
Schreib rein, was du brauchst, schau auf Babybasaren ( sind ja grad wieder überall), hier im Marktplatz oder bei e...
Wir haben für die gesamte Ausstattung keine 1000€ ausgegeben, obwohl wir beide VZ arbeiten...
lg
Also kurz aufgegliedert was beantragt werden kann:
Antrag auf Mehrbedarf Ernährung für Schwangere gem. § 21 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
Antrag für einmalige Beihilfen Geburt und Schwangerschaft gem.§ 23 SGB II Abs. 3, Satz 1 und 2, bzw. § 28 SGB II, bzw. § 31 SGB XII
Antrag auf einmalige Beihilfe für Kindesbekleidung nach Vollendung des 6. Monats (formloser Antrag)
Und diese Ausstattung müsste eigentlich reichen:
Kinderbett
Babymatratze
Bettausstattung
Spieluhr
Kleiderschrank
ggf. Kinderwagen
Trinkflaschen
ggf. Babyschale
Babydecke
4-6 Bodys
4-6 Oberteile
ca. 4 Strampler
Söckchen
Schlafanzüge
Ausfahrgarnitur
ggf. Mullwindeln
Windeln
Dinge wir Wickelkommode,Babyfon etc. sind nicht zwingend notwendig und die ganzen Sachen kann man gut gebraucht kaufen.
Gruß,
S.
Hallo
Verlangen????? Oh mein Gott, es wird immer besser hier. Sei froh, das es überhaupt gibt. Komisch, das man sich immer erst hinterher Gedanken darüber macht.
Verlangen kannst du vom KV was, denn der ist auch dafür zuständig.
Bianca
Du kannst "Verlangen" das der Vater deines Kindes sich an den Kosten der Erstausstattung beteiligt!
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