Vaterschaft vor oder nach der Geburt anerkennen?

hallo,
hoffe, hier kann mir jemand die vor-, bzw. nachteile erklären. mein schatz und ich sind nicht verheiratet und erwarten in 6 wochen unser ü-#ei. habe gehört, dass man die vaterschaft auch schon vor der geburt anerkennen lassen kann. was ist hierbei der vorteil? beschleunigt das die anmeldung des zwergs beim standesamt? wie ist das, wenn mir während der geburt etwas zustößt? hat er dann automatisch das sorgerecht?
danke für eure hilfe!
lg irmi

1

Wir haben es nun in allen 3 Fällen vor der Geburt gemacht.
Zum Einen steht dann der Vater auch gleich mit auf der Geburtsurkunde. Er kann diese dann beim Standesamt auch abholen, falls du im Wochenbett nicht wirklich Bock auf Ämter hast. Zum anderen falls wirklich etwas unvorhergesehenes unter der Geburt "passiert", kann er Entscheidungen treffen etc.
Wenn ihr es eh vorhabt, die Vaterschaft anzuerkennen, dann macht es vor der Geburt.

Liebe Grüße

2

wir haben es bei beiden kindern vor der geburt gemacht, der vater steht sonst nicht mit auf der geburtsurkunde und das geteilte sorgerecht bekommt ihr nur mit vaterschaftsanerkennung.

die sorgerechtserteilung müsst ihr allerdings separat auf dem jugendamt machen, geht erst nach der vaterschaftsanerkennung! selbst mit vaterschaftsanerkennung bekommt der vater nicht automatisch das kind, wenn er nicht sorgeberechtigt ist - das kind geht zuerst an den staat, der dann weiter entscheidet!

legt ihr für das sorgerecht nix fest, hast du das alleinige sorgerecht!

ich find es vor der geburt einfacher, weil man danach eh schon so viele anträge hat und mit kind dann nicht wirklich bock auf die rennereien - du musst als mutter ja überall dabei sein!

lg bianca

3

Anerkennung und Sorgerechtserklärung kannst und solltest du vor der Geburt machen. #herzlich

Abgesehen von dem was meine Vorschreiberin schon meinte- ihr erspart euch hinterher einfach die Rennerei zum Jugendamt und dann wieder zum Standesamt. Ohne Anerkennung steht der Papa nämlich auch nicht in der Geburtsurkunde.

#herzlich

4

Hallo Irmi,

habe erst vor kurzem mit dem Standesamt telefoniert. Wir machen die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt, so steht der Vater mit in der Geburtsurkunde. Sorgerecht bleibt bei mir. Ich gebe unserer Maus allerdings den Nachnamen meines Freundes. Das mache ich auch vorher.
Das mit dem Sorgerecht haben sie mir so erklaert, dass es nicht automatisch an den Vater uebergeht. Vorerst wird ein gerichtlicher Vormund bestimmt, und dann kann der Vater vor Gericht das Sorgerecht anfordern.

Es heisst ja nicht immer, dass wenn man Vater ist, dass man auch Paar ist.
Werde es aber irgendwie schriftlich hinterlegen, vielleicht beim Jugendamt (muss mich da noch schlau machen), dass meinem Freund in der Hinsicht keinerlei Steine in den Weg gelegt werden.

Ruf doch mal in deinem Standesamt an. Bei mir waren sie sehr sehr freundlich, und sehr sehr (!) informativ (internationale Beziehung)

LG
dazz

5

Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters haben soll geht das nur mit einer vorherigen Vaterschaftsanerkennung (sonst gibts massig Streß!) und der Vater darf z.B. auf die ITS nur, wenn er offiziell der Vater ist nach den offiziellen Regeln. Entschiedungen darf er auch nur als Vater treffen, Urkunden abholen auch nur und drauf stehen tut er natürlich auch erst nach der Anerkennung.