Mein Mann ist Italiener und ich Deutsche...wie ist das denn nach der Geburt? Kann man sich für eine doppelte Staatsangehörigkeit entscheiden oder für eine von beiden? Und welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
Wo kann ich mich informieren? Beim Standesamt? Bürgerbüro?
Ach ich bin sehr unwissend...........Hilfe!
Baby deutsch-italienisch welche Staatsangehörigkeit???
Ich glaube, dass wenn beide Elternteile eine andere Staatsbürgerschaft haben, das Kind beide haben kann. Man kann bloß nicht wenn man z.B. Deutscher ist, nach Amerika auswandern und sagen, ich will aber auch die Amerikanische.
Mein Mann hat zwei Staatsbürgerschaften. Die Eltern sind unterschiedlicher Nationalität. Bis zu seinem 28. Geburtstag müsste er sich für eine entscheiden. Mit einem Antrag bei der Botschaft konnte er jedoch weiter beide behalten.
Vorteile: zwei Pässe.
Nachteile: u.U. so was wie doppelte Wehrpflicht oder so.
doppelte wehrpflicht hat man nicht. muss man nur in einem land ableisten. auch bei doppelter staatsbürgerschaft
wenn mich nicht alles täuscht bekommt sie die staatsangehörigkeit wo sie geboren ist... wenn du jetzt in Amerika entbinden würdest hätte sie glaub die amerikanische Staatsangehörigkeit (meine mal sowas gehört zu haben)
Lg Tina mit Gianna 6 monate
Das ist aber auch nur in den USA so. Wenn man in Deutschland entbindet, bekommt das Kind nicht automatisch die deutsche Staatbürgerschaft.
Das stimmt nicht ganz. Es gibt einige Länder, die "verteilen" ihre Staatsbürgerschaft.
Wenn aber bspw. 2 Türken in D ein Kind bekommen, ist das Kind nicht automatisch deutsch.
Wäre unser Kind im Urlaub in Spanien geboren, hätte es auch keine spanische Staatsbürgerschaft. Anders in Amerika....
Hi,
ich glaube, dass das Kind erstmal zwei Pässe haben kann. Wenn mich nicht alles täuscht, muss es sich allerdings mit dem 18. Geburtstag für eine der beiden Staatbürgerschaften entscheiden. So ist es zumindest beim Sohn meiner Freundin.
LG
Tja aber welche Vor- Nachteile hat denn so eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Mein Mann ist Belgier, dort gibt es eine Wahlpflicht.
Das heißt er MUSS bei jeder Wahl wählen. Ist prinzipiell ja gut, aber man muss sich a) um die Briefwahlunterlagen kümmern und b) ist es komisch für ein Land zu wählen, in dem man nicht lebt und damit die Politik zu bestimmen, obwohl man selbst davon nicht betroffen ist - also für andere Menschen.
Dein Kind kann beide Staatsbürgerschaften bis zum 18. Lebensjahr haben, danach muss es sich entscheiden, welche es behält. Deutsche Staatsbürger dürfen nur eine Staatsbürgerschaft haben. Vor- oder Nachteile kann ich dir jetzt nichts dazu sagen. Ich würde einfach mal beim Standesamt nachfragen, die können dir dann hoffentlich weiterhelfen.
>>..........danach muss es sich entscheiden, welche es behält. Deutsche Staatsbürger dürfen nur eine Staatsbürgerschaft haben>>
Neee, ist nicht mehr so. Unser Sohn (mein Mann ist Deutscher, ich Französin) wurde 2006 geboren (der Grosse). Bereits da hat man uns gesagt, dass es kein Problem sein wird, dass er beide Nationalitäten behalten kann, sofern er im entsprechenden Land "Verwandtschaft ersten Grades" (also Opa, Oma) hat / hatte.
Unsere Söhne wären somit Deutsche und Franzosen. Da dies aber nicht wirklich Sinn macht (sind ja beides EU-Staaten) sind sie nur Deutsche, können sich im 18. Lebensjahr aber noch für die französische dazu entscheiden. Würden mein Mann oder ich mich einbürgern lassen in der Schweiz, so käme die Schweizer Staatsbürgerschaft noch dazu - das würde in unserem Fall wohl mehr Sinn machen!
Mit lieben Grüssen aus der Schweiz
Dani
Guten Abend,
unsere Zwillinge haben die Deutsch-Österreichische Staatsbürgerschaft.
Mir wurde auf dem Standesamt gesagt, dass sie dann selber entscheiden können ob sie nur eine von beiden haben wollen oder die doppelte behalten wollen.
Hab mich da vorher eigentlich gar nicht so damit befasst muss ich sagen
Die Standesbeamtin hat das aber dann ziemlich genau erklärt wo wir die Geburtsurkunden abgeholt haben.
Lg Maja
hallo!
Also ich kann dir das von Italien nicht genausagen.
Aber ich kann dir sagen wie es im deutschen Recht aussieht und zwar
sieht das vor das man in Deutschland eigentlich keine doppelte Staatsbürgerschaft haben darf. Die Ausnahme besteht darin wenn das andere Land, in deinem Fall Italien, die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt dann muss Deutschland das auch tun. Wenn das Land keine Doppelte anerkennt muss Deutschland das auch nicht tun.
Und mit 18 muss sich keiner entscheiden. Die Ämter drängen zwar drauf sich zu entscheiden aber dank der Ausnahme musst du nicht und kannst die Doppelte behalten.
Die Wehrpflicht muss nicht in beiden Ländern absolviert werden sondern nur in einem Land und das muss dem anderen Land gemeldet werden. Es kann sogar sein das das andere Land garkeine Wehrpflicht mehr hat.
Vorteil ist das du egal inwelchem Land du bist die gleichen Rechte hast wie ein Einheimischer.
Nachteil der Aufwand beide Staatbürgerschaften zu pflegen. Pass, etc.
Du kannst dich in der Italienischen Botschaft informieren. Die sagen dir dann wie das genau ist.
Ich hoffe das es ein wenig klarer ist.
Lg Lilimore
Dein Kind hat beide Staatsbürgerschaften, muss sich jedoch, wenn es (wenn ich mich richtig erinnere) mit 21 Jahren für eine von beiden entscheiden und die andere dann abgeben.
LG aus Rom
Simone, deren Sohn derzeit auch noch die ital. und die deut. Staatsbürgerschaft hat.
Ich glaube, daß es sehr stark davon abhöngt, welche 2 Staatsangehörigkeiten man von Geburt an hat. Ich hab auch 2, sowie mein Mann auch und wir müssen und niemals entscheiden. Wir haben beide bis zum Lebensende. Und ich bin 31.
Hi,
Dein Kind hat immer beide Staatsangehörigkeiten (auch wenn es keinen Pass besitzen sollte).
Mit Italien gibt es einen Vertrag, dass man beide Staatsangehörigkeiten haben darf. Man muss sich nicht entscheiden!
Interessant wird es nur, falls ihr einen Jungen bekommt. Da müsste man klären, in welchem Staat er Wehrdienst leistet. Er kann sich das aber aussuchen und muss nur einmal Wehrdienst leisten.
VG lachris