Hallo,
bin total verwirrt!!!
Es dauert zwar noch, bis ich Elterngeld beantragen muss, mach mir aber dennoch jetzt schon meine Gedanken.
Also: Ich war letztes Jahr von Juli bis November im Mutterschutz nach einer Totgeburt. Währenddessen wurde ich gekündigt. Nun bin ich arbeitslos!
Demnach wäre ich insgesamt knapp 4 Monate im Mutterschutz und knapp 9 Monate arbeitslos eh mein Kind geboren wird.
Im Elterngeldantrag werden ja 12 Monate des "Einkommens" berücksichtigt! Wird denn mein Mutterschutzgeld auch berücksichtigt?
Weil dann würde ich ja 67% meines letzten Nettoeinkommens vor der Arbeitslosigkeit bekommen? Oder?
Ich sag ja: Total verwirrend...
Würde mich über Antworten freuen.
Liebe Grüße
Anika
Elterngeld nach Mutterschutz/Arbeitslosigkeit
Deine Frage kann ich dir nicht beantworten - zumindest was das Mutterschutzgeld anlangt. Leider befürchte ich aber, daß du für die 9 Monate Arbeitslosigkeit überhaupt kein Einkommen angerechnet bekommst, egal was du vorher bezogen oder verdient hast. (Ist zumindest bei mir so: über 10 Jahre Sozialabgaben nicht zu knapp geblecht und nun 300 Euro Elterngeld/Monat!)
Ruf doch am besten in der Elterngeldstelle an, die sind dort (zumindest bei uns) sehr freundlich und können das sicher am besten beantworten.
Die erste Frage ist, wie kann dir während des Mutterschutzes gekündigt werden, das geht nicht! Somit muss ja nach dem Muttershcutz noch Einkommen vorhanden gewesen sein!
Wenn du im Mutterschutz warst, hast du auch Mutterschaftsgeld erhalten, oder?
Das zählt dann nicht mit, sondern die Moante werden ersetzt.
ALGI ist kein EiNkommen, die MOnate werden mit 0 Euro gezählt.
Um dir aber genauer helfen zu können, müsstest du schon angeben, von wann bis wann im Mutterschutz (mit Mutterschaftsgeld) und wann du jetzt in den Mutterschutz gehst.
Also ich war vom 21.07.10 bis zum 24.11.2010 im Mutterschutz. Danach war ich dann arbeitslos. Vorraussichtlich gehe ich erst Anfang August wieder in Mutterschutz.
Ich weiß, dass ich nicht im Mutterschutz gekündigt werden kann, aber wie schon gesagt, ich hatte eine Totgeburt und keine Kraft mich vor Gericht mit meinem Ex-Chef zu streiten. Es handelte sich ja auch um einen Abbruch aus medizinischer Indikation.Da ist ja die Rechtslage nicht ganz klar!
Das stimmt, das ist dann nämlich auch der viel wesentliche Punkt, ob du Mutterschaftsgeld erhalten hast in der Zeit! Wobei du wohl gar nicht hättest streiten müssen, hätte alles ein Anwalt machen können!
Denn davon hängt ab, welche Monate zählen.
Wenn ja, zählt eigentlich August 2010 bis Juli 2011.
August bis November müssten dann ersetzt werden, also sind 8 Monate ohne Einkommen und 4 mit dem Einkomemn vor dem Mutterschutz, also März bis Juni.
Zitat: "Demnach wäre ich insgesamt knapp 4 Monate im Mutterschutz und knapp 9 Monate arbeitslos eh mein Kind geboren wird."
Mit ist gerade noch aufgefallen, daß das nicht ganz richtig sein kann: Die letzten 6 Wochen vor der Geburt wirst du wieder in Mutterschutz sein - da gibt's auch kein AL-Geld mehr, da man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.
Die 6 Wochen vor der Geburt sind schon mit in den 4 Monaten Mutterschutz drin!
Ist jetzt auch egal! ich weiß zumindest mit was ich nicht rechnen kann!
Mein Kind wird schon net verhungern
Aber vielen Dank für deine Unterstützung