Hallo zusammen,
bekommt man eigentlich das Elterngeld von 67% (derzeit?) vom netto oder brutto-Lohn? Weil 67% vom Nettolohn müsste man ja dann nochmal versteuern u. da bleibt ja nicht viel übrig. Und von welchem Lohn die 67%, vom letzten Monatsgehalt oder wird hier ein Mittelwert errechnet?
Danke für die Antworten!
Elterngeld vom Netto od. Bruttolohn?
Huhu Julex,
du muss die Gehaltsabrechungen der letzten 12 Monate adieren und wieder durch 12 teilen, also tatsächlich einen Mittelwert bilden. Dann wird von dem Nettobetrag 67% bzw. 65% ausgerechnet.
Ja das ganze wird nochmal versteuert, aber nicht monatlich sondern erst mit dem Jahresausgleich. Das sollte man nicht vergessen, da haben sich schon viel böse böse erschrocken.
Liebe Grüße
HappyDay
versteuern doch nur, wenn man verheiratet ist, oder nicht?
versteuert gar nicht und Progressionsvorbehalt ist nur bei weiteren Einkünfte interessant, egal ob verheiratet oder nicht!
Vom Nettolohn der letzten 12 Monate wird ein Mittelwert gebildet und davon dann 65%. ABER: es zählen weder Urlaubsgeld, noch Weihnachtsgeld noch sonst irgendwelche Zuschläge zum Gehalt und es werden bei jedem Monat noch 76 Euro Werbungskosten abgezogen. Weiß der Geier warum, ich hatte mich bei meinem Bescheid jedenfalls ziemlich über diese Werbungskostensache gewundert. Denn das ist ja mal 12 schon eine ganz schöne Stange Geld.
ach ja, das mit den 76 euro hatte ich noch vergessen.
bei mir haben einmalzahlungen aber mitgezählt..... war aber kein urlaubsgeld oder so, sondern rückwirkende tariferhöhung.
du verdrehst da was.
es ist so:
65 (!) % von durschnittlichen netto der letzen 12 monate. also der mittelwert. auch evt. einmalzahlungen in dem zeitraum vor beginn mutterschutz zählen mit.
versteuern musst du das nicht.
wenn ihr aber verheiratet seid, kommt dein elterngeld auf das deines mannes, dadurch kann es zu einer steuernachzahlung für ihn kommen.
Versteh ich das jetzt richtig, wenn ich verheiratet bin, zählt für die Elterngeldberechnung nicht MEIN Gehalt sondern das meines Mannes??? Das hab ich ja noch nie gehört, wenngleich es wunderbar wäre...
Es gibt 65-100% vom Durchschnittsnetto abzüglich Werbunskostenpauschale.
Und nein, versteuert wird es nicht, es unterleigt später dem Progessionsvorbehalt und damit steigt der Steuersatz für den Rest!