Hallo ihr Lieben,
habe mal eine Frage, bei der ich eure Hilfe brauche, evtl. habe ich ja Glück und jemand kennt sich mit meinem "speziellen Problem" aus.
Und zwar werde ich demnächst anfangen, den ganzen "Papierkram" vorzubereiten. Bin zwar früh dran, der Grund dafür ist aber folgender:
Da mein Freund nicht in Deutschand lebt, werde ich ab September zu ihm ziehen (ET ist der 07. Dezember) und auch unser Kind dort entbinden. Soweit so gut. Meine Frage(n) jetzt:
1. Muss ich zwangsweise in der 33. SSW zurückkehren, um mir eine Bescheinigung des ET von meinem Arzt ausstellen zu lassen zwecks Mutterschaftsgeld?
2. Nach der Geburt möchte ich natürlich so bald wie möglich die Anträge für Elterngeld und Kindergeld einreichen, dafür brauche ich ja die Geburtsurkunde bzw. diese "Urkunde für Antragszwecke" oder wie auch immer sich das schimpft. Kann ich "alternativ" eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde einreichen?
3. Meine Mutter sagte mir jetzt außerdem, das meine Schwester für den Kindergeldantrag außerdem eine Meldebescheinigung des Kindes vom Einwohnermeldeamt brauchte? Ist das so?
Sorry für die vielen Fragen, aber mit diesen ganzen Anträgen stehe ich einfach auf Kriegsfuß
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße,
mominho + bump (21. SSW)
Geburtsurkunde für Elterngeldantrag bei Entbindung im Ausland?
Hallo Mominho,
meine Situation ist zwar nicht ganz die gleiche, aber ähnlich.
Ich wohne in den Niederlanden, werde aber wohl in Deutschland entbinden, d.h. ich habe eine deutsche Geburtsurkunde... ich denke du musst einfach in dem Land, in dem du dann wohnst eine internationale nehmen, das wird ja reichen.
Mit dem Elterngeld ist das ne zweite Geschichte, kriegst du das? Arbeitest du noch in Deutschland? Das tue ich nämlich und dann war das kein Problem.
Mit dem Kindergeld ist das noch anders wieder: du kriegst das Kindergeld in dem Land, in dem du wohnen wirst, die Differenz kannst du dann in Deutschland beantragen, das geht aber dann erst später, denn schliesslich dauert es einen Moment bis dein Freund den Kindergeldbescheid dann hat und den musst du in Deutschland bei der Familienkasse mit einreichen.
Alles leider nicht so ganz leicht, hätte es mir auch anders gewüsncht.
In welches Land ziehst du denn? Ich hoffe für dich, dass es ein EU Mitgliedsstaat ist, sonst wird es noch komplizierter.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, ruf doch sonst die entsprechenden Stellen einfach an, die k":onnen dir ja vielleicht mehr verraten.
Wenn du noch weitere Fragen hast, gerne auch über VK eine persönliche Nachricht, das lese ich schneller.
Alles Gute
Steffi
Hast du dann weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland? Sonst bekommst du nämlich glaub kein Elterngeld und auch kein Kindergeld.
Das hängt von der Steuerpflichtigkeit ab nicht vom Wohnsitz
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Beim Kindergeld hängts von der Steuerpflich ab das stimmt, ABER die Steuerpflichtigkeit hängt auch vom Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt ab
LG