Vaterschaftsanerkennung

Hallo!

Ich bin gerade dabei, mir schon mal nach und nach die Sachen für meine Krankenhaustasche zusammen zu suchen. Von meiner Mutter habe ich unser Familienstambuch bekommen, wo auch meine Geburtsurkunde drin ist. Da ich nicht verheiratet bin, brauchen wir wohl eine Vaterschaftsanerkennung.

Brauchen wir die wirklich?
Was ist, wenn wir die nicht haben?
Wir haben bisher noch gar nicht darüber gesprochen, ich bin mir aber auch nicht sicher, ob ich diese Vaterschaftsanerkennung haben möchte. Er scheint sich mit diesem Thema auch noch nicht auseinandergesetzt zu haben, sonst hätte er mich schon darauf angesprochen. Ich habe aber auch ehrlich gesagt keine Lust, ihm alle Informationen zusammen zu suchen und vorzulegen was er machen kann und was nicht. Ich kümmer mich schon um alles andere, ich finde er soll doch auch mal aktiv werden. Ich habe ihm schon eine Babymappe zusammengestellt, wo eben auch bei der Krankenhausliste die Vaterschaftsanerkennung auftaucht. Aber offensichtlich ist es zuviel verlangt, das er da mal reinschaut. Gut, das ist ja auch ein andere Thema.

Die eigentliche Frage ist: Was passiert, wenn ich keine Vaterschaftsanerkennung habe?

Vielen Dank!
Lieben Gruß, Ki-Si

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es ist so das sowieso ihr beide zur vaterschaftsanerkennung gehen müsst. du musst nämlich auch unterschreiben das er der vater ist und nicht nur das er die vaterschaft anerkennt. dies ist auch soviel ich weiß erforderlich wegen dem unterhalt den er ja für das kind zahlen muss solange ihr nicht verheiratet seit.

ohne anerkennung hast du kein anspruch auf unterhalt von ihm, dann bekommst du den mindestsatz vom jugendamt soviel ich weiß... so war das zumindest bei einer freundin von mir.

also ich würd die anerkennung immer machen! ;-)

#winke

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Wir sind ja nicht getrennt, demnach fordere ich keinen Unterhalt.
Ich weiß auch gar nicht, ob er die Vaterschaft je angezweifelt hat oder anzweifeln wird.

Es gibt doch Fälle, in denen der Vater vor der Geburt verschwindet, oder wo der Vater die Vaterschaft nicht ohne weiteres anerkennen möchte. Kann ja auch sein, dass das Kind ein "Kuckucksei" ist, manche möchten sich die Vaterschaft vielleicht noch durch einen Test bestätigen lassen. Soweit ich weiß, kommt der Vater so einfach aus der Nummer auch nicht mehr raus, wenn er die Vaterschaft einmal anerkannt hat, oder?

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ja das stimmt da kommt er nicht so leicht raus... das müsste dann erst vor`s familiengericht.
allerdings ist mir da auch noch der elterngeldantrag eingefallen. ich weiß ja nicht ob du das vllt beantragen möchtest. dafür wird die anerkennung auch benötigt.
und falls ihr euch das sorgerecht teilen wollt muss die anerkennung auch gemacht sein.
das war für mich zum beispiel auch ein wichtiger aspekt, denn wenn dir zum beispiel etwas passiert angenommen bei der geburt, dann bekommt euer kind einen vormund vom jugendamt und der vater hat nichts zu melden...

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Hallo,
die Vaterschaftsanerkennung brauchst du unbedingt, damit du Elterngeld beantragen kannst.
Du mußt eine Kopie dem Antrag beilegen. Ich geh mal davon aus, keine Urkunde, kein Geld!

Ihr könnt das auch schon vor der Geburt erledigen, ist vielleicht besser als mit Mini aufs Amt zu latschen.

Und was deinen Freund angeht, sieh es mal nicht so eng. Ich glaube Männer befassen sich einfach nicht damit und haben auch kein Interesse daran. Zumindes die meisten. Ist bei uns auch so, aber ich fand das jetzt nicht weiter dramatisch. Und da ja auch ich meinen Elterngeldantrag fertig gemacht habe, ist ja schließlich mein Geld, muß ich mich halt auch um sollche Formulare kümmern. Tritt ihm einfach sprichwörtlich in den Allerwertesten ;-) Kannst es ja hinterher auf die Hormone schieben:-p

Alles Gute für die Geburt#klee

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wir haben das zusammen mit dem Anmelden unseres Baby nach der Geburt beim Standesamt gemacht.

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Naja, also wenn Ihr noch zusammen seit, dann möchte Ihr doch auch sicherlich, dass Ihr Euch das SOrgerecht teilt, oder? Ich bin auch nicht verheiratet, aber mir ist es wichtig, dass wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben und mir ist es auch wichtig, dass er die Vaterschaft anerkannt, ganz davon ab, dass er das auch möchte... WIr haben uns gemeinsam entschieden ein Kind zu bekommen, ist doch klar, dass er dann auch vor dem GEsetz der VAter sein möchte.

Im übrigen ist es auch eine Frage der Absicherung, was ist, wenn Ihr Euch doch mal trennt... Dann bekommst Dein Kind keinen Unterhalt von ihm....

Ihr könnt das natürlich auch nach der Geburt machen, aber ich bin froh, dass man bei diesem ganzen Papierwust wenigstens eine SAche schon VOR der Geburt machen kann...

LG Lierk

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Was genau passiert, wenn du die Vaterschaftsanerkennung nicht hast, kann ich dir agr nicht sagen.
Zumindest kann das Kind dann nur deinen Nachnamen und nicht den des Vaters bekommen- falls ihr das in Erwägung zieht.

Wir haben beides jetzt noch lange vor der Geburt gemacht- sind zusammen zum Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtsregelung gemacht.
Wenn dir nämlich bei der Geburt was passieren sollte und du die Sorgerechtsfrage nicht vorher geklärt hast, darf des Vater des Kindes auch keine Entscheidungen für das Kind treffen.

Ich würde ihn einfach mal drauf ansprechen, wie ihr das mit dem Sorgerecht machen wollt und dann ggf. zusammen einen Termin beim Jugendamt vereinbaren.

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Hier mal was aus Wikipedia kopiert:

Es entsteht zwischen dem rechtlichen Vater (und seiner gesamten Verwandtschaft) ein Verwandtschaftsverhältnis zum Kind. Das Kind erhält, wenn die Mutter Ausländerin ist, auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es kommt also in einem solchen Falle zu einer dauerhaften doppelten Staatsangehörigkeit. Außerdem entstehen Zeugnisverweigerungsrechte (§ 52 StPO).

Die Vaterschaft begründet zugleich die Unterhaltspflicht und darüber hinaus auch die sittliche Pflicht, für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer seiner Neigung entsprechenden Ausbildung aufzukommen (§§ 1601 ff. BGB). Ferner nach § 1615l BGB Unterhaltsansprüche für die Kindesmutter, sowie nach dem Tod des Vaters Erbansprüche. Die besonderen Bestimmungen für nichteheliche Kinder (sog. vorzeitiger Erbausgleich) sind durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz zum 1. Juli 1998 abgeschafft worden.
Ebenfalls entstehen sozialrechtliche Ansprüche, z. B. auf Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters (Familienversicherung) sowie im Todesfalle Ansprüche auf Waisenrente.

Ebenfalls entstehen sozialrechtliche Ansprüche, z. B. auf Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse des Vaters (Familienversicherung) sowie im Todesfalle Ansprüche auf Waisenrente.

Desgleichen hat die Vaterschaftsfeststellung für das Kind zur Folge, dass es mit Eintritt in die Volljährigkeit grundsätzlich sorgepflichtig gegenüber seinen Eltern wird. Ende der Kopie!

Wenn ihr keine Anerkennung macht, dann taucht dein Freund nicht in der Geburtsurkunde auf, er hat keinerlei Rechte was euer Kind angeht. Er kann kein Elterngeld beantragen, keine Vatermonate nehmen.

Ist es denn ein Wunschkind? Ich verstehe das alles nicht so ganz, denn mein Partner hat für sich darauf bestanden, die Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht noch vor der Geburt zu erledigen. Mit allen Rechten und Pflichten!

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Danke!

Das Kind war nicht geplant und die Beziehung stand an keinem guten Punkt als ich erfuhr das ich schwanger bin. Aber dennoch ist es irgendwie ein Wunschkind. Hört sich blöd an, ich weiß. Wir freuen uns auch beide auf das Kind, nur das drumherum könnte anders sein.

Mich ärgert es, das ich mich um alles kümmern muß (er macht es ja nicht - nur nach mehrmaliger Aufforderung), aber im Endeffekt wirft er mir dann vor, das ich alles an mich reißen würde.

Ich hab den dicken Bauch, mir geht es schlecht, ich habe Schmerzen und bekomme dann noch ein langes Gesicht von ihm wenn ich meinen kochfreien abend habe (wenn ich zum Schwangeren schwimmen gehe, dann koche ich nicht). Er sieht mich jetzt schon als absolute Hausfrau, alles wird an mir hängen bleiben, dabei hat er auch noch Sonderwünsche.

Ich mache und tue, damit alles läuft, und er will unbedingt dass das Kind seinen Namen bekommt. Ich will das aber nicht und suche verzweifelt einen Weg dass das Kind meinen Namen erhält.
Natürlich will ich ihm sein Kind nicht verweigern, aber ich will auch nicht, das er mir Steine in den Weg legen kann, nur weil ich für alles und jedes seine Zustimmung brauche.

Ach, ich glaub ich bin grad wieder einfach nur genervt von ihm. Sorry fürs auskotzen, bin ein wenig vom Thema abgewichen.

Werde ihm heute abend sagen, das er sich um die Vaterschaftsanerkennung kümmern soll.

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Aber eine Vaterschaftsanerkennung bedeutet ja nicht, dass er immer sein Einverständnis geben muss. Da ist bei dem geteilten Sorgerecht so.

Beschäftige dich nochmal intensiv mit dem Thema und überlege dir, was für dich am besten wäre!

Das mit dem Namen kann ich gut verstehen! Ich würde niemals meinem Kind den Nachnamen des Vaters geben, wenn ich nicht mit ihm verheiratet bin!

Meine Tochter hat auch meinen Nachnamen bekommen, trotz vorheriger Anerkennung und geteiltem Sorgerecht! Da habe ich drauf bestanden!

Eure Beziehung klingt sehr schwierig und es wird mit Sicherheit nicht einfacher für dich, wenn das Baby dann da ist! Wenn er dich jetzt schon so wenig unterstützt...

Aber lass dir das nicht alles gefallen!

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Hi,

zunächst einmal musst Du zwischen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht unterscheiden.

Wenn er wirklich der Vater ist (und davon gehe ich aus) solltet ihr die Vaterschaftsanerkennung machen. Dadurch hast Du eher Vorteile als Nachteile. Vor allen Dingen hat Dein Kind Unterhalts- und Erbansprüche (gilt allerdings auch umgekehrt, wenn Euer Kind mal erwachsen ist).

Okay, als Vater hat er das Recht das Kind auch zu sehen, aber das wäre für mich selbstverständlich (sofern der Vater nicht schwer Suchtkrank ist, das braucht nämlich niemand, vorallem kein Kind).

Mit dem gemeinsamen Sorgerecht räumst Du dem Vater auch Rechte ein. Z.B. bei der Wahl des Kindergartens, der Schule, Unterschrift bei Passbeantragung, usw.
Da kommt es halt auf den Menschen an, den man zum Vater seines Kindes gemacht hat, ob man demjenigen Rechte einräumen möchte...

Die Vaterschaftsanerkennung geht sowohl beim Standesamt, Notar und Jugendamt, die Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt.

Bei uns ist es so, dass nur das Jugendamt gebührenfrei ist. Daher haben die auch Terminvergabe. Personalausweis hat bei uns gereicht.

Für die Anmeldung des Kindes beim Standesamt braucht ihr neue Geburtsurkunden. Am Besten ihr bestellt von Eurem Geburtsstandesamt einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (kostet etwa 10,- pro Urkunde).

VG lachris