Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus...oder doch nicht? Bin etwas verwirrt

Hallo ihr Lieben,

kurz zu meiner Situation:
Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis, das am 30.09.2012 ausläuft.
Am 23.11.2011 ist mein errechneter Entbindungstermin.
Elternzeit werde ich auf jeden Fall ein Jahr nehmen (also ca. bis Mitte November/Anfang Dezember 2012 jenachdem, wann unser Baby geboren wird).

Nun war ich davon ausgegangen, dass mein befristetes Arbeitsverhältnis während der Elternzeit einfach ausläuft und ich, wenn unser Kind ein Jahr alt ist, keinen Anspruch auf weitere Beschäftigung haben. Mein Chef sagte damals im Gespräch, als es schon grob um die Zeitspanne der Elternzeit ging, dass ich diese nur bis zum 30.09.12 - also bis Vertragsende - einreichen müsste.

Heute morgen, als ich unsere große Tochter in den Kiga brachte, kam ich mit zwei anderen Müttern über dieses Thema ins Gespräch.
Beide meinten, dass mein Vertrag normalerweise nicht auslaufen dürfe, und dass ich noch für eine gewisse Zeit nach dem ersten Geburtstag unseres Kindes weiter beschäftigt werden müsste. Wie lange wussten sie auch nicht genau, ob die Monate der SS noch angehängt werden müssen oder die gesamte Zeit...?

Weiß jemand von euch da genaueres? Fände es natürlich super, wenn ich zumindest noch für eine gewisse Zeit wieder dort anfangen könnte. Aber ist das wirklich so?
Hat jemand von euch die gleiche Situation und ist schon darüber informiert?

Danke für eure Antworten.
LG
Ann-Kathrin

1

Huhu,

soweit ich weiß gilt dieser Kündigungsschutz nur bei unbefristeten Verträgen.

Befristete Verträgen laufen auch nach Elternzeit zu dem im Vertrag genannten Datum aus.

Andrea

2

Dein Vertrag läuft ganz normal zum 30.09. aus, es sei denn er wird verlängert (was ich aber nicht glaube)

LG Kathi

3

Doch, sofern ein festes Datum in Deinem Vertrag steht, hat das leider Gültigkeit.

Meine Kollegin war in genau derselben Situation.

Schade, wir dachten, weil sie wirklich bis zum letzten Tag gearbeitet hat (auf einer Intensivstation!), würde sie nun endlich einen unbefristeten Vertrag bekommen - hätte sie auch, wenn sie nicht Mutter und somit für die Zukunft "unflexibel" geworden wäre. #aerger

LG, Silke.

4

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Habe mir genau das auch schon gedacht - wie gesagt, ich bin ja auch davon ausgegangen.
Naja, dann muss ich nun bis nächstes Jahr abwarten ob dann Stundenbedarf da ist.
Da war mein Chef nämlich sehr offen, dass ich dann auch berücksichtigt werde.

LG

5

Da sind die Mütter falsch informiert. Wie kommen die auf sowas?

Bei befristeten Verträgen ist es ganz egal was "dazwischen" kommt. Sie laufen einfach aus zu dem speziellen Datum, es sei denn, sie werden zuvor verlängert.

Also was dein AG gesagt hat, ist vollkommen richtig, Elternzeit bis 30.09.12, danach bist du ja erwerbslos, von daher für den AG egal.

Elterngeld bekommst du aber natürlich noch ganz normal bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.

lg Kätzchen

9

Das stimmt so nicht, bestimmte Tarifverträge sehen vor, dass sie um die Moante der Elternzeit verlängert werden!

6

Nein,
Dein Vertrag läuft einfach aus.
Es gibt, soweit ich weiß, nur eine Ausnahme davon und die betrifft Doktoranden an den Unis. Dort werden die Restlaufzeiten der Verträge hinten an die Elternzeit wieder angehängt.

Grüße
ballroomy

7

huhu!
was mir noch auffällt in deinem text: du sollst elternzeit nur bis vertragsende einreichen?
dann bekommst du aber auch nur solange elterngeld, oder seh ich das falsch? du musst ja bei der elterngeldstelle einreichen, wie lange du in ez bist. sonst wärest du einfach nur arbeitslos und bekämest alg I.
lg julia

10

Das siehst du vollkommen falsch und erzählst hier jede Menge Unfug.

Elternzeit und elterngeld sind vollkommen unabhängig voneinander.

Und ALGI gibts natürlich auch nicht einfach so, sondern nur mit Kinderbetreuung.

12

wenn sie aber keine elternzeit hat, warum sollte sie elterngeld bekommen?
sie kann doch trotzdem den vertrag auslaufen lassen innerhalb der ez.
aber gut, wie du meinst!

weitere Kommentare laden
8

Wenn du in der Wissenschaft/öffentlicher Dienst arbeitest, hast du danach tatsächlich das Recht, deine Elternzeit dranzuhängen. Kann man im Wissenschaftszeitarbeitsgesetz (oder so ähnlich) nachlesen. Deshalb habe ich nur einen Vertrag bis zum Beginn meines Mutterschutzes bekommen (grrr, na danke...). Dir hilft es aber :-)

11

DAs ist abhängig davon, wo du als was arbeitest, ob er ausläuft oder nicht.