Mal wieder so eine Rechenfrage.......
Ich bin gerade dabei den Text zu verfassen für meine Elternzeit. Nun will ich nur mal als Beisp. anhand des errechneten ET die Daten mit Bleistift eintragen.
Also, ich bitte um Korrektur, wenn ich einen Denkfehler gemacht habe:
ET 18.12.2011
+ 8Wochen
Beginn der Elternzeit 13.02.2012 bis zum 13.02.2014 (ich will 2 Jahre nehmen)
Erster Arbeitstag 14.02.2014???????????????
Wäre das so richtig?
Ich weiss, der Kleine kommt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht am 18.12., aber ich will das nur mal theoretisch durchspielen...
Danke schon mal
Elternzeit berechnen
Hallo,
nein, Elternzeit wäre dann bis zum 17.12.2014. Ich würde aber nicht das Datum eintragen sondern schreiben
.... Elternzeit bis voraussichtlich zum 2. Geburtstag meines Kindes.
Ach ja................es gibt ja im ersten Lebensjahr nur 10 Monate Elternzeit.......
Man gut, dass ich gefragt habe.......
Elternzeit beginn wäre aber mit dem 13.02.2012 richtig?
Aber endet die Elternzeit nach 2 Jahren dann nicht am 17.12.2013? und nicht 2014?
OH HILFE. ich bin verwirrt.
Die Elternzeit endet immer einen Tag vorm Geburtstag des Kindes.
Meiner ist am 15.02.2011 geboren und ich habe auch 2 Jahre genommen. Somit geht sie bis zum 14.02.2013.
Bei dir wäre es dann der 17.02.2014.
Mit der Elternzeit ist es so: sie beginnt nach dem Mutterschutz (18.02.12 + 8 Wochen) und endet einen Tag vorm Geburtstag (17.02.20xx)
Wenn man sie im Anschluss an den Mutterschutz nimmt (was ja wohl in 99 % der Fällen so ist) dann wird die Zeit des Mutterschutzes angerechnet, deshalb bleiben im ersten Jahr nur noch 10 Monate.
LG
ET ist bei mir der 18.12.2011.
Also wäre mein erster Arbeitstag nach 2 Jahren genau auf dem Geburtstag meines Kindes. 18.12.2013?
Wer denkt sich denn sowas aus?
Ja der erste Arbeitstag wäre dann genau der Geburtstag des Kindes (wenn man nicht gerade Glück hat dass es eh auf ein Wochenende fällt)
Deshalb auch immer der Tip, den anteiligen Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes im Anschluss an die Elternzeit nehmen.
LG
Nein, das ist falsch!
Mutterschutz wird angerechnet, also erster Arbeitstag ist der Geburtstag des Kindes!