Hallo Ihr Lieben,
bin grad wieder etwas verwirrt.
Ist von euch jemand dabei der es auch so macht das der Mann ab Geburt seine 1 oder 2 Monate Elternzeit nimmt?
Wir wollten es jetz so machen das er ab Geburt für den 1. Lebensmonat zu Hause bei uns bleibt. Ich dachte ich könnte dann für diesen Monat das Elterngeld für ihn beantragen und ich bekomm das Mutterschaftsgeld. Jetzt hab ich aber grad folgendes gelesen:
In den ersten zwei Monaten wird das Elterngeld meist mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, da das Mutterschaftsgeld häufig höher als das Elterngeld ist. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält bekommt von Anfang an Elterngeld!
Mütter und Väter werden zusammen maximal 14 Monate unterstützt, ebenso Alleinerziehende
bei Inanspruchnahme durch einen Partner = 12 Monate beide Partner + 2 Partnermonate
bei gleichzeitiger Auszahlung an 2 Partner => reduzierte Anzahl an Monaten
Was bedeutet denn jetz bei gleichzeitiger Auszahlung reduzierte Anzahl an Monaten?
Ich hab doch 12 und er hätte 2... Kann ich jetz nicht an meinen 8Wochen Mutterschutz noch 10 Monate dran hängen und er hätte nur einen im 1. Lebensmonat?
Und dann zur ElternZEIT. Die muss der Mann ja auch 7Wochen vor antritt einreichen.....wie soll das machbar sein wenn ich ja den Geburtstermin nicht weiß? Reicht das dann mit dem Chef mündlich zu besprechen und sobald die Geburt war es ihm zu sagen? Manche machen das ja auch prinzipell net schriftlich...
Ach man da dachte ich ich hätt alles kapiert und jetz is wieder alles kompliziert.
Hoff ihr versteht was ich meine
LG Josielein
Vater in Elternzeit wenn ich im Mutterschutz bin?
Du bringst hier einiges durcheinander.
1. Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt frühestens, Somit hast du nach der Geburt eine Woche Zeit Elternzeit schriftlich anzumelden.
2. Partnermonate:
Es müssen immer zwei sein. Zwar nicht hintereinander, aber insgesamt zwei Lebensmonate in den ersten 14 Monaten!
3. gleichzeitig oder nacheinander:
Wenn ihr das Elterngeld nacheinander bezieht hast du z.B. Zahlungen (Elterngeld und Mutterschaftsgeld) bis zum 1. Geburtstag, der Vater dann im Lebensmonat 13 und 14,
Ihr wollt den gleichzeitigen Bezug, somit endet der Bezug von Leistungen am 1. Geburtstag, aber dafür habt ihr beide gleichzeitig Geld erhalten. Die Anzahl der Monate bleibt also gleichm nur über einen kürzeren Zeitraum!
Gut im Prinzip hab ich das so verstanden gehabt wie du das jetz geschrieben hattest. Ich war jetz nur irritiert wegen dem reduzierten.
Aber wie ich muss immer zwei Partnermonate machen? Soweit war ich noch net informiert... das is ja total doof denn das geht von der Arbeit her ja gar net. Der eine Monat is schon net so leicht Und vom Geld her wäre es ja während des Mutterschutzes am besten.
Wenn du das so verstanden hattest verstehe ich die Frage wegen der Anmeldung der Elternzeit nicht ;)
UNd ja, es müssen mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt werden für eine Person, sonst gibts gar keines. Er kann ja auch Teilzeit arbeiten, evtl. geht das ja dann besser.
Hallo,
bei uns war es so, dass ich das Elterngeld auf zwei Jahre habe auszahlen lassen. Mein Mann war den ersten Lebensmonat unserer Kinder (Zwillinge) und den 11. Monat zuhause.
Das geht also .
Zum anderen kann ich dir leider nichts sagen, da mein Mann zusätzlich noch drei Wochen Urlaub hatte, die er an den ersten Erziehungsmonat angehängt hat.
LG,
delfinchen
Hallo,
mein Mann war die ersten 2 Monate zu Hause, er hat Elterngeld bekommen und ich Mutterschutzgeld.
lg nici
Klar kann er den 1. Monat nach Geburt zu Hause bleiben,
wir haben das einfach dem AG meines Mannes mitgeteilt, mutmaßlicher ET und das er ab Geburt zu Hause bleibt, dass haben wir ca. 7 Wochen vor ET eingereicht.
Er bekam Elterngeld und ich Mutterschaftsgeld,... das mit den 2 Monaten habe ich noch nirgendswo gelesen, es verfällt dann halt für ihn ein Monat.
Zur nächsten Frage, in der Zeit, in der Dein Mann dann zu Hause ist, beziehst Du Mutterschaftsgeld, würde Dein Mann schaffen gehen würde Dein MuSchuGeld komplett aufs EG angerechnet werden, da aber Dein Mann einen Monat nimmt, verlängert es sich um einen Monat, in LM 2 des Kindes wird Dein Elterngeld verrechnet, du erhälst nur MuSchuGeld (fiktiv aber auch 1 Monat Elterngeld).
Bsp. Du bleibst ab Geburt zu Hause, beziehst 2 Monate MuSchuGeld und dann könnte man davon ausgehen, danach 12 Monate EG zu beziehen, läuft aber nicht, weil alles angerechnet wird, Du bekommst dann EG bis zum 1. Geburtstag Deines Kindes. (also noch 10 Monate)
Nehmt ihr Partnermonate, habt ihr insgesamt Anspruch auf 14 Monate (aber nur wenn 2 davon der Mann nimmt (oder eben umgekehrt), nimmt er nur 1 verfällt 1
Wenn du das noch nirgendwoe gelesen hast, dann hast du wohl den Gestezestext nicht gelesen:
§5 Absatz 3 BEEG:
" Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen"
@ treesa:
Also nochmal explizit:
Ich könnte also 8 Wochen Mutterschaftgeld bekommen, während(!) der Papa 2 Monate Elternzeit und also auch Elterngeld nimmt/bekommt? Und anschließend könnte ich weitere 12 Monate Elterngeld beziehen?
Könnte man so auf die vollen 14 Monate kommen?
du bekommst 8 wochen also 2 monate mutterschaftsgeld, während dein partner in diesen monaten elterngeld bekommt. nach den 2 monaten hast du noch anrecht auf 10 monate elterngeld.
man kommt nicht wirklich auf 14 monate, da das mutterschaftsgeld auf dein elterngeld angerechnet wird. also die beiden monate wo du mutterschaftsgeld bekommt, zählen im prinzip schon als elterngeld...
wir machen es auch so. mein mann bleibt daheim 2 monate und bezieht elterngeld und ich muscha-geld. und dann bekomm ich noch 10 monate elterngeld