Hallo zusammen,
wir haben heute von Freunden erfahren, dass sich die Elternzeit des Papas an den Lebensmonaten des Kindes anlehnen sollte, da man sonst Probleme bekommen kann, was die Auszahlung des Elterngeldes betrifft.
Ursprünglich hatten wir folgende Planung:
Geburt des Kindes voraussichtlich 24.12.2011
Elternzeit des Vaters: 01.01.2012-31.01.2012 sowie 01.09.2012 bis 30.09.2012
Im Antrag für das Elterngeld kann man allerdings nur Lebensmonate des Kindes angeben, bspw. Antrag für den 1. Lebensmonat (24.12.2011 bis 23.01.2012) und den 9. Lebensmonat (24.08.2012 bis 23.09.2012).
Für den Arbeitgeber selbst, fände ich das Modell nach Kalendermonaten planbarer, da die Babys meist nicht zum errechneten Geburtstermin kommen. Aber anscheinend sieht es der Gesetzgeber anders.
War jemand schonmal in der gleichen Situation? Sollte die Elternzeit beim Arbeitgeber tatsächlich besser ab Geburt des Kindes genommen werden, um Einbuße vom Elterngeld zu vermeiden?
Danke im Voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße
Tabea
Elternzeit des Papas nur nach Lebensmonate möglich (nicht Kalendermonate) da sonst Elterngeldverlust
also bei meinem mann war es so, dass er nur nach lebensmonat nehmen konnte. Silas ist am 14.6. geboren und ab 14.7. ging er für 2 monate in elternzeit.
VG
Elterngeld kann man nur nach Lebensmonaten beziehen, deshalb steht das auch nur so im Antrag. Die Elternzeit, die ja über den AG geregelt wird, könnte man auch nach Kalendermonaten nehmen. Aaaaber es ist ja dann so, dass der Mann dann in den Monaten mit EG-Bezug teilweise noch oder wieder arbeiten geht und somit Erwerbseinkommen während des EG-Bezuges hat. Das wird ihm angerechnet und somit macht man in der Regel immer Verluste.
EG ist nur sinnvoll, wenn es komplett mit der EZ übereinstimmt. Man muss immer dran denken, dass EG und EZ zwei unterschiedliche Dinge sind. Eins läuft über den Staat, das andere über den AG.
Hi!
ist zwar etwas ungewohnter aber ich finde es besser. Wenn der Papa volle Monate geht, dann wird ihm da der Urlaub abgezogen, ist er nur ein Teil des Monats in Elternzeit, so hat er den vollen Jahresurlaub. Also 2 Monate Elternzeit und (bei uns) 30 Tage Urlaub. Ansonsten wären jeweils 2,5 Tage Urlaub abgezogen worden. Was ist so schlimm daran mitten im Monat in Elternzeit zu kommen? Vllt. Kommt euer Kind ja zum 1.1.
Hallo nsd
wie ist das denn überhaupt mit dem Urlaub? Wird der auch in der Elternzeit abgezogen oder behält er den komplett?
Also mein Freund würden den ersten und wahrscheinlich 6 oder 7 LM zu Hause bleiben. Hat er dann für den rest noch seine (leider nur) 24 Urlaubstage oder werden die dann reduziert??
Darüber hab ich bisher noch nie was gelesen wie das gehandhabt wird.
Urlaub wird nur für volle KALENDERmonate in Elternzeit abgezogen.
Ist er also zB vom 25.12.2011 bis 24.02.2012 in Elternzeit, wird ihm nur für Januar, den er komplett vom 01. bis 31. in Elternzeit war, der Urlaub abgezogen (bei 30 Tagen Urlaub im Jahr also zB 2,5 Tage).
Ja, das ist richtig. Wir Trottel haben beim letzten Kind diesen Fehler gemacht und wirklich ziemlich miese gemacht beim Elterngeld.
Diesmal sind wir auf ALLES vorbereitet
Für den AG haben wir in den Elternzeitantrag geschrieben: Ich beantrage 2 volle Monate Elternzeit ab der tatsächlichen Geburt meines Kindes. Der EEt ist am...
War kein Problem für den AG und ist ja dann auch relativ gut planbar.
Schöne Grüße!
Ja, wir haben das auch vor kurzem gemerkt und es stellt uns ganz schön vor Probleme. Mein Mann ist Lehrer und möchte gern nach Abiturphase und Osterferien Elternzeit nehmen (in den Ferien zu nehmen ist ja doof). Das wird dann irgendwann im 2. Lebensmonat sein. Er wird also nun wahrscheinlich etwas länger Elternzeit nehmen als er Elterngeld bekommt, aber wenn das Kind viel früher oder später als ET kommt, wird was vom Elterngeld abgezogen. Problematisch ist auch, dass man die Elternzeit beim Arbeitgeber ja bis 7 Wochen vor Beginn anmelden muss. Wenn der Mann im 2. Lebensmonat Elternzeit nehmen will, weiß man zu dem Zeitpunkt aber noch gar nicht, wann genau der Geburtstermin ist und somit ab wann man Elterngeld bekommt...
Da musst du aufpassen, Lehrer können nicht zu allen Zeiten Elternzeit nehmen, da gibts Sonderregelungen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Der Papa ändert nun seinen Elternzeitantrag beim Arbeitgeber auf ab Geburt.
LG Tabea
Nein, du verlierst nichts, aber sie machen nen kleinen Aufstand. Aber das nur, weil sie halt mehr rechnen müssen, weil ja dann einen Teil des Monats noch der AG zahlen muss und dann erst das Amt einspringt und da müssen sie halt ihr Köpfchen anstrengen.
Trotzdem haben wir das so durchgezogen:
Tochter kam am 22. und mein Mann ging erst zum 1. in Elternzeit. Es hat zwar 1-2 Wochen länger gedauert bis der Bescheid da war, aber es war kein Problem
Ja, es sollte besser nach Lebensmonaten genommen werden.
Hallo
Ich habe nochmal eine Verständnissfrage hier zum Elterngeld/Elternzeit für Väter.
Unsere Tochter ist am 20.08.2013 geboren.
Ich wollte jetzt für die 2 Monate 20.06.-19.07.2014 (11.LM) und
20.08.-19.09..2014 (13.LM) Elternzeit beim AG und das Elterngeld beantragen.
Ist das so möglich oder gibts da Probleme? Somit dürfte ja kein Urlaub gestrichen werden, da kein voller Monat zu hause?
Für eine Antwort wäe ich sehr dankbar.