Elterngeld: Partnermonate wann beantragen?

Für alle, die mit dem Antrag durch sind bestimmt eine einfache Frage, die mich letzte Nacht hat wachliegen lassen (nein, es war bestimmt nicht mein Kleiler, der geboxt hat ;-))

Ich werde für mich 12 Monate Elterngeld beantragen. Ob mein Mann im Anschluss (also dann im nächsten Jahr für den 13. und 14. Lebensmonat) Elternzeit nimmt und Elterngeld beansprucht wissen wir noch nicht. Meine Frage ist, ob ich das JETZT (also bei meinem Erstantrag) überhaupt schon wissen muss, oder stelle ich jetzt einfach meinen Antrag für 12 Monate und im Dezember stellt mein Mann einen Antrag für die Partnermonate?

Vielen Dank für Eure Antwort(en),

Neelacat

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Dein mann kann den antrag auch später stellen. Du kannst aber in deinem antrag euren vorläufigen plan bzgl der partnermonate schon mal angeben. Das feld ist aber im antrag ganz gut erklärt.

Lg

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Im Antrag gibt es in den meisten Bundsländern ein Feld, wo steht "später anmelden", das solltest du dann ankreuzen.

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Hallo,

du musst jetzt mitbeantragen. Im Antrag gibt es ja auch eine Spalte für dich und eine für deinen Partner. Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann es aber sein, dass jeder für sich ein Antrag stellen muss.

Wir haben damals die Partnermonate so beantragt, dass ich Elterngeld für die ersten 12 Mt. nach der Geburt bekommen habe und mein Mann im 1. Monat und 6. Monat nach der Geburt zu Hause war und auch Geld bekommen hat. Das sind auch insgesamt 14 Monate.

Schau mal im Internet unter http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie.html
Da gibt es alle Infos zum Elterngeld und es müsste auch so ne Broschüre geben über Elterngeld und Elternzeit. Dort gibt es Infotelefonnummer für jedes Bundesland. Ich hab dort immer nachgefragt, die können dir verbindliche Antworten geben.

LG
.wildrose.

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Hallo,

ich habe gestern bis ca. 3:00Uhr nachts den Antrag soweit, wie mir möglich ausgefüllt ;-)...
So wie ich das sehe ist das von Bundesland zu Bundesland anscheinend verschieden.

Ich kann nur von dem Elterngeldantrag in BW reden.

Dieser besteht aus 4 Bestandteilen.

1. Angaben zu Dir und dem Partner (egal ob verheiratet / oder nicht)

-hier kanst Du auch angeben für welche Lebensmonate Elterngeld beantragt werden soll.

2.Genauere Informationen zum Einkommen vor und nach der Geburt (Mutter)

3.Genauere Informationen zum Einkommen vor und nach der Geburt (Vater)

4. Arbeitgeberbescheinigung (also nicht dein Ding) ;-)

Und dazu gibt es noch einmal einen Hinweisbogen. In diesem steht :

Bei der ersten Beantragung von Elterngeld muss mindestens ein Elternteil seinen Bezugszeitraum festlegen. Eltern können ihre Anträge gleichzeitig oder nacheinander stellen.

Ergo kannst Du erst einmal deine geplanten 12 Monate beantragen. Falls dein Mann dann den 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nimmt, kann er das also auch später beantragen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen!

Ich bin heute Nacht fast verzweifelt ;-) ... #rofl

LG Franzi und Babygirl (inside)

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Vielen Dank, auch wenn ihr mir leider nicht so richtig weiterhelfen konntet ;-)

In Schleswig-Holstein muss jeder einen gesonderten Antrag stellen. Ich habe jetzt meinen Erstantrag fertig und auf den Zweitantrag (den mein Mann dann stellt) muss die Elterngeldbescheidnummer von meinem genehmigten Bescheid.

Somit hat sich das Problem ja gelöst. Elterngeld kann ja auch erst beantragt werden, wenn man die Elternzeit beantragt hat und das sollten Männer ja generell erst relativ kurzfristig tun, damit sie nicht vorher noch gekündigt werden (habe ich auf einer "Elterngeld-Hilfe-Seite" gelesen)

LG,
Neelacat