Hallo,
habe auch mal eine Frage dazu...
Unser Nachwuchs soll im April zur Welt kommen... Ich war dann zwei Jahre in Elternzeit von unserer Tochter. Also stehen mir ja nur diese 300 Euro Mindestsatz zu, oder?
Fallen dann die Bescheinigung, die der AG ausfüllen muss etc komplett weg, also kann ich die einfach ignorieren und einfach nur den Antrag an sich bei der Elterngeldstelle einreichen?
Wo beantrage ich den Geschwisterbonus? Geht das automatisch, wenn ich unserer Tochter mit angebe? Steht ja das Geb.datum bei...
Danke euch
Elterngeld und Geschwisterbonus
1.: Theoretisch müssten dann die 12 Monate vor deinem 1. Kind zählen. Elternzeit zählt nämlich nicht.
2.: Bonus kommt automatisch und endet automatisch sobald das größere Kind 3 ist.
Hi,
stimmt so nicht...
Sie war ja 2 Jahre in Elternzeit und nur ein Jahr wird nicht gerechnet.
Du bekommst also 300 € plus den Geschwisterbonus.
Ich hab nur den Zettel ausgefüllt- brauchte nichts mehr von meinem Arbeitgeber.
Meine 2 sind auch genau 2 Jahre auseinander.
Lg robbie
Huhu,
stimmt bei mir auch nicht. Meine Beiden sind 23 Monate auseinander. Ich habe MEHR als den Mindestsatz + den Geschwisterbonus erhalten.
An die TE: rechnerisch musst du für dein zweites Kind wie gehabt die letzten 12 Monate vor Beginn des MuSchu angeben. Die Elterngeldstelle geht von einem Elterngeldbezug von 12 Monaten beim ersten Kind aus. Ab dem 1. Geburtstag bist du also ohne Bezüge (selbst wenn du das Elterngeld gesplittet hast).
Wenn zwischen dem Geburtstag und dem Beginn des MuSchu vom zweiten Kind weniger als 12 Monate liegen, werden die fehlenden Monate aus der Zeit VOR deinem MuSchu vom ersten Kind genommen. Es kann also durchaus sein, dass du mehr als den Mindestsatz erhältst...
lg
auf dem elterngeldantrag ist ein feld für deine größere tochter, die gibst du dann mit an.. und dann kommt der bonus automatisch.. wie das mit der höhe vom Elterngeld ist kann ich dir leider nicht sagen.. ruf die doch einfach mal an
wenn mein kurzer noch im märz kommt, bekomme ich noch genau 1 Monat Bonus *hihi*
ET ist aber der 1.4. also mal sehen!
Das ist eine SUPER Frage ich bin in der gleichen Situation bekommen im März das 2. und
war auch jetzt in Elternzeit.
Steht überall anders einmal steht man bekommt den mind. Satz von 300,-EUR und woanders steht es zählen die 12 Monate vorm 1. Kind.
Und ich glaub für den Geschwisterbonus muß man nur die Geburtsurkunde von Kind
1 mitschicken. Und das bekommt man dann bis es 3 Jahre alt ist.
Wenn deine mehr als 25 Monate auseinander sind, gibts nur den Sockelbetrag von 300 Euro und den Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag!
Du musst deine erste Tochter bei dem Elterngeldantrag mit eintragen, dann wird es mit berechnet....denke das du Gbeurtsurlunde deiner Tochter mit beilegen musst, auch wenn die Unterlagen deiner Tochter schin vorliegen haben
Der Muttersschutz beginnt bei dir am 16.3.2012, somit müssten März 2011 bis Februar 2012 zur Berechnung zählen. Nun hast du aber im März noch Elterngeld bezogen, also darf der nicht berechnet werden.
Wenn dein Einkommen im letzten Moant vor dem 1. Mutterschutz nicht über 4500 Euro lag, dann gibts nur 300 Euro und Geschwisterbonus!
Hi,
hatte das Spielchen vor 2 Jahren auch - allerdings sind meine 2 großen 23 Monate auseinander - die ersten 12 Monate des Elterngeldbezuges zählen nicht - die zweiten 12 Monate Elternzeit zählen schon (bei mir waren es nur 11 MOnate und ich konnte auf die Anträge des Größeren Kindes verweisen - letztlich waren es dann pro Monat einen Euro und ein paar zerquetschte mehr als die 375 € (300 Grundbeitrag 75 Geschwisterbonus))
Also jeder Monat den die Kinder weniger als 2 Jahre auseinander sind ist interessant für die Elterngeldberechnung, alles was 24 Monate und mehr ist uninteressant.
Ach so die brauchen im Elterngeld Antrag eh die Bearbeitungsnummer vom vorherigen Antrag, da können die dann alle Daten übernehmen, die für die Berechnung noch relevant sind.
LG Jette (35 . Woche)