Gemeinsames Sorgerecht

Hallo Leute,

ich bin grade ziemlich verwirrt.Mein Freund und ich waren gestern beim Standesamt zur Vaterschaftsanerkennung,dort wurde uns dann gesagt wenn wir noch gemeinsames Sorgerecht beantragen wollen dann müssen wir zum Jugendamt oder zum Notar. Das ist ja kein Problem,also habe ich mir die Telefonnr.rausgesucht und wollte gleich einen Termin vereinbaren.Die Dame vom Jugendamt sagte mir dann erstmal das ich für diese Urkunde Geld bezahlen muss.????Für die Ausstellung einer Urkunde????Ich verstehe das nicht. Mein Freund ist doch der Kindsvater und ich finde er sollte doch auch ein Recht aufs Sorgerecht haben ohne Trauschein.Blöd sowas.Ja sie meinte dann noch wir könnten uns den Aufwand ersparen wenn wir Heiraten.Wir habt Ihr das gemacht?Für mich ist das ja alles neuland.#schmoll

Liebe grüße
tini.87

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Hi du.

So ist das leider immer. Also das man für Urkunden Geld bezahlen muss.

Egal ob Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde etc.! Ist doof klar, aber ist halt s.

Als unsre Tochter zur Welt kam, waren wir noch nicht verheiratet, haben daher auch für die kurze Zeit mir das komplette Sorgerecht gelassen und haben dann im August sowieso geheiratet. Seitdem ist es geteilt.

Was ist so schlimm dran, n paar Euro für die Urkunde zu zahlen? :-)

LG

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hallöchen,
also wir hatten am freitag unseren termin beim ja. dort haben wir die vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame sorgerecht beantragt und nichts dafür gezahlt. soweit ich das weiß, brauchst du, wenn du das in der ss machst, nichts bezahlen, erst nach der geburt. obwohl das auch bescheuert ist.

vielleicht hattest du auch nur eine sachbearbeiterin am telefon, die schlecht gelaunt war. kommt glaub ich nicht selten vor..:)

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Ja so dachte ich mir das ja auch.Aber die Frau vom Jugendamt meinte das wäre egal ob vor oder nach der Geburt,man müsste immer bei ihnen für eine Urkunde bezahlen. Das werde ich dann auch machen,da wir nicht vorhaben so schnell zu Heiraten.Mich ärgert nur das man immer bezahlen soll,für alles.Vor allem sobald Baby draufsteht(ja hat jetzt nichts damit zutun,ich weiß).Ich finde es einfach doof.Vielleicht ist es ja auch wieder bei jedem Bundesland anders.Trotzdem Danke:-)

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huhu!
wir haben es auch vor der geburt auf dem jugendamt gemacht und nix gezahlt!

lg julia

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Hallo,

also das kenne ich gar nicht, dass man für die Sorgerechtserklärung Geld zahlen muss. Wir haben auch die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgerechtsreklärung beim Jugendamt gemacht ohne das die Geld für haben wollten. Wir müssen "nur" 10EUR zahlen beim Standesamt, weil wir vom werdenden Papa den Nachnamen nehmen und wir nicht verheiratet sind. Vielleicht hat die vom Jugendamt was falsch verstanden. Ich würde nochmal nachfragen, ob das wirklich so ist.

LG
schnubbie1988 mit Bauchmaus 39 SSW

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@schnubbie1988,da Du es grade schreibst,wir wollten auch gestern beim Standesamt den Namen des Vaters als Familienname angeben,aber selbst das ging noch nicht.Sie erklärte uns das dies erst nach der Geburt beim zuständigen Standesamt passiert,wenn man es möchte....Und meine Schwägerin erzählte mir neulich,dass wenn man es nachher macht kostet es richtig Geld....Ach ist das alles Bürokratisch....

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Die vom Standesamt hat schon mal unsere Daten aufgenommen und wir haben eine Bescheinigung von denen bekommen, wo schon der Familiennachname drauf steht. Sobald unsere Tochter geboren ist, brauchen wir es nur noch unterschreiben und geben es im KH ab (mit den 10EUR) und die leiten das an das Standesamt weiter, weil die ja auch die Geburtsurkunde vom Kind erstellen. Aber vielleicht ist es in jedem Bundesland anders.

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Hallo,

wir haben auch beides gleich machen lassen beim Jugendamt und
haben nichts gezahlt.
Damals bei unserer großen 2007 mussten wir auch nichts bezahlen.

LG

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Wir haben vor drei Wochen beim Jugendamt sowohl die Vaterschaft als auch das Sorgerecht geregelt und haben keinen Cent dafür bezahlt... ?!?!?!?

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Ich habe mich nochmal bei meiner Schwangerschaftsberaterin informiert und sie sagte seit letztem Jahr ist das so,dass man beim Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung und das gemeiname Sorgerecht Geld für die ausgestellten Urkunden bezahlen muss.Jedenfalls scheint das ja nur bei uns so zu sein,wenn ich das hier lese.

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Wir haben die Vaterschaftanerkennung ca im Okt. 2010 machen lassen und das Sorgerecht im Mai 2011 und beides war vollkommen kostenlos.

Und auch jetzt steht auf der Internetseite meiner Stadt nix von Kosten.

Und es soll definitiv auch gebührenfrei sein:

Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei (§ 64 SGB-X)

Beim Notar kostet es Geld!!

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Ist es nicht so, dass der von Dir angegebene Paragraph nicht auf die elterliche Sorge/Sorgeerklärung (BGB) anwendbar ist? Es steht ja Folgendes im § 64 SGB X:

§ 64
Kostenfreiheit

(1) Für das Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

(2) Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, sind kostenfrei. Dies gilt auch für die in der Kostenordnung bestimmten Gerichtskosten. Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die

1. in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern einerseits und den Arbeitgebern, Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln,
2. Im Sozialhilferecht, im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Recht der Kriegsopferfürsorge aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer nach dem Zwölften Buch, dem Zweiten und dem Achten Buch oder dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistung benötigt werden,
3. im Schwerbehindertenrecht von der zuständigen Stelle im Zusammenhang mit der Verwendung der Ausgleichsabgabe für erforderlich gehalten werden,
4. im Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für erforderlich gehalten werden,
5. im Kindergeldrecht für erforderlich gehalten werden.

Die Sorgeerklärung gemäss BGB kann ich darin nicht finden #gruebel

LG
sabinekathrin

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Die Beurkundung des Sorgerechts steht im § 59 des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__59.html

Fällt somit unter § 64 Absatz 2 Nr. 2

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Diese Gebühren kann jede Stadt / Kommune selbst festlegen!

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Weiß nicht, ob es dir weiter hilft.

Wir waren gestern beim Jugendamt für Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht - wir waren allerdings auch schon seit Ende Dezember dran an die Zuständigen zu kommen... Kaum zu glauben. Jedenfalls haben wir nichts zahlen müssen, hätten allerdings hier auf der Gemeinde ( Standesamt) 30€ zahlen müssen.

Mir scheint es nicht überall einheitlich geregelt zu sein.

LG!