Hallo nochmal,
Ich habe die schriftliche Auskunft der Elternzeitstelle, dass ich die Elternzeit z.B. von 15 Monate auf zwei Jahre verlängern kann, wenn diese Verlängerung nahtlos an die 15 Monate anschließt.
Dazu benötige ich KEINE Einverständniserklärung meines Arbeitgebers.
Jetzt hat mir aber jemand geschrieben in einem anderen Forum, dass eine Verlängerung nicht so einfach geht....
Was ist nun korrekt? Und wielange vorher müsste ich eine Verlängerung beantragen?
Wäre über Hilfe sehr happy
Kann ich eine einmal festgelegte Elternzeit verlängern?
Also soweit ich weiß, war es bisher kein Problem, wenn man 2 Jahre Elternzeit angegeben hat und dann doch noch das 3. Jahr dranhängen möchte. Da kann der Arbeitgeber nichts machen, glaub man muss nur 7 Wochen vorher Bescheid sagen.
Wenn es allerdings weniger als 2 Jahre sind und man dann verlängern möchte, also z.B. man hat 1 Jahr angegeben und möchte dann aber doch 2 Jahre machen, dann muss der Arbeitgeber auch zustimmen.
So hab ich das mal gelesen... hoffe es stimmt.
LG
Jenny
Danke! Allerdings kapier ich den Abschnitt mit den "Partnermonaten" nicht...Dachte immer: wenn ich 2 Jahre beantrage und mein Partner will z.B. im 8. und 9. Lebensmonat 2 Monate Vaterschaftsurlaub nehmen dann können wir auch gleichzeitig zu Hause bleiben?!
Naja ...noch viel herauszufinden
Ja das hat mich auch verwundert... dachte auch, dass dann beide zuhause bleiben können, nur dass dann halt nur der eine Elterngeld bekommt oder so...
Hachjaaaa, find das auch alles noch verwirrend
Du musst definitiv die Einverständnis vom Chef einholen....bei Verlängerung kann er es ablehnen.
Bei Verkürzung sieht es meist anders aus.
Man kann die Elternzeit verlängern, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Denn er muss sich bei Antrag der Elternzeit darauf einstellen und für den fehlenden Zeitraum ggf. Ersatz suchen und auch sonst planen.
Aber es ist einfacher, Elternzeit zu kürzen als sie zu verlängern.
Ich selbst hatte damals drei Jahre Elternzeit beantragt, bin jedoch nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen. War gar kein Problem.
Es wäre nicht fair, hinter dem Rücken des Chefs die Zeit zu verändern. Ich denke, Absprache ist allein aus Fairness schon angebracht. Auch wenn es gesetzlich vielleicht nicht so geregelt ist (das weiß ich nicht), würde ich es mit dem Chef absprechen.
lg
Natürlich kannst du deine Elternzeit verlängern!
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit die du auch gestückelt bis zum 8Lebensjahr deines Kindes nehmen kannst!
Hat mich mein AG (öffentlicher Dienst) grade schriftlich drauf hingewiesen.
LG