Hallo ihr Lieben,
wir haben folgendes Problem: mein Mann ist Lehrer und er hat nun Elternzeit genehmigt bekommen von 02.05. bis 20.06. (= Ferienanfang). Unsere Tochter wurde an einem 28. geboren. Man kann ja das Elterngeld nur für volle Lebensmonate des Kindes bekommen. Wie würde das nun in unserem Fall laufen? Er müsste das Elterngeld jetzt ja vom 28.04. bis 28.06. bekommen, allerdings sind ja da nun ein paar Tage dabei, an denen er noch arbeiten geht bzw. wo dann Ferien sind und man da natürliche keine Elternzeit nehmen braucht. Hat jemand von Euch damit Erfahrungen oder kann uns sagen, wie sich das jetzt auf das Elterngeld auswirkt? Zahlen die einfach die zwei vollen Monate (kann ich mir ja nicht vorstellen), allerdings wie gesagt ab 20.06. sind Ferien und zwischen dem 28.04. und 02.05. ist auch keine Schule (Wochenende und dann Brückentag+Feiertag).
Kann uns jemand helfen?
Viele Grüße
Elterngeld/Elternzeit nicht deckungsgleich ?!
Die sog Elternzeit gewährt der Arbeitgeber. Diese ist Deckungsgleich mit dem Elterngeldanspruch zu nehmen. Das möchte i.ü. auch die Elterngeldstelle so bescheinigt haben.
Sollte in diesem Zeitraum bereits Urlaub angemeldet worden sein, wird dieser Urlaubsanspruch wieder frei und ist später zu gewähren.
Wie die speziellen Ferienregelungen bei Lehrern konstruiert sind, habe ich momentan nicht im Kopf, grds. ist hier für die Elternzeitanmeldung genauso zu verfahren.
(Elterngeld hat u.a. auch die Folge, dass man von der Krankenversicherung freigestellt wird, dh ohne Beitragszahlung versichert bleibt.)
"(Elterngeld hat u.a. auch die Folge, dass man von der Krankenversicherung freigestellt wird, dh ohne Beitragszahlung versichert bleibt.)"
Nein.
Lehrer sind privat versichert, da gilt das nicht.
Lehrer sind echt gearscht (sage ich aus eigener Erfahrung), da die Ferien NICHT ausgespart werden dürfen.
Die Frage ist, ob sich das Elterngeld für diese Monate lohnt oder er dazwischen ein paar Monate nimmt und du wieder die letzten.
Puh, da bin ich ja froh, dass ich nen "einfachen" Beruf habe...
Hallo,
meines Wissens bekommt der Vater nur Elterngeld, wenn er mindestens zwei Lebensmonate Elternzeit nimmt, d.h. z.B. 28.04.-27.06.
Bei der oben beschriebenen Zeit würde es meines Wissens kein Elterngeld geben.
Ich kann mich aber natürlich irren.
Viele Grüße
Angel08
Es muss in zwei Lebensmonaten eine Einkommensminderung eintreten, das tut sie.
Elternzeit muss er gar nicht nehmen um Elterngeld zu erhalten!
das finde ich eigenartig, da meiner meinung nach der beginn einer elternzeit immer am tag der geburt eines kindes des jeweils geplanten monats sein muss. sprich elternzeitbeginn in dem fall für 28.4. beantragen, wenn man dann 2 monate nimmt geht die bis 27.6. und das geld wird dann ebenso beantragt. dann stimmts doch alles - wenn ferienzeiten sowieso ausgenommen sind.
wir sind beide ärzte, da wird auch keine rücksicht auf zu arbeitende feiertage oder so genommen. wieso auch, die würden ja auch anderweitig eh ausgeglichen werden. und ferien sind ja auch bei lehrern nicht als erholungsurlaub zu werten.
also nehmt doch vom 28.04. bis 27.06. - wo ist das problem ?
gruss,
amalaswintha
Kein Mensch muss Elternzeit nehmen um Elterngeld zu bekommen, also muss die auch nicht in Lebensmonaten sein!
Elternzeit und Elterngeld müssen nicht deckungsgleich sein, weil Elternzeit keine Voraussetzung fürs Elterngeld ist!
Wenn dein Mann vom 28.4. bis 27.5. den ersten Elterngeldmonat hat, dann wird dieser Monat mir Teizleitarbeit berücksichtigt (das Einkommen angerchnet). Beim 28.5. bis 27.6. ist dies genauso. Also ist es, als ob er Teizleit in Elternzeit durchgängig gearbeitet hat!
Soltle kein Problem sein, bedeutet nur Verlust beim Elterngeld!
Vielen dank für eure Antworten.
Eine Frage noch:
Wird Elterngeld nach Kalendertagen oder Werktagen gezahlt? Falls mein Mann Teilzeit arbeitet in der Zeit des Elterngeldes, muss ich dann sein Monatseinkommen durch Werktage oder Kalendertage teilen? Und dementsprechend für die Anrechnung des Elterngeldes: Zählen dann die Werktage oder Arbeitstage?
Wenn z.B. er als Beispiel das Elterngeld ab dem 03. eines Monates beantragt aber der 01. und 02. des Monats waren Wochenende - würde das dann trotzdem als Teilzeitarbeit angerechnet werden?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine ...
DANKE
Geh mal davon aus, dass die Elterngeldstelle das so rechnet, wie sie euch am wenigsten zahlen muss
Kalendertage.
finde diesen link noch ganz hilfreich:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld/partnermonate-und-elternzeit.html
schönes wochenende,
amalaswintha