Elterngeldantrag Rheinland-Pfalz

Hallo,
hab mal wieder ein Papierproblem.

_______________Elterngeldantrag Punkt 4:___________________________

Antragstellung:sofort oder Bezugszeitraum ??

<<will für 2 Jahre splitten<<
Mutterschutzende ist wann?

__________________Elterngeldantrag Punkt 5:_________________________________

Bezugszeiträume bestimmen: 1.bis 12. Lebensmonat
oder vom__ Lebensmonat bis __.Lebensmonat.

<<Wie gesagt aufgeteilt auf knapp 2 Jahre,nach Mutterschutz...Welche Lebensmonate wären das?? <<

____________Elterngeldantrag Punkt 10: nach Geburt des Kindes.___________________

Ich nehme Elternzeit von__ bis___

<<auch hier Datumsproblem...nach Mutterschutz,bis 2. Geburtstag?!?!

__________________Erklärung zum Einkommen NACH der Geburt:_____________________

-nichtselbständige arbeit
-selbstständige Arbeit...
usw...

<<<Werde in der Elternzeit gar nicht arbeiten,bin aber festangestellt ?!?!?<<<<

ahhh ich bin zu doof für Papierkram :(

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Mach dir nix drauß, ging mir genauso! ich habe bei der zuständigen elterngeldstelle angerufen. die helfen dir!
lg#winke

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Hallo :-)

zu 4) sofort (Mutterschutzende ist 8 Wochen nach dem Geb.-Termin deines Kindes!)

zu 5) ab 1.LM bis zb.24 LM (wären dann zwei Jahre!)du musst ab dem 1.LM angeben auch wenn du noch 8 Wochen/zwei Monate in Mutterschutz bist)

zu 10) kannst du erst eintragen wenn dein Kind auf der Welt ist!
ZB. es wäre heute am 11.3.2012 zur Welt gekommen
von: 11.3.2012 bis 10.3.2014 (einen Tag vor dem Geburtstermin endet deine Elternzeit!) oder eben 10.3.2013 wenn du nur ein Jahr Elternzeit nimmst

zum letzten....... nichtselbständige Arbeit!

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen #winke

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-Für´s Splitten gibt es einen extra Punkt wo du ankreuzen kannst das du auf 24 MOnate haben willst

- Bezugszeitraum: 1.-12. Lebensmonat-->im Anschluß an das MuSchu Geld beginnen die Zahlungen

-Mutterschutzende ist 8 Wochen nach ET

- Elternzeit endet 1 Tag vor dem ET zB. geboren am 12.3.12 dann endet EZ am 11.3.15 (Jahr dementsprechend anpassen)

-Einkommen nach der Geburt--> kein Einkommen, da du zu Hause bleibst, das gibt es auch zur Auswahl

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Danke nur fürs splitten finde ich echt nichts #gruebel

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Hab mir den Antrag für Rheinland-Pfalz angeschaut! Der ist total anders wie in NRW ;O)
Bin aber dennoch fündig geworden: schau mal unter Punkt 12 - Auszahlungsvariante....dort kannst du wählen zwischen "ganzer Monatsbetrag" oder "halber Monatsbetrag bei doppelter Laufzeit"...das sind deine 4 Monate;-)

lg red

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4: Antragstellung ist sofort, anmelden bedeutet nur, dass du erst später den Zeitpunkt bekannt gibst.

5: ist a anzukreuzen.

10: von durchstreichen und den Tag vor dem 2. Geburtstag als bis eintragen.
Ansonsten bräuchten wir den VET und den Et für die Berechnung.

Dann muss nach der Geburt auch nichts bei EInkommen angekreuzt werden!