Elterngeld - 3. Kind in Elternzeit (21 Monate)

Hallo,

ich bin noch in der Elternzeit (3 Jahre genommen) von unseren Zwillingen (05.11.2010) und bin wieder schwanger. #huepf ET ist der 6.8.2012 und dann sind die Kinder 21 Monate auseinander. Ich habe für unsere Zwillinge nur ein Jahr Elterngeld bekommen.

Nun stelle ich mir die Frage wie die Elterngeld-Berrechnung für unser 3. Kind aussehen wird. Gibt es nur den Mindestsatz + Geschwisterbonus? Wie hoch ist der Geschwisterbonus bei 2 Kindern unter 2?

Geht man auch in Elternzeit in Mutterschutz und bekommt man dann auch wieder Mutterschaftsgeld - von der KK und Arbeitgeber?

Ich habe immer mal wieder gelesen das mein Arbeitgeber mir den Arbeitgeberzuschuss nach meinem letzten Gehalt zahlen muss, da mein Mutterschuz in meiner Elternzeit beginnt.

Kann mir das jemand bestätigen und mir vielleicht sagen wo ich genaue Informationen darüber bekommen könnte. Ich möchte mich darüber absichern, wenn es bei meinen Arbeitgeber zum Thema wird.

Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus und kann mir ein paar Infos geben.

Vielen Dank!
LG chaosqueen78#winke

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Hallo!

Also, soweit ich weiß, wird das Elterngeld nach den letzten 12 Monaten berechnet, in denen Du etwas verdient hast, auch wenn Du Resturlaub hattest oder krankgeschrieben warst. Wenn Du allerdings Berufsverbot hattest, wird die Zeit bei der Berechnung außen vor gelassen, ebenso der Mutterschutz, den ja in erster Linie die Krankenkasse finanziell trägt.

Wenn Deine Zwillies noch keine 3 Jahre alt sind, bis der Mutterschutz für das "neue" Baby kommt, dann wird Dein AG bestimmt nichts zahlen müssen, auch nicht die KK. Du bist ja zu Hause im Erziehungsurlaub, da bekommst Du weder von dem einen, noch von dem anderen etwas. Es sei denn, Du gehst wieder stundenweise (bis zu 30 Stunden pro Woche sind im Erziehungsurlaub ja genehmigt) arbeiten. Dann wiederum wird nach diesem Gehalt auch das Elterngeld berechnet.

Aber nagel' mich bitte nicht drauf fest, nicht dass ich Dir jetzt was völlig Falsches erzählt habe! ;-)

LG, Silke.

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Glücklicher Weise ist das wieder nur eine "ich vermutet irgendetwas und habe keine Ahnung davon" Antwort.
Stimmt das meiste nicht!

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Und wie darf ich Deine "Antwort" nennen? #aerger

Ich kann ja nur sagen, wie ich es von Kolleginnen gehört habe. Ich selbst war nie so lange zu Hause, aber immer nach wenigen Monaten wieder angefangen zu arbeiten, ohne Krank, ohne BV, deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass sie mich nicht drauf festnageln solle.

:-pv

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hallo,

also ich bin jetzt schon das 7. Jahr zu Hause.
ich wurde immer im Erziehungsurlaub des vorangehenden Kind schwanger.
Sie sind immer 2 Jahre auseinander.

Ich habe vom AG nix bekommen. Dafür aber das ganz normale Mutterschaftsgeld (in voller Höhe) der KK. Du bist ja immer noch angestellt und bist auch noch über deinen AG bei der KK versichert....

Elterngeld habe nur den Mindestbetrag+ Geschwisterbonus bekommen.

Hoffe du verstehst was ich meine.

lg anna, die drei hexen (6,4,2) und baby-Boy (33+2)

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Hi,
dein AG muss dir keinen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld zahlen. Genau umgekehrt wäre es richtig - wäre deine Elternzeit vor dem Mutterschutz fürs 3. Kind zu Ende müsste er. Aber da der mutterschutz IN Elternzeit liegt muss er nicht. Wenn du noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hast, also selbst (beitragsfrei) krankenversichert bist erhältst du 13 Euro pro tag von der Krankenkasse. Das sollte dir aber deine Krankenkasse auch beantworten können.

Das Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor Beginn vom Mutterschutz des 3. Kindes. Wenn in diesen 12 Monaten noch Monate mit Elterngeldanspruch von den Zwillingen liegt werden dafür Monate von vor der Geburt der zwillinge herangezogen.

Ob das dann rechnerisch nur der Mindestsatz ist oder nicht hängt von deinem früheren Einkommen ab, wenn ich richtig rechne müssten ja ein paar Monate von früher herangezogen werden (21 Monate auseinander, der Einfachheit halber mal minus 2 Monate Mutterschutz, macht 19 Monate...wenn Elterngeld bis zum ersten Geburtstag bezogen wurde komme ich so auf 7-8 Monate OHNE Elterngeld und 4-5 Monate mit Elterngeldbezug - oder rechne ich gerade total falsch?)

Geschwisterbonus gibt es m.W. nach nur "einmalig", also unabhängig von der Anzahl der Kinder (10% vom EG, aber mind. 75 Euro). Ohne Gewähr...

Genau weiß das das Bundeselterngeldgesetz.

Viele grüße
miau2

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Hallo,

meine Beiden sind 23 Monate auseinander.

Für die EG- Berechnung werden ja immer die 12 Monate vor Beginn MuSchu genommen. Hast du in dieser Zeit EG bezogen, werden diese Monate rausgenommen und durch Monate aus der Zeit vor deinem MuSchu der Zwillinge genommen. Du hast dann also z.B.

Zeit nach EG bis neuer Muschu + Zeit vor MuSchu Kind 1
(6Monate x 0 Euro) + (6 Monate x 2000 Euro) geteilt durch 12x 67% (sinds überhaupt noch 67? #kratz#schein)

Wenn das Ergebnis unter 1000 Euro liegt, dann greift nochmal ein Schlüssel und du bekommst mehr als 67%.

Den Geschwisterbonus bekommt man einmalig, entweder wenn 1 Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6 Jahre alt ist/ sind. Ich dachte auch, es wäre pro Kind, gilt aber leider gesamt. Mind. 75 Euro/ max. 10%.

Übrigens hast du die Möglichkeit, deine Elterzeit der Zwillinge beim AG zu unterbrechen und an die Elternzeit des Dritten anzuhängen. http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/arbeitnehmerrecht-gestaerkt-elternzeit-darf-gestueckelt-werden-1791872.html

lg

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Bei einem ET am 6.8. beginnt der Mutterschutz am 25.6.2012. Somit würden Juni 2011 bis Mai 2012 zählen. Elterngeld gabs scheinbar bis November 2011, somit sind die Monate Juni bis November durch 6 Monate von vor dem Mutterschutz der Zwillinge zu ersetzen.

DAs also addieren, diese 6 Moante, 1000 Euro Werbungskostenpauschale abziehen, durch 12 teilen und davon 65-100%, je nachdem wieviel dies ist.
GEschwisterbonus gibts nur einmal 75 Euro oder 10% vom Elterngeld.

Mutterschaftsgeld gibts täglich 13 Euro von der KK, AG-ZUschuss gibts nicht, da noch Elternzeit besteht.
Allerdings ist es möglich die Elternzeit zur Geburt abzubrechen, damit würde es dann AG-ZUschuss ab der Geburt geben.