hallo an alle Foris hier,
hätte auch mal eine Frage. Wir haben letzte Woche geheiratet und sind dabei die Lohnsteuerklassen einzutragen. Bisher wäre für uns beide Klasse 4 sinnvoll gewesen, da wir beide gleich verdienen. Ich gehe aber jetzt am 24.4. in Mutterschutz und habe vor insgesamt 2 Jahre Elternzeit (mit evtl. Verlängerung) zu nehmen. Fürs Elterngeld würde dann nur der März bei mir mit geringerem Verdienst zubuche schlagen.
Wie ist es bei euch? Welche steuerklasse würdet ihr uns raten? beide 4 oder er 3 und ich 5?
vielen Dank für eure hilfe
auster72
Lohnsteuerklasse in der Elternzeit / Mutterschutz. frisch verheiratet
Hi auster,
wir sind auch beide in 4 nach der Hochzeit da wir Ähnlich verdienen.
Da wir in der Lohnsteuerhilfe mitglieder sind konnten wir uns aus dem gleichen grund dort erkundigen. Bleibt auf jeden fall in 4/4. Dein Mann bekommt dann zwar nicht mehr aber du bekommst anständiges elterngeld und ihr müsst bei der Einkommenssteuererklärung am Jahresende keine Nachzahlungen machen. Werdet ihr in 3/5 gehen werden auf jeden Fall Nachzahlungen anstehen für euch.
Der Wechsel in 3/5 ist erst dann sinnvoll wenn du wieder arbeiten gehst da du ja vermutlich nicht gleich in vollem umfang arbeitest und somit eher weniger verdienst wie dein Mann.
Hallo auster,
geht beide in die 4.
Denn dein Mutterschafts- und das Elterngeld sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionvorbehalt, d.h. es wird dem zu versteuernden Einkommen angerechnet. Nicht das ihr ne böse Überraschung bei der nächsten Steuererklärung erlebt.
Wir werden erst im 2.Elternzeitjahr in Steuerklasse 3/5 wechseln, da ich nur einen 400 Euro-Job machen möchte.
LG lilie
Genauso werden wir es auch machen da ich im zweiten Jahr auch nur auf 400 € arbeiten möchte.
vielen dank für eure antworten. wir dachten auch an 4/4. wollte mich vergewissern und eure antworten waren eindeutig. super
Also wir werden, wenn ich in Mutterschutz gehe, die Steuerklassen wechseln. Er bekommt dann die 3 und ich die 5.
Kerstin
Ich wäre für 4/4, da es ansonsten am Ende bei der Steuererklärung zu einer Steuernachzahlung kommen könnte.