Elternteilzeit

Hallo,

weiß vielleicht jemand, wann ich bei meinem Arbeitgeber Elternteilzeit beantragen muss. Muss ich das gleichzeitig direkt nach der Geburt für die Elternzeit oder habe ich nur eine Frist zu beachten, bevor ich wieder anfangen will zu arbeiten? Falls noch jemand den entsprechenden § weiß :-)

Viele Grüße

Bettina

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Beim Arbeitgeber ist der Antrag auf Elternzeit mind. 7 Wochen vor Antritt zu stellen!

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Ich glaube, deine Frage ist etwas missverständlich gestellt?! Wenn ich das richtig verstehe, willst du erst ganz normal Elternzeit nehmen und danach wieder Teilzeit arbeiten gehen? Das wäre dann aber nicht Elternteilzeit.

Willst du die Teilzeit denn dann nach deiner Elternzeit machen, dann müsste ja dein Vertrag geändert werden. Oder währenddessen? Dann bliebe er gleich, aber du hättest kein Anrecht drauf zu arbeiten.

Wenn du dir sicher bist, würde ich relativ zeitig Bescheid geben, damit dir eben eine entsprechende Stelle zur Verfügung gestellt werden kann. Mein AG will es meist vor der Elternzeit wissen.

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Hallo,

ich möchte während der Elternzeit Teilzeit (nach 6 Monaten) arbeiten, darauf hat man einen gesetzlichen Anspruch (soweit gewisse Voraussetzungen erfüllt sind).

VG

B

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Gib es am besten gleich mit an, denn der Ag hat nur 4 Wochen Zeit es abzulehnen. Macht er es da nciht muss er es später gewähren!

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Hi! :-D

Grundsätzlich muss der Elternzeitantrag mind. 7 Wochen vor inanpruchnahme der EltZ beim AG gestellt werden. Gibt paar Ausnahmen bzw. sollte er später erfolgen, ist es Kulanz des AGs, dass er das trotzdem genehmigt.

Wenn du jetzt schon weißt, dass du nach der ersten Phase der Elternzeit zu Hause, weiterhin Elternzeit mit Teilzeit nehmen möchtest, dann teile das doch einfach deinem AG schon mit. Du hast während der Elternzeit (bis zum 3. Lj.) Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

Du solltest aber auf jeden Fall rechtzeitig ankündigen, wann du wieder arbeiten gehen willst, egal ob TZ oder VZ. Denn dein AG muss ja auch planen. Wenn du jetzt einfach 2 Jahre Elternzeit beantragst und dann nach 6 Monaten kommst und sagst: Ich will jetzt arbeiten... Geht nicht. Wie gesagt: Jetzt schon angeben, wann du mit wie vielen Stunden wieder kommen willst und ab wann du wieder Vollzeit zur Verfügung stehst.

Wie verstehst du dich denn mit dem Arbeitgeber? Warum fragst du nicht einfach dort nach?

Zur gesetzlichen Regelung:

Das BEEG sagt dazu folgendes:

§15 Abs. 5: "Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen."

Ihr sollt euch also in 4 Wochen einigen. Dazu muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, greift §15 Abs. 6: "Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner oder ihrer Arbeitszeit beanspruchen."

Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hast grundsätzlich nur, wenn §15 Abs. 7 eingehalten ist:

"Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

1.Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2.das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3.die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden,
4.dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5.der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.
Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen erheben."

War jetzt etwas ausführlicher, hoffe, es hilft.

Bei Fragen, frag einfach... :-D

LG wewo