Berechnung Elterngeld: Wechsel Lohnsteuerklasse wg. 1 Monat?

Hallo zusammen,

am 1.6. heiraten wir und der Mutterschutz beginnt am 1.7.

Da wir fast identisch verdienen (er ca. 300 Euro mehr), wollten wir nach der Heirat nicht automatisch in die 4/4, sondern ich in die 3 und er in die 5, damit ich einen Monat bei der Elterngeldberechnung habe, in der ich mehr verdient habe, als in den anderen 11. Nach der Geburt würden wir im September dann wieder wechseln, also er in die 3 und ich in die 5, da ich zunächst Elternzeit nehme.

Nun habe ich mit dem Finanzamt gesprochen, i.d.R. wird der Steuerklassenwechsel erst im Folgemonat wirksam (also 1.7., was uns dann nichts bringen würde). Ich könnte aber den Antrag auf Wechsel direkt Anfang Juni persönlich abgeben und dann könnte man das auch ab dem 1.6. machen.

Ich war diesbzgl. auch beim Steuerberater, aber irgendwie hatte ich danach nicht das Gefühl, dass er sich seiner Sache sicher war. So hat er, wenn ich mich noch recht erinnere auch gesagt, dass die 6 Wochen vor der Geburt, in denen ich Mutterschaftsgeld beziehe, auch noch in die Berechnung des Elterngeldes fallen. Nun habe ich aber gelesen, dass dies nicht so ist... Das nur als Beispiel.
Zudem hat mein Freund unmittelbar nach der Besuch beim Steuerberater von seiner Lohnerhöhung erfahren (300 Euro), davor haben wir nämlich genau gleich verdient.

Ich frage mich nun, ob es wegen 1 Monat überhaupt Sinn macht, die Lohnsteuerklassen zu wechseln. Wenn ich den Aufwand bedenke (Anträge, Hinfahren - ist auch nicht wirklich um die Ecke...) und sich die finanzielle Ausgangssituation ja nun minimal geändert hat.

Ich bin irgendwie total verwirrt... Was meint ihr?

Lieben Dank euch und einen schönen Abend
summer284

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Für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes maßgeblich.
Monate mit MuSchG sind außen vor.

LG

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Genau, deswegen wäre es ja auch nur 1 Monat (der Juni), der in die Berechnung mit einfließt. Meine Frage ist nur, ob sich der Aufwand mit Wechsel etc. wg. 1 Monat letztendlich lohnt bzw. ob ich vielleicht irgendwie falsch denke?!

LG
summer284

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Hallo,

ich an eurer Stelle würde in 4/4 gehen.

1. greift die Lohnsteuerklassenänderung i.d.R. erst im Folgemonat (wie du schon geschrieben hast)

2. wegen dem Elterngeld:

Das Elterngeld wird nicht direkt, sondern indirekt über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG besteuert. Dadurch steigt wegen des Elterngelds der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen der Eltern. Wer Elterngeld bezieht, sollte deshalb eine kleine Rücklage bilden, um bei anstehenden Steuernachzahlungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Ihr müsst auch bedenken, dass bei eurer Lohnsteuererklärung nächstes Jahr die letzte Lohnsteuerklassenkonstellation für das gesamte Jahr zur Berechnung rangezogen wird. Wenn ihr nicht mehr als den Pauschbetrag abzusetzen habt, könntet ihr ne böse Überraschung erleben.

Wir sind bis Ende des Elterngeldbezugs in 4/4 und wechseln erst nach Ablauf in 3/5, da ich noch weiter zu Hause bleibe und nur nen 400€ Job machen möchte.

LG lilie

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Das mit der Steuererklärung ist nicht richtig. In der Steuererklärung gibt es keine Lohnsteuerklassen, da wird jeder gleich besteuert.

Lediglich die bereits gezahlte Lohnsteuer ist dann unterschiedllich und wer vorher zu wenig gezahlt hat, zahlt dann eben drauf.

Die festgesetzte Steuer ist immer gleich, egal ob man vorher 4/4 hatte oder 3/5 oder 5/3....

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Ihr heiratet erst am 01.06 also heißt das das der Antrag vorher garnicht gestellt werden kann, was widerrum bedeutet eure Steuerklassen würden erst zum 01.07. geändert werden können, da die Voraussetzung für die Änderung vor Beginn des 1. vorliegen muss. (Natürlich kann der Beamte es trotzdem ändern wenn er will, aber richtig ist es nicht.) Und wegen dem 1 Monat loht sich der Aufwand nicht wirklich, wie ja bereits gesagt wurde werden die letzten 12 Monate für die Berechnung einbezogen.

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Frag beim AG nach, ob der das mit der neuen Steuerklasse überhaupt noch um Juni hinbekommen würde, wenn der das nämlich nicht schafft, dann hilft es fürs Elterngeld auch nichts, denn Nachberechnungen werden nicht berücksichtigt!

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die 4/4 ist eigentlich das gleiche als wenn du 1 hast. So wurde mir das erklärt. Da die Berechnung aus 1 Jahr davor ist und ich das ganze Jahr 1 hatte, war es Wursch wie wir die Steuerklassen haben.

Wir haben am 13 April geheiratet, Mutterschutz begann am 26 April. Mein Mann hat die 3 und ich hab die 5. Weil wenn ich das Jahr Elternzeit habe, dann ist es besser mein Mann hat die 3 mit den geringeren Steuerabzüge als wenn er die 5 hätte mit mehr Steuerabzüge. Dadurch haben wir mehr Geld zu Verfügung. Mein Elterngeld wird sich eh auf ca 800 Euro belaufen.

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen. So haben wir das Geregelt.

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Was hier noch keiner gesagt hat: man darf pro Kalenderjahr nur EINMAL die Steuerklasse ändern.... Außer es liegt Arbeitslosigkeit vor. Elternzeit u.ä. interessiert die beim
Amt nicht.

Ich würde 4/4 lassen..... Weniger Ärger und Stress..... Und eher die Chance auf Rückzahlung als auf Nahzahlung!!!!!

Wir hatten so ein ähnliches Problem.....
LG Schoko+Schlumpfine 38.SSW

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Danke für all eure Antworten.
Ich hatte auch mit dem Finanzamt gesprochen: Man darf zwar nur 1 mal im Jahr wechseln, aber eine Heirat zählt als automatische Wechslung und aus besonderem Anlass wie bspw. Geburt darf man noch mal wechseln. Das wäre also kein Ding.

Denke wir werden dann erst mal automatisch in die 4/4 gehen und nach der Geburt dann in 3/5 wechseln, also ich in die schlechtere. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass wir dann nachzahlen müssten. Zumindest hatte ich bisher immer nur das Gegenteil gehört...

Das Finanzamt würde lt. tel. Auskunft zum 1.6. eine Bescheinigung ausstellen und mein AG erstellt erst um den 20. rum die Abrechnungen, aber wer weiß, ob es dann tatsächlich so hinhaut.

Wünsch euch allen ein tolles WE

LG
summer284

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hi, nur mal rein rechnericsch

du nimmst STK 3 und hast dadurch sagen wir 400 Euro Netto mehr

400/12 - da durchschnit auf 12 Monaten = 33 Euro davon 65% sind 21 Euro mehr pro Monat für Elterngeld. Die du ja nur 10 Monaten beziehst (minus 2 Monate Mutterschutz). D.h gesamt Geminn 210 Euro.

Jetzt muss du entscheiden ob es sich lohnt bzw genau ausrechnen, da ich ja von 400 Euro mehr ausgegangen bin.

grüße