Frage zu Elternzeit (NICHT ElternGELD!)

Hallo liebe Urbianer,

also irgendwie ist meine Recherche bisher sehr widersprüchlich. Vielleicht kann mir jemand genau erklären, wie das jetzt mit der Elternzeit ist.

Also ET ist 6.7.. Mein Mutterschutz beginnt am 25.5. und endet regulär am 31.8.
Das wäre ja auch so, wenn mein Kind z.B. 3 Wochen zu früh kommt (also z.B. am 15.6.) - die 3 Wochen würden ja hinten angehängt werden, womit ich wieder beim 31.8. wäre.

Elterngeld bekomme ich 1 Jahr - d.h. bis zum 6.7. (oder eben 15.6. in meinem Beispiel), bzw. eben abzüglich dem Mutterschutz 10 Monate (oder weniger, wenn das Kind zu früh kommt und diese Zeit dann nach der Geburt zum Mutterschutz dazugerechnet wird). Soweit ist das klar für mich.

So, und WANN beginnt nun die Elternzeit? Eigentlich doch am 1.9. - NACH Ende des Mutterschutzes. Denn ich muss ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dies dem Arbeitgeber mitteilen. Im Netz liest man nämlich oft, die ElternZEIT würde mit der Geburt beginnen. Da ich aber ja nicht weiß, WANN mein Kind zur Welt kommt, kann ich ja schlecht 7 Wochen vorher Elternzeit bekannt geben... Seh ich das falsch?

Sprich, wenn ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte, geht meine Elternzeit dann doch vom 1.9.2012 bis zum 1.9.2013, oder? Und eben nicht bis zum 1. Geburtstag - das wären dann ja nur 10 Monate Elternzeit.

Und kann ich z.B. auch 14, 15 oder 16 Monate Elternzeit nehmen? Oder sollte ich lieber schauen, dass ich eine "glatte" Zahl wie eben 12 oder 18 Monate nehme?

Vielen Dank schon mal :)

Sia

1

Ich habe einfach geschrieben, dass ich Elternzeit beantrage für 12 Monate, beginnend mit dem TAg der GEburt bis zum 1. Geburtstag, das hat gereicht.

Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen. Bis wann du das machen möchtest, ist dir überlassen. OB glatte Zahl oder nicht, das ist dem AG normalerweise egal.

Ich hatte zb 12,5 Monate. Meine Maus ist mitte März geboren und ich hab jetzt zum 01.04. wieder angefangen.

2

Huhu,

die Elternzeit läuft nach dem Mutterschutz. Wenn du jetzt ein Jahr Elternzeit beantragen würdest, wärst du inkl. MuSchu 14 Monate Zuhause. Wenn du 10 Monate Elternzeit beantragst bist du inkl. MuSchu 12 Monate Zuhause.

#klee Die Elternzeit beantragt man beim Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn. Da man sich nach der Geburt in der Regel 8 Wochen in Mutterschutz befindet, läuft die Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes.

1 Jahr Elternzeit
Monat 1: Mutterschutz

Monat 2: Mutterschutz
Monat 3-12: Elternzeit

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=16318.html

9

Nein, das mit den 14 Monaten stimmt nicht, denn die Länge des Mutterschutzes wird nach dem BEEG ja angerechnet, somit endet ein Jahr trotzdem am Tag vor dem 1. Geburtstag, obwohl es erst nach dem Mutterschutz beginnt!

3

Hallo!

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, dieser wird aber mit der Elternzeit verrechnet. Wenn du jetzt 1 Jahr Zuhause bleiben möchtest ist der 1. Geburtstag deines Kindes auch wieder dein 1. Arbeitstag. Ansonsten musst du ein fixes Datum angeben bis wann deine Elternzeit gehen soll.

Wenn dein Kind jetzt am ausgerechneten ET kommt, hast du 7 Tage Zeit deine Elternzeit beim AG einzureichen.

LG IDa

13

"Wenn dein Kind jetzt am ausgerechneten ET kommt, hast du 7 Tage Zeit deine Elternzeit beim AG einzureichen."

Du meinst 7 Wochen - nicht 7 Tage, oder??

15

*lach* vergiss es. Natürlich 7 Tage. Darum mache ich ja den Antrag schon jetzt, damit mein Mann während ich im KH bin (nach der 1. Geburt war ich eben 7 Tage im KH) den Antrag nur noch ausdrucken muss und zu meinem AG bringen muss ;)

4

Hallo,

dir steht Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu. Innerhalb dieser Zeit kannst du jede Monatszahl nehmen. Ist also total egal ob 12 oder 17 Monate ;-). Die Elternzeit beginnt mit Ende des Mutterschutzes.

Ich habe bei beiden Kindern einfach das Datum hingeschrieben an dem ich wieder in die Arbeit kommen werde. Dann kommt es nicht zu Missverständnissen und man muss sich nicht den Kopf zerbrechen :-p

Liebe Grüße
Ina #winke

5

Danke für Eure Antworten. Dann hab ich es (denke ich mal ) richtig verstanden.

Hab mal das Schreiben so vorbereitet:

"Sehr geehrter Herr xyz

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindesxxx , geboren am 6.7.2012 (muss ich noch eingeben).

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 1. September 2012 beginnen.

Nach einer 17-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.01.2014 wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen

auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. "

Wäre das so richtig??

6

Hallo,

schreib kein Datum, wann die Elternzeit beginnt, sondern "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist" und "bis zum 31.12.2013".

Du weisst aber, dass Du damit die restlichen Monate bis zum 2. Gebursttag Deines Kindes "verwschenkst und diese Elternzeit nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen könntest. Das dritte Jahr Elternzeit ab dem dritten Geburtstag könntest Du dann natürlich wieder nehmen, wenn Du es sieben Wochen vorher ankündigst.

LG, Andrea

7

Hallo Andrea,
Danke, werde ich gleich noch abändern.
Ja, ich weiß, dass ich so das Jahr verschenke, aber ich arbeite nur 11 Stunden die Woche und weiß zudem noch nicht mal, ob ich a) zu meinem Arbeitgeber zurückgehe und B) diesen Beruf weiterhin ausüben werde. Das entscheidet sich bis etwa nächsten Frühling und dann kann ich entweder zum ende der Elternzeit kündigen oder eben wieder mit meinen 11 Stunden arbeiten. Ist eben auch eine finanzielle Frage, denn 300 Euro auf 2 Jahre zu splitten ist irgendwie auch nicht das wahre :-) .

lg

weitere Kommentare laden
8

"Elterngeld bekomme ich 1 Jahr - d.h. bis zum 6.7. (oder eben 15.6. in meinem Beispiel),"
Nee, jeweils ein Tag zuviel eingeplant, nur bis 5.7. bzw. 14.6.

"So, und WANN beginnt nun die Elternzeit? Eigentlich doch am 1.9. - NACH Ende des Mutterschutzes. Denn ich muss ja spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dies dem Arbeitgeber mitteilen."

Stimmt genau!

"Im Netz liest man nämlich oft, die ElternZEIT würde mit der Geburt beginnen." Ja, das ist der Unsinn, den hier auch einige verbreiten, die keine Ahnung haben oder das mit der Anrechnung der Zeiten nicht verstehen ;)

"Sprich, wenn ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte, geht meine Elternzeit dann doch vom 1.9.2012 bis zum 1.9.2013, oder? Und eben nicht bis zum 1. Geburtstag - das wären dann ja nur 10 Monate Elternzeit."
Da die Länge des Mutterschutzes angerechnet wird, ist immer der Geburtstag bei ganzen Jahren der 1. Arbeitstag.
Also dann vom 1.9. bis 14.6. z.B. geht die Elternzeit bei einem Jahr.

Du kannst auch 14 Monate, 2 Wochen und 3 Tage nehmen, wenn dir danach ist! Es ist nur güstig keine vollen Kalendermonate zu haben am Ende, weil dann z.B. mehr Urlaub abgezogen wird.