Elternzeitantrag.

Hallo an alle,

es ist wirklich nicht allzu einfach, sich mit einem schwangeren Kopf in ein komplett neues Thema einzuarbeiten, das dazu auch noch so komplex und verwirrend ist #zitter Ich hoffe deshalb, dass mir jemand von Euch helfen kann.

Aaaaaaalso...

Ich werde allein die Elternzeit nutzen. Möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Generell hat man ja 3 Jahre. Was passiert mit dem verbleibenden Jahr? Wenn ich in ein paar Jahren das noch ausstehende Jahr Elternzeit nehmen möchte, muss ich noch einmal neu bentragen? Das ist mir irgendwie nicht ganz klar...

Ausgezählt bin ich für den 21.07. - es ist mein erstes Kind, von daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es etwas später kommt. Das heißt, dass ich Ende Juli in 2014 wieder anfangen würde zu arbeiten, richtig? Nach den 2 Jahren Elternzeit wird das Kindchen in eine KiTa gehen, da ich dann ja wieder arbeite. Wann fangen die KiTas denn an? Wie die Schulen dann auch? Oder ist das immer unterschiedlich und bei den Einrichtungen selbst zu erfragen?

Danke!
LG

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Hallöchen,

also das 3. Elternzeitjahr kannst Du noch bis zum 8. Lebensjahr Deines Kindes nehmen, also erst späterer Antrag bei Deinem Arbeitgeber nötig.

Für die ersten beiden Jahre muss Du Dich festlegen, d. h. Antrag bei AG spätestens 1 Woche nach Geburt, besser vorher klären.
Den Elterngeldantrag für 24 Monate - Geld wird somit nicht auf 1 Jahr sondern auf 2 verteilt - stellst Du nach der Geburt. Kann man vieles schon vorher ausfüllen. Dann hat man nach der Geburt nicht so viel Stress.

Für einen Kita-Platz ab Juli 2014 meldest Du Dich z. B. nach der Geburt, möglich auch früher bei den Einrichtungen an. Diese handhaben das immer verschieden, mal mit Warteliste oder so. Die Öffnungszeiten sind auch unterschiedlich. Frag doch mal vorher bei Deinen Wunschkitas nach.

Alles Gute!

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Man kann aber auch Elterngeld für 1 Jahr beantragen und 2 Jahre Elternzeit oder?
Stimmt es, dass es aber bei einem Jahr steuerpflichtig ist?

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Ja, richtig. Ein Elternteil darf nur 12 Monaten Elterngeld beziehen! Aber Elternzeit bis 3 Jahre. Und ja, Elterngeld sind ja steuerpflichtig.. Habe nämlich vor paar Tage extra nachgelesen.
Viel Erfolg beim Ausfüllen des Antrages#zitter, ich muss es bald auch machen,

lg

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:-) Bei den angeführten Informationen gehe ich von einer Festanstellung und der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

#klee Elternzeit
Die Elternzeit beantragt man beim Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn. Da man sich nach der Geburt in der Regel 8 Wochen in Mutterschutz befindet, läuft die Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes.

Beispiel:
1 Jahr Elternzeit
Monat 1: Mutterschutz
Monat 2: Mutterschutz
Monat 3-12: Elternzeit

Möchte man zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und danach Teilzeit arbeiten, ist dies auf dem Antrag anzugeben. Möchte man zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen mit der Option bereits nach einem Jahr wieder Teilzeit zu arbeiten, ist dies ebenfalls auf dem Antrag anzugeben. Die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit nach Ablauf des 1. Jahres ist dann nicht verbindlich.

Normalerweise bekommt man vom Arbeitgeber einen Antrag übermittelt oder man setzt schriftlich selbst etwas auf. Das ist faktisch kein Muss und es genügt die mündliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und das Verlangen einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsnehmers vom Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=16318.html

#klee Elterngeld
Nach der Geburt des Kindes kann man Elterngeld beantragen. Das Elterngeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aus dem Jahr vor der Geburt.

Ein Elternteil kann alleine maximal 12 Monate beantragen und muss mindestens 2 Monate beantragen. Mit dem Partner zusammen können höchstens 14 Monate beantragt werden. Ausnahmen: Alleinerziehende o.ä. haben die Möglichkeit alleine 14 Monate Elterngeld zu beantragen.
Bezieht der antragsstellende Elternteil allerdings 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, ist der Anspruch für das Elterngeld für diese 2 Monate verwirkt.

Beispiel:
1. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld
2. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld
3-12 Lebensmonat: Elterngeld

#aha Anmerkung: Da der Bezug der Mutterschaftsleistung eher selten auf das Ende eines Lebensmonats fällt, besteht häufig ein täglicher Anspruch auf Elterngeld, für den Lebensmonat in dem das Mutterschaftsgeld endet. Deshalb sind im Antragsformular - trotz Bezug des Mutterschaftsgeldes - 12 Monate Elterngeld zu beantragen und nicht nur 10 Monate.

Man hat die Möglichkeit das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten: Halber Monatsbetrag bei Verdoppelung der Auszahlungszeit.

Beispiel:
1. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld
2. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld
3-22 Lebensmonat: 1/2 Elterngeld

Hier gilt es zu klären, ob für Monat 23-24 Versicherungsschutz besteht oder ob man sich ggf. beim Partner mitversichern muss, falls man in diesem Zeitraum noch in Elternzeit ist.

Beispiel bei Anspruch auf tageweise Elterngeld (siehe Anmerkung oben):
1. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld
2. Lebensmonat: Mutterschaftsgeld + 1/2 Restbetrag Elterngeld
3-12 Lebensmonat: 1/2 Elterngeld
13. Lebensmonat: 1/2 Restbetrag Elterngeld aus Lebensmonat 2
14-23. Lebensmonat: 1/2 Elterngeld aus Lebensmonat 3-12
Der Bezugszeitraum endet hier im 12. Lebensmonat und der Auszahlungszeitraum endet im 23. Lebensmonat.

Wer das Elterngeld splittet (halber Monatsbetrag bei Verdoppelung der Auszahlungszeit) und bereits in den ersten 12 Monaten (Anspruchszeitraum) wieder eine Teilerwerbstätigkeit aufnehmen möchte, muss aufpassen. Das Elterngeld verringert sich in der Höhe des Auszahlungsbetrages für die 2. Hälfte (Auszahlungszeitraum).

Durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der 2. Hälfte (Auszahlungszeitraum) verringert sich die Höhe des Auszahlungsbetrages jedoch nicht.

#stern Das Thema Elterngeld ist sehr komplex und ich könnte hier noch weitere Beispiele aufführen. Daher empfehle ich bei Unklarheiten immer die zuständige Elternstelle zu kontaktieren. Selbst Fragen per Mail werden von dort sehr schnell und kompetent beantwortet. #stern

Elterngeld: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html
Zuständige Elterngeldstelle finden: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/Anzeigeseite/anzeigeseite-elterngeld.html
Formulare nach Bundesländern: http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html

LG #winke

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niramsor,

DANKE DANKE DANKE für diese unglaublich ausführliche Antwort! Und sorry für die späte Rückmeldung. Meine letzten 1,5 Wochen Bürozeit sind aufgrund eines massiven Serverabsturzes zur Hölle geworden und Privatkram kann ich nur noch von zu Hause erledigen.

Ich wühle mich durch die Links, aber ich möchte Dir ganz herzlich dafür danken, dass Du Dir so viel Mühe gemacht und Zeit genommen hast, auf die Frage einzugehen.

GLG und ein schönes WE!