Mutterschaftsgeld/Elternzeit

Hallo alle zusammen,

ich wollte mich jetzt langsam mal mit den verschiedenen Anträgen beschäftigen, die ich noch ausfüllen muss... Doch jetzt widerspricht sich irgendwie einiges und man liest überall etwas anderes. #kratz

1. Frage zur Elternzeit:
Die Elternzeit muss ich bis zu 2 Wochen nach der Geburt bei der Krankenkasse und bei dem Arbeitgeber beantragen. Wo bekomme ich diese Anträge? Sind das 2 verschiedene Anträge? Ich bin leider nur befristet angestellt bis zum 31.12. diesen Jahres. Wie sieht es also aus mit der Angabe der Länge der Elternzeit? Ich müsste ja eh neu eingestellt werden...

2. Frage zur Elternzeit:
Mein Freund würde gerne die ersten 2 Monate (während meines Mutterschutzes) zu 50 % in Elternzeit gehen. Wäre das möglich? Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld und er gleichzeitig 50 % Elterngeld?

3. Frage zum Mutterschaftsgeld:
Hier muss ich 7 Wochen vor der Entbindung einen Antrag bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber stellen. Sind das verschiede Anträge? Wo bekomme ich diese?

Tut mir Leid, dass das so lang geworden ist, doch irgendwie verwirren mich diese ganzen verschiedenen Anträge nur noch. Wäre lieb, wenn mir vielleicht jemand von euch helfen könnte... ;-)

LG footmill mit ihrem süßen#ei (27+1)

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http://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/geburt/aemter-checkliste

Nr 1:
Elternzeit: Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit, d.h innheralb einer Woche nach Entbindung, da ja erstmal Mutterschutz ist den Antrag abgeben. Der Antrag muss schriftlich sein an den Arbeitgeber

Nr 3.
Du bekommst in der SSW 34 vom FA einen zettel zum ausfüllen, den dann der Krankenkasse schicken. Mehr nicht!

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Hallo footmill,
also die Elternzeit beantragst du nicht im wortwörtlichen Sinne, denn du hast ein Recht darauf. Dafür gibt es auch keine Formulare, das musst du selber schreiben. Der KK habe ich irgendwie nicht Bescheid gegeben, glaube das war auf dem Mutterschutzzettel hinten mit drauf. Wenn du nur befristet bist, erlischt mit ende deines Vertrages auch die Elternzeit, du musst dann dem Arbeitsamt bescheid geben, dass du nicht vermittelbar bist. Solltest du verlängert werden weiß ich nicht wie es läuft, rede doch da mal mit deinem AG drüber.
Das Mutterschaftsgeld bekommst du wie gesagt nach Abgabe des Mutterschutzbescheides, hierfür bekommst du nen Zettel vom Gyn, den musst du umseitig ausfüllen.
Das mit der Elternzeit weiß ich leider auch nicht genau, denke aber du bekommst normal Mutterschutzgeld und dein Partner angerechnetes Elterngeld. Hier würde ich mal zum Jugendamt fahren udn dort nachfragen, da bekommst du die Elterngeldformulare.
LG

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1. Elternzeit
#klee Die Elternzeit beantragt man beim Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn. Da man sich nach der Geburt in der Regel 8 Wochen in Mutterschutz befindet, läuft die Elternzeit nach Beendigung des Mutterschutzes.

#klee Normalerweise bekommt man vom Arbeitgeber einen Antrag übermittelt oder man setzt schriftlich selbst etwas auf. Das ist faktisch kein Muss und es genügt die mündliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und das Verlangen einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitsnehmers vom Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

#kratz Wie kommst du darauf, dass du deine Elternzeit bei der Krankenkasse beantragen musst? Das habe ich jetzt ehrlich gesagt noch nicht gehört.

Wie das mit einem auslaufenden Vertrag ausschaut weiß ich leider nicht, da würde ich mich ggf. direkt bei der Personalabteilung des Arbeitgebers erkundigen.

2. Elternzeit
#klee Klar kann dein Partner in Elternzeit gehen, wenn du auch Elternzeit hast. Mit dem Mutterschaftsgeld hat das nichts weiter zu tun. Er bekommt für seine beiden Elternzeitmonate dann Elterngeld, wenn dieses entsprechend beantragt wird.

Elternzeit: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=16318.html

3. Mutterschaftsgeld
#klee Mutterschaftsgeld kann man frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin über die Krankenkasse beantragten. Hierzu benötigt man neben dem Antrag, den man von der Krankenkasse erhält, eine Bescheinigung des Frauenarztes. Diese Bescheinigung kann frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden.

#klee Ein Arbeitgeberzuschuss wird gezahlt, wenn der durchschnittliche Nettolohn die 13 € Mutterschaftsgeld pro Kalendertag übersteigt.

Ich musste bei meinem Arbeitgeber nichts abgeben für den Arbeitgeberzuschuss, das lief von alleine.

Mutterschaftsgeld: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=33804.html

LG

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Das ist Unsinn, Elternzeit MUSS SCHRIFTLICH ANGEMELDET werden.
Ist der Vertrag beendet, ist es die Elternzeit auch (nur sld INfo, weil du da ja nichts dazu wußtest).

Fürs Mutterschaftsgeld benötigst du in der Regel keinen ANtrag von der KK, sondern nur die Rückseite der Bescheinigung vom FA.

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Ach, warst du nicht diejenige, die zu mir gesagt hat, dass man keinen Antrag braucht für die Elternzeit?! Ich hatte nämlich geschrieben, dass ich einen Antrag vom AG diesbezüglich bekommen hatte.

Nach der Verlinkung kann der AN das vom AG schriftlich verlangen. So viel dazu.

Und den Antrag auf Mutterschaftsgeld habe ich schon lange gestellt und ich hatte etwas schriftlich von meiner Krankenkasse UND die Bescheinigung vom Frauenarzt.

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Zu 1. Die Elternzeit beantragst du spätestens 7 Wochen vor ET, es gibt dazu kein Formular, aber du musst die Elternzeit schriftlich beantragen. Also selbst ein, zwei Zeilen aufsetzen. Die Kasse musst du eigentlich deswegen nicht anschreiben ,haben wir nicht gemacht. Elternzeit kannst du beantragen, für so lange wie du willst (Maximum 3 Jahre), wenn der Vertrag zwischenzeitlich ausläuft, ist das eben so.

zu 2. Ja geht. Er kriegt jedoch nur so viel Elterngeld, wie ihm eben zusteht, d.h. die 67% seines Netto werden verrechnet mit dem noch vorhandenen Einkommen. Außerdem wird das Geld sicherlich erst irgendwann nach den 2 Monaten kommen, da die Berechnung dauert.
zu 3. du kriegst ein Formular ab der 34. SSW vom FA, den reichst du bei der KK ein (Rückseite selbst ausfüllen, den Rest hat der FA schon gemacht). Der AG müsste eigentlich von der Kasse informiert werden, aber du kannst ihm sicher eine Kopie geben, so hab ich das vor, um noch ein paar offene Fragen wegen resturlaub zu bequatschen.

Also zu 3 das wurde mir erst heute von der KK so erklärt, müsste also stimmen, 1 und 2 kenn ich so vom 1. Kind! ;-)

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"Er kriegt jedoch nur so viel Elterngeld, wie ihm eben zusteht, d.h. die 67% seines Netto werden verrechnet mit dem noch vorhandenen Einkommen."

Nein, andersrum, erst wird das Einkommen vor und nach der Geburt verrechnet und dann gibts 65-100% (je nach Einkommenshöhe vor der geburt).

UNd ansonsten meldet man an ;)

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1. Nein bis zu einer Woche nach der Entindung in der Regel beim Ag anmelden. KK hat damit nichts zu tun!
Die Elternzeit endet somit am 31.12. versichert bist du dann nur noch so lange beitragsfrei, wie du Elterngeld bekommst. Laos evtl. über Splittung nachdenken, wenn du länger zu Hause bleiben willst1

2. Ja, ist möglich und ja, so sieht das mit dem Geld aus. ABer er bekommt nicht 50% Elterngeld sondern 65% (mindestens) von der Differenz des EInkommens vor und nach der Geburt.

3. Du bekommst vom FA einen Vordruck, den füllst den aus und gibst den der KK, die regelt den Rest.