entscheidungsrecht Name....

Wie sieht das eigentlich aus wenn eine Frau ihr Kind geboren hat und sich für den Namen entscheidet und der Mann aber nicht da ist. Seies, das er im Ausland auf Geschäftsreise ist oder das sie im Trennungsjahr leben oder er auch n ur "keine Lust" hat...

Müssen BEIDE Elternteile mit dem NAmen einverstanden sein oder reicht die Mutter?

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Es müssen immer beide Elternteile unterschreiben wenn man verheiratet ist!
Wie es läuft wenn man getrennt ist keine Ahnung,am besten im Standesamt mal nachfragen

lg

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neee da frage ich nicht nach;-) hätte mich ja nur mal so interessiert:)

ging mir einfach durch den KOpf.

Gibt ja genug paare wo der Mann im Ausland ist oder wo kurz vor der Entbindung ne Trennung statt findet oder so.....

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Also cih finde man sollte sich in der SS schon auf einen Namen einigen,wenn man zusammen ist!

Weiß ja nicht wies in deinem Fall ist!

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es geht nicht um mich:) sondern es war einfach so eine Frage..... wir haben unseren Namen btw schon:)

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Hallo

Also bei uns ist es so wenn die mutter den namen eintragen lässt braucht sie keine einverstänniserkläung vom Vater

Meldet der vater das kind an braucht er die einwillung zur namensgebung von der mutter.

Ich hab meine tochter angemeldet mit 2 vornamen, mein mann wollte den 2 .vornamen nicht wirklich, aber wir haben schon den rufnamen genommen den er sich sehr gewünscht hat.
Und ich konnte ohne probleme mein kind mit den 2 namen anmelden.
Und nach dem wille des vater hat keiner gefragt.

Wir sind verheiratet

lg

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Ich sags mal so, wer im Standesamt anmeldet, legt damit den Namen fest ;-) inwieweit der andere dann ein Recht hätte, das anzufechten, kann ich nicht einschätzen.

Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, hat zunächst sowieso die Mutter das alleinige Sorgerecht und kann damit auch alleine bestimmen. Wenn der Vater auch das Sorgerecht bekommen soll, muss das beim JA angezeigt werden. Ähnliches gilt für die Vaterschaft, auch die kann im Vorfeld schon angemeldet und eingetragen werden.

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auch wenn die eltern nicht miteinander verheiratet sind - MÜSSEN beide den namen unterschreiben.

außer die mutter kann/ will nicht den vater angeben, dann ist sie alleine zuständig.

das standesamt wird solange dir keine geburtsurkunde ausstellen, solange du denen nicht sagst/schreibst, ob du alleine bist ohne vater bzw. der vater die vaterschaftsanerkennung macht und gleichzeitig den namen mit dir bestimmt.

das gleiche gilt natürlich auch bei verheirateten paaren. BEIDE müssen unterschreiben.

viele grüße

katharina

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Ich behaupte mal, dass es bei unverheirateten wie folgt ist: Namensentscheidung trifft der, der das Sorgerecht hat ...Also entweder automatisch die Mutter oder man hat sich vorher auf ein geteiltes Sorgerecht geeinigt (wird vorab beim Jugendamt gemacht; Vorraussetzung ist die Vaterschaftsanerkennung - wird auch vorab beim Jugendamt gemacht)

#klee

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das sorgerecht ist nicht alleine ausschlaggebend. siehe meine antwort über dir!

und auch bei verheirateten ist es eben von beiden zusammen zu entscheiden

viele grüße

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hm, ja bei verheirateten wurde es ja schon aufgeklärt, aber so wie ich deine Antwort jetzt verstehe, muss eine Mutter mit alleinigem Sorgerecht trotzdem, den Vater unterschreiben lassen ... #kratz

Ich war immer der Meinung, alleiniges Sorgerecht schliesst auch den Namen mit ein ...

Oh je, besser ich klinke mich aus, bevor andere auch nur noch verwirrt sind

#klee

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