Hallo ihr Lieben,
ich habe von meiner Hebamme den Zettel für die Namensfestlegung, den ich im KH abgeben soll, bekommen.
Da kann ich ankreuzen, wieviele Geburtsurkunden in welchem Format ich brauche.
Nun bin ich am überlegen, wieviele ich wirklich brauche.
Ich mein, eine ist ja kostenlos, aber jede weitere kostet 10€.
Wieviele braucht man denn nun realistisch???
Wieviele Geburtsurkunden???
Bei uns steht drauf, dass nur eine frei ist, jede weitere kostet 10€.
Also reichen 5 erstmal?!
Frag mal beim Standesamt nach ob ihr geburtsbescheinigungen für die Anträge bekommt!
Wenn ja langt eine Geburtsurkunde völlig aus!
Also bei uns gab es die für Kindergeld, für soziale Zwecke und für religiöse Zwecke auf jeden Fall so.
Wir haben noch zwei weitere geholt und sind mit der Menge so klargekommen.
Meine GVK-Hebi meinte diesmal, man sollte 3 auf Vorrat holen, dann wär man auf der sicheren Seite.
Ich hatte nur eine und für Elterngeld und Co gabs so extra Zettel die ich abgegeben hab. Nimm eine und wenn Du doch merkst, daß Du mehr benötigst, gehste halt nochmal zum Standesamt.
Bei uns ist keine Urkunde kostenlos - egal ob Ehe-, Sterbe- oder Geburtsurkunde - kostet 12 Euro.
Für Elterngeld und Kindergeld gibt es jeweils eine Bescheinigung.
Wir empfehlen immer, 1 Urkunde zu "kaufen" und diese dann zu kopieren. Bisher problemlos.
Also 3 gibts bei uns so. Und wenn man mehr braucht würde ich sie beglaubigt Kopieren ist kostengünstiger.
da ich auf dem standesamt in rheinland-pfalz arbeite hier unsere Vorschriften:
- 3 bescheinigungen (kindergeld, relig. zwecke und mutterschaftsgeld) sind kostenlos.
- die erste urkunde kostet 10 € und jede weiter 5 €
- fürs eltergeld bekommt man aus dem mainzer ministerium nach ca 2-4 wochen einen willkommensbrief und da ist eine bescheinigung drinnen
du musst die originale abgeben und auf keinen fall kopien
wir empfehlen KEINE hortung von urkunden!!!! eine zu hause reicht und wenn ihr noch mehr braucht dann sind sie innerhalb ein pasr minuten persönlich ausgestellt oder ein paar tage später bei euch im briefkasten.
viele grüße
katharina
stimmt nicht so ganz beglaubigte Kopien reichen den meisten auch!
nein def. nicht. keiner außer das zuständige (also das austellende) standesamt darf geburtsurkunden bzw. beglaubigte abschriften ausstellen.
wenn es ein notar, bürgermeister etc. einfach einen stempel drauf macht bestätigt er damit nur, das das original mit der kopie übereinstimmt. das kann aber schon nix mehr wert sein. sag nur namensänderung etc.
Ich euch!