Wann frühestens welches Geld wo beantragen?

Hallo. Wohne in BaWü... wann kann ich früh. nochmal welchen Antrag wohin schicken bzw. wofür brauche ich dann die Geburtsurkunde?
- Muschageld? (Krankenkasse, früh. 7 Wochen vor ET mit Besch. vom FA, oder???)
- Elterngeld? (Antrag beim Rathaus oder im INternet, Geb.urkunde notwendig, oder?)
- Kindergeld? (Geb.urkunde notwendig?)

Glaub der Elterngeldantrag war ziemlich aufwändig - habt ihr den auch schon vorher ausgefüllt/vorbereitet?

Danke! #danke

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Hi.
Bin auch in der Vorbereitung mit den ganzen Zetteln. Hab Infos von meiner Sachbearbeiterin meiner Dienststelle bekommen. Ist für mich aber auch das erste Mal. Daher verlass dich bitte nicht komplett auf mich aber ich meine zu wissen dass...
1. MuSchageld: in der 33SSW kriegst du einen Antrag vom Gyn. Musst du ausfüllen, Original an KK, Kopie an AG. Laut Sachbearbeiterin sollte man vorher bei der KK anrufen und sie informieren, sowie fragen was sie des weiteren noch benötigen. Kopien der letzten 3 Gehaltsmitteilungen (aus denen das Geld ja berechnet wird,) benötigen sie wohl nicht, da KK und AG wohl eigenständig miteinander kommunizieren. MuSchaGeld wird nur 2 malig ausgezahlt. Also nicht wie beim Gehalt alle 4 Wochen sondern einmal für die 6 Wochen vorher. Einmal (nach Geburt) für die 8 Wochen nachher. Steuerfrei. 13 Euro kommen von AG, Rest muss der AG zahlen, sodass du auf dein Gehalt kommst.
2.Elterngeld: Elterngeldstelle (Stadthaus oder Landkreis, je nach dem wo du wohnst, hat man mir auf Nachfragen zugeschickt). Ist ein bissl tricky, fand ich und es lohnt sich definitiv sich vorher damit zu beschäftigen. Sie brauchen Geburtsurkunde und Kopien der letzten 12 Abrechnungen. Kann man natürlich dementsprechend erst nach der Geburt abgeben. Vorteil: man hat mit dem Abgeben 3 Monate Zeit. Wird nachgezahlt. Es gibt nach den 8 Wochen MuSchugeld 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Mon.

3.Kindergeld: Ein Antrag (heißt KG1, beim ERSTEN Kind) und kann auf der Webseite des Arbeitsamtes, die dafür zuständig sind, herunter geladen werden. Auf Nachfrage bis wann der Antrag abgegeben sein müsste antwortete mir die Mitarbeiterin des Amtes "...egal!". Hab nicht genau nachgefragt aber eilig scheint es dementsprechend nicht zu sein. Natürlich mit Geburtsurkunde und dementsprechend nach Entbindung. Übrigens ist der Antragsteller die Mutter, nicht das Kind (liest sich erst so auf dem Antrag, finde ich).

Mhmm... jetzt hab ich dir glaube ich alles gesagt was ich weiß.
Bin wieder müde. Vielleicht kann ich ja jetzt doch noch mal ein wenig schlafen.
Viel Erfolg.
E

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Guten Morgen!

Sagmal, muss man wirklich eine Kopie der letzten 12 Gehaltsabrechnungen beifügen? Das hab ich so garnicht rausgelesen... Ich seh zwar unter 2.5. dass ich Angaben über die Höhe machen soll, aber net wirklich, dass die ne Kopie brauchen... oh mann, mir fehlen dummerweise 2 Abrechnungen...#zitter

...und wenn ich schon dabei bin, vielleicht kann mir jemand noch eine Frage beantworten... :-p
Bei 2.8.1. -->Arbeitgeber von ... bis ... Schreib ich da einfach von ... bis heute? oder bis Mutterschutz? (Mutterschutz kanns ja eigentlich nicht sein...#kratz)

Liebe Grüße, ich hoffe mir schreibt jemand zurück... :-) Diese doooooofen Anträge... Als ob man nicht sowieso schon unter Konzentrationsschwäche in der Schwangerschaft leidet...:-[

#winke Sunny

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Hallo,

statt der Kopien der Gehaltsabrechnungen kannst Du nach der Geburt auch Deinen AG das entsprechende Zusatzformular ausfüllen lassen.

Und den Elterngeldantrag solltest Du (soweit möglich) noch schwanger ausfüllen. Nach der Geburt wird man im Kopf nicht unbedingt klarer für sowas. ;)

Gruß Lucccy

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Hallo,

also:

Mutterschaftsgeld: kriegst du frühestens 7 Wochen vor errechneten ET einen Wisch vom FA, diesen dann an die KK schicken, die kümmern sich um das weitere bzw. nach der Geburt auch da Geburtsurkunde hinschicken für den Teil des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt.

Elterngeld:
Kannst du runterladen oder online ausfüllen. Zum Abgeben brauchst du aber die Geburtsurkunde. Wir haben den dann online (hatten vorher aber schon mal geprobt) nach der Geburt ausgefüllt.

Kindergeld:
Antrag kann man im Internet runterladen, kann aber auch erst mit Geburtsurkunde abgeschickt werden.

Grüße

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http://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/geburt/aemter-checkliste

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mutterschutz kenn ich mich nicht aus, hab ich nie gebraucht.
kindergeld, elterngeld kannste alles erst einreichen, wenn das baby da ist und du vom baby eine geburtsurkunde hast. kannst höchstens die anträge schonmal ausfüllen