Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Habe jetzt schon versucht beim zuständigen Jugendamt anzurufen, bekomme leider niemanden ans Telefon. Vielleicht wisst ihr das ja auch?
Ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung beantragen, welche Unterlagen brauche ich dafür?
Muss ich irgendetwas beachten, wenn wir unserem Kleinen gleich den Nachnamen des Vaters geben wollen (heiraten dann 3 Monate nach der Geburt, dann nehme ich auch seinen Namen an).
Habe hier noch eine beglaubigte Geburtsurkunde (Kopie) von mir und eine beglaubigte Abstammungsurkunde (Kopie) von meinem Freund. Weiß nicht ob das auch noch wichtig ist,
aber mein Freund wurde adopiert (steht aber in der Abstammungsurkunde drin).
Welche Unterlagen für gemeinsames Sorgerecht + Vaterschaftsanerkennung
Wir waren damals noch nicht verheiratet. Haben einen Termin bei Jugendamt ausgemacht, sind dort hin mit unseren Geburtsurkunden glaube ich & Persos und den Rest hat der Mann dort gemacht. Er hat viel gefragt, viel vorgelesen, wir mussten viel unterschreiben und dann hat jedre (auch unser ungeborenes Kind damals) eine Ausfertigung bekommen.
Hallo!
Wir haben das auch erst am 13. Juni gemacht, bei uns benötigte man nur den Personalausweis, ich weiß aber nicht ob das Bundeslandabhängig ist...
Dann bekommst du dort die Urkunden die du auch mit ins Krankenhaus nehmen musst... Fürs Krankenhaus benötigt der Vater dann seine Geburtsurkunde, damit euer Baby seinen Nachnamen bekommen kann...
Liebe Grüße, Sunny
Hallo wir sind auch nicht verheiratet.
Wir haben ein Termin gemacht beim Jugendamt und sind dann da hin gefahren.
Dann hat er uns ein paar fragen gestellt und unsere Rechte und so vorgelesen und dann hat er die Urkunden ausgestellt.
An Unterlagen brauchten wir nur den Personalausweis von ihm und mir.
Lg
Danke für eure Antworten
Hab jetzt nach langem Hin und Her endlich jemanden erreicht.
Hatte zuerst per Mail angefragt was benötigt wird, bekam eine
Antwort, bei der mich die Dame zurückrufen wollte, wenn ich ihr
die Telefonnummer mitteile. Hab ich dann auch gemacht. Kam aber
kein Anruf, also hab ich es vorhin selbst probiert. Zuerst bekomme ich
gesagt das die Durchwahl, die unter ihrer Mail stand verkehrt ist, dann
bekomme ich gesagt, dass die Dame dafür gar nicht zuständig ist
Nach Weiterverbinden konnte mir dann endlich jemand helfen.
Habe jetzt einen Termin bekommen, wir müssen nur die Personal-
ausweise mitbringen.
LG harpia
Wir haben das alles im April in NRW geregelt.
Für die Vaterschaftsanerkennung brauchten wir unsere Geburtsurkunden und Personalausweise.Haben wir im Rathaus wegen den Geburtsurkunden gemacht.Danach haben wir beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragt und dafür brauchten wir nur unsere Personalausweise und die Geburtsurkunde von unserem Sohn.
Eine Namensänderung kostet allerdings ca. 30 Euro.Also wenn ihr eh danach Heiratet würde ich das erstmal mit den Namen so belassen.
Unser Sohn und ich nehmen den auch erst mit der Hochzeit an.
-sweet-angel-
mit Lennard 12 Wochen alt
Ich würde das mit der Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt erledigen, wenn ihr auf dem Standesamt, die Geburtsurkunde holt. Gebt dem Kind auch gleich den Nachnamen, den ihr nach der Heirat als Familiennamen nehmt, dann braucht ihr nach der Hochzeit fürs Kind nicht nochmal eine neue Geburtsurkunde bezahlen (kostet 10 Euro). Dazu braucht ihr eure Ausweise und Geburtsurkunden.
Das gemeinsame Sorgerecht bekommt er automatisch nach der Heirat, also würde ich das nicht vorher extra beantragen. Somit könnt ihr euch den Weg zum Jugendamt sparen.
LG Yvonne
Und wenn der Mama (hoffentlich nicht) was passiert oder sie über einen gewissen Zeitraum nicht entscheidungsfähig ist? Wir wollen das auch gerne vorher in trockenen Tüchern haben, zumal man nach der Geburt wahrscheinlich genug um die Ohren hat (Kinder- und Elterngeld müssen ja auch noch beantragt werden).
Wir bekamen den Rat, alles was möglich ist, schon vorher zu erledigen. Und ganz ehrlich, was sind in diesem Fall 10 Euro?
Gruß
Die 10 Euro für die Geburtsurkunde kann sie sparen, wenn sie dem Kind gleich den zukünftigen Ehenamen gibt. Wenn nach 3 Monaten sowieso geheiratet wird, kann das Kind doch gleich den Ehenamen bekommen und man braucht nach der Hochzeit keine Neue Geburtsurkunde beantragen, was auch wieder mit Lauferei verbunden ist.
Das ganze hat nicht im geringsten etwas mit dem Sorgerecht des Vaters zu tun!
Wenn es mit dem Sorgerecht so dringend ist und man keine 3 Monate warten möchte, dann wird die TE niemand daran hindern es vorher so zu beantragen, aber einen Tip zu geben, wie man den Aufwand möglichst gering halten, darf ich doch wohl noch, oder?
Wir waren heute auch beim Jugendamt und wir haben nur den Perso gebraucht. Wir sind nicht verheiratet.