Elterngeld/ Elternzeit

Hallo Ihr Lieben :-)

Bin gerade dabei mich mit dem ganzen Behördenkrims-krams zu beschäftigen #augen ;-)

Naja, lieber jetzt als später... ;-)

Beim Elterngeldantrag bin ich auf folgendes unter Punkt 3 gestoßen:

"Lebensmonate, in denen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder vergleichbare Leistungen besteht, gelten immer als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht"

heißt das, dass die Zeit und das Geld des Mutterschutzes auf das Elterngeld/- zeit angerechnet wird, also dann quasi die Elternzeit minus Mutterschutzfrist läuft??

Kann man das umgehen?? Zum Beispiel indem ich nach der Mutterschutzfrist meinen Jahresurlaub nehme (also zurück ins Beschäftigungsverhältnis gehe) und dann erst in Elternzeit und erst ab Beginn der Elternzeit Elterngeld für ein Jahr beantrage??

Huii... ich blick nicht durch #schwitz

Wie handhabt Ihr das??

Wär sehr lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte?

... dafür schon mal ein #herzlich #danke

Liebe Grüße fransel 32ssw

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Huuhuuu

Also, du bekommst 8Wochen nach der Geburt ja das Mutterschutzgeld (13€ KK + Zuschuss auf den Endbetrag deines Lohns vol AG)
Und dann bekommst du 10Monate Elterngeld (ca. 65% Deines Lohns der letzten 12Monate)

Heißt du müsstest bspw. 1Tag nach dem 1.Geburtstag deines Babys wieder arbeiten.

Oder du lässt die 10Monate splitten, dann bekommst du jeden Monat nur die Hälfte Elterngeld, dafür aber 20Monate (musst aber vor dem 2.Geb. wieder arbeiten)

LG Svenja

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Hallo!

Elterngeld endet quasi 1 Tag VOR dem 1. Geburtstag des Kindes sprich ab dann muss sie wieder arbeiten (oder halt noch 1-2 Tage Urlaub dranhängen)

LG

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Hm, meine Eltergeldstelle hat gesagt bei meinem ET (sollte es da kommen) 26.9. Müsste ich am 27.9. wieder arbeiten, es sei denn es wär ein WE

Keine Ahnung...

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Genauso ist es, der Mutterschutz wird abgezogen, also sind es effektiv nur 10 Monate Elterngeld.

Umgehen kannst du das meines Wissens nach nicht, man bekommt eben nur diese 12 Monate Geld (sofern man nur 1 Kind hat und nicht alleinerziehend ist).

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Hallo!

Die Zeit des Mutterschaftsgeldes wird auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld kann nur in den ersten 14 Monaten gezahlt werden (12 Monate von einem Elternteil, 2 Monate vom Partner, 14 Monate von einem Elternteil wenn alleinerziehend).

Also das zu umgehen geht leider nicht, weil die Zeit in der du Mutterschaftsgeld erhälst immer von deinen Monaten des Elterngeldbezuges abgezogen wird.

LG
Vanessa

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Hallo,

eigentlich ist die Aussage 1 Jahr Elterngeld etwas irreführend.
Denn wie du schon erkannt hat, wenn du nach der Geburt die 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehst, gibts nur noch 10 Monate Elterngeld vom Staat.
Da bringt es dir auch nix erst Urlaub zu nehmen und später Elternzeit, es wird vom Geld her nicht mehr.

Wenn du ein Jahr Elternzeit nehmen möchtest mußt du am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen. Resturlaubstage kannst du ja da ranhängen.

Bei mir ist es auch so. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und habe mir das Geld splitten lassen. Offiziell muß ich am 26.09.12 wider arbeiten, nehme aber noch Resturlaub und gehe mitte Oktober wieder.

Grüße

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Ja so mach ich es auch ich häng den resturlaub sind noch 25 tage an die elternzeit ran.

lg

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Vielen Dank für Eure Antworten :-)

#danke

Dann hast Du "kleineelena" vollkommen Recht... es ist (für mich) echt irreführend, wenn von 1 Jahr Elternzeit gesprochen wird ... #augen ... schade!!!

Wünsche Euch schöne sonnige Tage und denn Kugelbäuchen unter Euch eine herrliche Rest #schwanger schaft!!

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nicht durcheinander bringen!!!

elternzeit ist nicht gleich elterngeldzeitraum!

du hast anspruch auf 12 monate elterngeld + 2 monate für den vater. bist du alleine bekommst du 14 monate.

ABER, das mutterschaftsgeld wird mit der elterngeldstelle intern verrechnet. davon bekommst du quasi nichts mit, du hast also praktisch 8 wochen nach der geburt mutterschaftsgeld, entspricht normal deinem vorigen nettogehalt (zusammengesetzt aus KK zahlung und AG zahlung).

das anschliessende elterngeld wird im voraus (vorsicht) gezahlt für dann noch 10 (bzw 12) monate.

es errechnet sich aus dem durchschnittlichen monatsgehalt der letzetn 12 monate, abzüglich der werbungskosten von ich glaube ca 70 euro. dann nimmst du davon 65% und schon hast du deinen betrag, den du erwarten kannst.

lg Kätzchen mit Malin und Bauchzwerg, 9+1

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Elterngeld und Elternzeit sind zwei Paar Schuhe. ElternZEIT kannst Du ja auch drei Jahre nehmen, nicht nur eines - das heißt aber nur, daß Du hinterher in den alten Job zurückkannst.

ElternGELD gibt es eben nur, bis das Kind ein Jahr alt ist bzw. mit den zwei Partnermonaten bis zum 14. Monat. Und das kann man dann noch gesplittet auszahlen lassen, also auf zwei Jahre strecken.

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Den alten Job bekommt man soweit ich weiß nur nach einem Jahr wieder.

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O.k., einen ähnlichen Job beim selben Arbeitgeber. Jedenfalls steht man nicht auf der Straße.

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Ja das heißt es und nimmst du Urlaub wird der auch noch auf die Elternzeit angerechnet, nur nicht aufs Elterngeld unbedingt, aber wenn es kein ganzer Lebensmonat ist, wird das auch noch gekürzt

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Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe, frage daher lieber noch mal nach.

Verstehe ich es richtig, dass ich während der kompletten Mutterschutzzeit mein volles Gehalt bekomme (das sich dann aus Krankengeld und dem, was der Arbeitgeber dann noch aufstocken muss zusammensetzt) und erst 6 Wochen nach der Geburt (oder waren es 8?) dann das Elterngeld anfange zu beziehen?