Bezugszeitraum Elterngeld

Ihr Lieben,

ich hoffe ihr blickt mehr durch wie ich und könnt mir die Frage zum Bezugszeitraum erklären denn ich steh grad auf dem Schlauch. Die Dame vom Elerngeld Amt hat das so doof erklärt das ich noch mehr verwirrt bin #schwitz

Mein ET ist der 04.09.2012 und ich bekomme Mutterschaftsgeld. Ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen und mein Elterngeld auf diese 2 Jahre splitten lassen. Bis zu welchen Lebensmonat bekomme ich dann Elterngeld ausgezahlt?

Wenn ich bei meinem Arbeitsgeber Elternzeit bis einschliesslich 03.09.2014 beantrage würde das ja bedeuten das ich AUG/JUL 2014 kein Geld mehr bekomme, oder?

Im Antrag selbst meinte die Dame vom Amt soll ich unter Punkt 3 "Festlegung des Bezugszeitraums" vom 1. bis 12. LM eintragen und erst bei Punkt 12"Abweichende Auszahlungsvariante " 1. bis 22. LM eintragen. Aber wenn dann ist doch mein Bezugszeitraum länger ?

Mein Partner wird auch noch 2 Monate Elterngeld + Elternzeit beantragen. Welche Lebensmonate das sein werden wird sich erst im nächsten Jahr herausstellen. Vermutlich wird es der 11.+12. LM.

Könnt ihr Licht ins Dunkle bringen und tut mir Leid, dass das so furchtbar lang geworden ist aber ich #schwitz und #gruebel über diesen doofen Antrag :-(

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Hallo,

ja, wenn du 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehst, bekommst du danach für 10 Monate Elterngeld. Da du es splitten möchtest bekommst du dann für 20 Monate Elterngeld.
Und wie du schon richtig geschrieben hast, im Juli und August 2014 gibts dann nix mehr.

Ich habe auch splitten lassen. Elena wird im September 2 Jahre und ich krieg jetzt auch kein Geld mehr.

Und das mit dem Eintragen von Bezugszeitraum und Auszahlungsvariante ist meines erachtens nach schon richtig so. Ich glaube vor 2 Jahren mußte man bei Auszahlungvariante aber nur ankreuzen, ob man das splitten möchte oder nicht. Ich glaube da mußte ich noch keine Lebensmonte eintragen.

Grüße

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Jedes Bundesland hat einen eigenen Antrag, daher die Unterschiede ;)

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Der Bezugszeitraum ist imemr maximal 14 Monate, nur die Auszahlung ist bei Splittung länger.

UNd ja, je nachdem wie lange du Mutterschaftsgeld bekommst kann es sein, dass der 22./23. und 24. Lebensmonat ohne Elterngeld ist.

Außerdem wird der 13. Lebensmonat mit weniger Geld sein als der Rest.

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Vielen Dank für eure Antworten!!!!