An die Beamtinnen unter den Schwangeren bzw. den Privatkrankenversicherte

Hallo Ihr Lieben,
unser Baby wird Anfang nächsten Jahres uns beglücken. :-D

Nun meine Frage: Stimmt es wirklich, dass das Land/Beihilfe seit diesem Jahr den Eigenanteil der Privaten KV während der Elternzeit übernimmt?

Wo genau kann ich mich diesbzgl. informieren? ... Unsere Personal & Service-Abteilung auf Arbeit wird mir da wahrscheinlich nämlich erst mal nicht weiterhelfen können. Dafür haben wir zu selten Schwangere bei uns. ;-)

Lieben Gruß
Angyalka

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Gute Frage! Würde mich auch interessieren....

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Huhu,

schau Dir mal an, was ich unter meine Frage (6. Antwort oder so) gepostet habe. :-)

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mich auch!! weiß die antwort leider auch nicht. :(

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Huhu,

schau Dir mal an, was ich unter meine Frage (6. Antwort oder so) gepostet habe. :-D

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Hallo.

Also ich kann nur sagen unser Sohn ist letztes Jahr im November geboren. und seit dem bin ich in Elternzeit. Und die Beihilfe RLP zahlt mir meine KV Beiträge voll, aber nur weil ich erst nach A7 besoldet werde. Ob es ab nächstem Jahr anders ist weiß ich leider auch nicht.

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Du bekommst einen so genannten Krankenversicherungszuschuss von 31 Euro im monat, dazu musst du nach der geburt deines kindes eine Kopie der geburtsurkunde und der beitragszahung für deine versicherung unter angabe deiner personalnummer zum lbv schicken...ist zwar net viel, aber 31euro haben oder nicht haben ;-)

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Hallo!

Das wäre mir neu!
Aber es wäre natürlich nicht schlecht! ;-)

Ich bekam nach dem 1. Kind einen Zuschuss von 31,- Euro (wie meine Vorrednerin auch bereits erwähnt hat).
Mehr leider nicht.

Jetzt bekommen wir (vermutlich noch diesen Monat) Zwillinge und ich gehe eigentlich auch nur von 31,- Euro aus.

Hmmm,....

Lg Snitte

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Hallo Ihr Lieben,

heute wurde folgender Inhalt per Mail bei uns auf Arbeit (Behörde) rumgeschickt: :-D

"Hiermit wird auf die „neue“ Freistellungs- und Urlaubsverordnung hingewiesen, die große Verbesserungen zu den Zuschüssen zu Krankenkassenbeiträgen enthält. Auf Antrag ( formlos) können Beamtinnen und Beamte, die Dienstbezüge bis einschließlich Besoldungsgruppe A 8 beziehen, während der Elternzeit i.V m. Elterngeld den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag in voller Höhe erstattet bekommen.
Eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins sollte dem Antrag beigefügt werden.

§ 13 FrUrlV - NRW
Krankenversicherung
(1) Den Beamtinnen und Beamten werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung während der Elternzeit in Höhe von monatlich 31 Euro erstattet, wenn ihre Besoldung (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie ohne Auslandsdienstbezüge nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen) im Monat vor Beginn der Elternzeit ein Zwölftel der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder überschritten hätten. Nehmen die Eltern gemeinsam Elternzeit, steht die Beitragserstattung nur dem Elternteil zu, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird oder berücksichtigt werden soll.

(2) Für die Zeit, für die sie Elterngeld nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beziehen, werden Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 sowie Beamtinnen und Beamten mit Anwärterbezügen auf Antrag die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung über die Erstattung nach Absatz 1 hinaus in voller Höhe erstattet, soweit sie auf einen die jeweilige Beihilfe ergänzenden Tarif einschließlich etwaiger darin enthaltener Altersrückstellungen entfallen. Für andere Monate einer Elternzeit wird die Beitragserstattung nach Satz 1 weitergezahlt, solange keine Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausgeübt wird. Zu den Beiträgen zählen auch die auf die Kinder entfallenden Anteile, soweit die Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt sind."