Verfällt Restelternzeit tatsächlich?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht hat ja eine von Euch schon Erfahrungen diesbezüglich und kann Licht in mein Dunkel bringen.

Ich hatte vor etwa zwei Wochen ein Telefonat mit unserer Personalabteilung. Der Grund war mein Antrag auf Elternzeit.
Und zwar läuft aktuell noch die Elternzeit für meinen Sohn bis zum 23.03.2013.
Meine Tochter soll voraussichtlich im November geboren werden.
Ich dachte also es sei richtig, wenn ich beantrage die Elternzeit meiner Tochter im Anschluss an die meines Sohnes zu nehmen.
Laufzeit also ab 24.03.2013.

Nun sagt mir meine Personalabteilung dass könne ich nicht machen, ich müsste die Elternzeit für meine Tochter ab Geburt nehmen. Die verbleibenen 4 Monate meines Sohnes würden verfallen.
Hhmm?
Natürlich klang es plausibel für mich wie es erklärt wurde und ich hatte auch den Gedanken im Kopf, dass es vielleicht anders von mir beantragt werden müsste als ich es getan habe, aber dass Elternzeit die ich bereits beantragt und bewilligt bekommen habe einfach verfällt kommt mir irgendwie falsch vor.
Ich meine, im Grunde besteht ja ein Rechtsanspruch auf drei Jahre Elternzeit pro Kind unter den üblichen Bedingungen (rechtzeitiger Antrag, Arbeitgeber stimmt zu etc)

Also ich rede jetzt nicht vom dritten Elternzeitjahr, dass man sich ja auf Antrag aufheben kann (was ich auch noch tun werde, soviel konnte ich mit unserer Personalabteilung noch besprechen), sondern von den zwei Jahren die ich für meinen Sohn bei seiner Geburt beantragt habe.

Ich bin überfragt!!!

GLG
malinwell mit Bruno (18Monate) und Babymädchen (36.SSW)

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Der Arbeitgeber muss der Übertragung zustimmen - stell einen entsprechenden Antrag.

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Also ich weiß von einer Freundin dass das angehängt werden muss..

Sie hat im August 2009 ein Mädel bekommen und 2 Jahre elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet. Sie wurde direkt nach Entbindung wieder schwanger :-) Entbindung im Juni 2010 mit einem jungen. die Monate die ihr beim ersten Kind an elternzeit "fehlen" sind hinten an die zwei Jahre für den jungen angehängt worden. Verfallen darf nichts. So hat sie das zumindest gesagt...

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Hallo,

normalerweise stehen dir 3 Jahre pro Kind zu. Ob der Arbeitgeber dem auch zustimmen muss, weis ich allerdings nicht. Ich habe die Elternzeit für mein 2. Kind auch erst angetreten als er schon 1 Jahr alt war. Ich hatte noch "Restmonate" von meinem 1. Kind. Ich bekomme im Feb. mein 3 Kind und nehme meine 9 Jahre Elternzeit der Reihe nach weg. Ich meine aber, dass man die Elternzeit vor dem 6. Geburtstag des Kindes nehmen muss. (Man könnte ja auch vom 2. bis 5. Lebensjahr zuhause bleiben...)

Viele Grüße

Nina

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Hallo Nina,

das stimmt so nicht!

Elternzeit kann man in Anspruch nehmen, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen".

Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Meist nehmen die Mütter oder auch Väter das 1. Schuljahr nochmal Elternzeit.

Viele Grüße

Katharina

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Schau mal da:

http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/628fbc7299/

Da ist ein entsprechender Beitrag mit passendem Gerichtsurteil. Ich hab´s nur überflogen, aber ich glaube, dass dir das helfen wird.

Schönen Abend!
Momo

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Mit der Frage quäle ich mich auch gerade und habe das hier gefunden:

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html

Also hier steht es auch so wie du es gedacht hast!