kann Arbeitgeber mich aus dem Beschäftigungsverbot holen?

Hallo,

habe fast direkt seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen (ist beim Zahnarzt fast immer üblich).
Mein Chef hat 2 neue Eingestellt von der eine zum 01.11. gekündigt hat, ausserdem wird eine andere Kollegin jetzt operiert und fällt 14 Tage aus. Somit hat mein Chef ja jetzt erstmal Personalmangel. Ich könnte im Behandlungszimmer und in der Prophylaxe aber nicht eingesetzt werden da dies laut MuSchu verboten ist (deshalb auch das BV), das einzige was in Frage kommen würde wäre der Empfang aber dafür haben wir eine Helferin. Die hat den Job überhaupt nicht gelernt und kann eigentlich auch nicht im Zimmer mitarbeiten.

Also meine Frage ist eigentlich ob, egal wie sich die Situation entwickelt, mein Chef mich aus dem Beschäftigungsverbot zur momentanen Unterstützung zurückholen kann? Kennt sich da jemand mit aus?

1

Hallo!
Meines Wissens nach kann er dich für dementsprechende Tätigkeiten zurückholen.Gruß hopplhase80

2

Meiner Meinung nach nein!

Da dein Arbeitsplatz vorher nicht MuschuGe kompatibel war ist er es jetzt ja auch nicht!

Frag doch mal bei deinem FA oder KK!

3

Hallo!
Kommt drauf an WARUM du das Arbeitsverbot bekommen hast! Welcher § steht denn drinnen?

4

Ja! Aber nur für den Empfang.

5

Habe auch ein BV vom AG, hatte mcih im Netz mal schlau gemacht.
Dort wird immer wieder erwähnt das ein BV was vom AG UNBEFRISTET ausgesprochen wurde, nicht zurückgenommen werden kann.

Bei einem BV vom FA hätt er die Möglichkeit der Anfechtung.

Würde mir da aber keine Gedanken machen, wie du schon schreibst, könntest du ja dann sowieso nur am Empfang arbeiten.

Wünsch dir eine schöne Kugelzeit

6

Hi,
ohne jede Gewähr: du hast m.W. nach ein Beschäftigungsverbot ausschließlich für Tätigkeiten bekommen, die laut MuSchuG verboten sind. Ist ja auch richtig so.

Wenn der AG in der Lage ist, die einen Arbeitsplatz zuzuweisen, der sowohl dem GEsetz als auch deinem Arbeitsvertrag entspricht gilt meines Wissens nach das Bv dafür nicht.

Es würde nicht aufgehoben werden, sondern weiterhin für die Tätigkeiten, für die es besteht bestehen bleiben. Es würde lediglich dir ein alternativer ARbeitsplatz zugewiesen werden - was der Chef m.W. nach darf.

Ob und wie er das kann und organisiert muss aber nicht dein Problem sein.

Viele Grüße
Miau2

7

Danke für all Eure Antworten.

Also ich denke mir das auch so das er mich wenn dann nur an den Empfang setzt. Habe mich aber noch nicht mit Krankenkasse oder sonstigen Einrichtungen in Verbindung gesetzt. ich warte erstmal ab ob er das überhaupt in Erwägung zieht. Er hat dadurch ja eigentlich nix gewonnen wenn er mich zurückholt weil der Personalmangel ja in der Assitenz im Behandlungszimmer vorhanden ist und nicht am Empfang. Vor allem zahlt dann ja nicht mehr die Krankenkasse sonder er muss wieder die Lohnkosten übernehmen.

Schauen wir mal was draus wird.