Elternzeitantrag so formulierbar??

Hallo ihr lieben,

schaut mal grad auf meinen Antrag für Elternzeit. Wir haben heute von der Elterngeldstelle gesagt bekommen, dass ich den Antrag schleunigst beim Arbeitgeber abgeben solle.... dachte das muss erst in der Woche nach der Geburt gemacht werden,.. aber was raus ist, ist raus #ole

Ist vielleicht auch nicht verkehrt, da sich meine kleine nun schon zwei mal angekündigt hat, aber durch Wehenhemmer etc gestopt wurde... beim nächsten mal hat sie freie Bahn ;o). Die Ärzte meinen könnte in den nächsten 2-3 wochen soweit sein #zitter. Schatz lass dir nur zeit #verliebt

Aber nun zum Thema :o)

Vorläufiger Elternzeitantrag

Sehr geherte Fr. Chefin :o),

hiermit beantrage ich für meine am voraussichtlich 03.12.2012 geborene Tochter, im Anschluss an meine Mutterschutzfrist, ab dem 28. Januar 2013, Elternzeit nach dem Elternzeitgesetz für die Dauer von 22 Monaten.
Evtl. Datenänderung behalte ich mir vor, da der errechnete Geburtstermin nur ein Richtwert ist. Die genauen Daten teile ich ihnen in der Woche nach der Geburt meiner Tochter nochmals genau mit. Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt leben wird und von mir selbst betreut und erzogen wird.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ich

Hoffe dass man das vorerst mal so stehen lassen kann #pro

Danke fürs durchlesen und für evtl. änderungsvorschläge :o)

Lilalaune06

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Hallo Lilalaune,

ich finds ok so, sind ja nur Mütter keine Anwälte ;-)

nur eins vlt noch, möchtest du evtl in der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen?
dann würd ich das schon erwähnen. und was du mit dem 3.Jahr vorhast, evtl spontan hintendranzuhöngen oder aufzusparen

lg
Swantje

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ich finde das gut geschrieben,meiner ist so ähnlich.

kann ihn dir gerne zukommen lassen wenn du möchttest.

was mich grade etwas verunsichert ist,das ich auch imer dachte der müsste erst nach der geburt eingereicht werden

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Mein AG hat gesagt ich soll den erst nach der Geburt mit den tatsächlichen Daten einreichen, alles andere dürfen sie nicht anerkennen.

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ah ok,

so hatte ich es nämlich auch verstanden.

was legst du für den antrag auf elterngeld bei?
steuerbescheid oder gehaltsabrechnungen?

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Der Antrag auf Elternzeit muss nicht vor der Entbindung beim AG sein. Aber 1 Woche nach der Entbindung sollte er bei deiner Chefin sein.

Bereite das schreiben vor und wenn dein kind da ist schreibst du das richtige Geburtsdatum rein, druckst es aus und schickst es ab.

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huhu.

ich würde auch bis nach entbindung warten. abgesehen davon war es bei mir zb.so dass ich von meinem ag einen brief mit einem vordruck erhielt kurz nach der geburt. da musste ich nur die daten eingeben wann mein kind geboren wurde und wie lange ich in elternzeit bin.

lg babyboom

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http://antrag-elternzeit.de/wp-content/uploads/Antrag-auf-Elternzeit1.pdf

#winke

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Die Elternzeitstelle erzählt Unsinn, du hast natürlich Recht, die Elternzeit muss erst eine Woche nach der Geburt angemeldet sein, weil du das ohne Daten eben gar nicht wirklich kannst. LAss dir nicht so einen Blödsinn erzählen.

Also warte bis nach der Geburt, denn vorher ist sie nicht mal das Papier wert auf dem sie steht!

Und nein, die geht so nciht die Formulierung, denn bei 22 Monaten Elternzeit müsstest du 2 Monaten vor dem 2. Geburtstag, also voraussichtlich am 2.10.2014 wieder arbeiten!
Der Mutterschutz (der auch keine 2 Monate lang ist!) wird bei der Länge nach dem BEEG angerechnet.
Ansonsten wird angemeldet, nicht beantragt!

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Hallo Lilalaune06,

also, ich habe das so gemacht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes an. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen.

Nach einer 36-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.

Den genauen Entbindungstermin teile ich Ihnen rechtzeitig mit.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Ich habe also keine genauen Daten angegeben (obwohl ich habe noch in einem Schreiben nebenher meinen ET erwähnt und Datum des Mutterschutzbeginns). Ich habe das auch bereits schon jetzt an meinen AG geschickt und wenn das Baby da ist, schicke ich da einfach noch mal eine Kopie von der Geburtsurkunde hin. Damit bin ich den Papierkram jetzt schon mal los und ich muss mich nicht in der ersten Woche nach der Geburt drum kümmern, denn da habe ich bestimmt andere Dinge im Kopf. So kann ich die Frist nicht versäumen. Kann ich nur empfehlen.
Übrigens, wenn du zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest, dann solltest du 24 Monate schreiben. :-)

Viele Grüße
bitjab