Hallo,
ich habe mal eine "verzwickte" Frage. So wie ich es gehört habe, bekommt man beim 2. Kind das gleiche Elterngeld, wenn man innerhalb der Elternzeit (12 Monate bei mir) erneut schwanger wird?
Ich weiß dennoch nicht so richtig, wie das berechnet wird. Wie sieht es aus, wenn ich nach der 1. Elternzeit bereits 6 Monate wieder gearbeitet habe (also schwanger geworden am Ende der 1. Elternzeit)? Weiß jm., wie das Elterngeld dann berechnet wird?
Fragen über Fragen...blödes Geld
Vielen Dank für Eure Antworten. Viell. hatte ja jm. eine ähnliche Situation!
Elterngeldberechnung bei 2. Kind? (wenn nur 6. Mon. gearbeitet)?
Hallo!
Soweit ich weiß, werden die 6 Monate genommen nach der ersten Elternzeit plus die letzten sechs Monate vor der ersten Elternzeit.
Hättest du dein zweites Kind in der ersten Elternzeit bekommen, wären die 12 Monate vor der ersten Elternzeit wieder Berechnungsgrundlage gewesen. So halt nur 6 Monate.
LG!
Lara
dazu erst mal zwei fragen:
wann ist dein erstes kind geboren? wie lange hattest du elternzeit?
hattest du nur 12 monate elternzeit und demnach auch elterngeld, und arbeitest jetzt bis zum 2. muschu nur 6 monate, so werden diese 6 monate genommen + die 6 monate vor dem muschu des ersten kindes.
hast du aber nicht nach 12 monaten angefangen zu arbeiten, so zählen dann die folgenden monate als 0 runde, wenn du verstehst wie ich meine?!
das gleiche elterngeld bekommst du nur , wenn das zweite kind BIS zum 1. geburtstag des ersten kindes GEBOREN wird. mit der elternzeit hat das nichts zu tun.
hoffe ich konnte helfen.
lg Kätzchen mit malin und mini 25+2 (die auch nur 9 monate gearbeitet hat nach der elternzeit)
Stimmt, es ist genau so, wie Lara geschrieben hat.
Habe mich auch schon erkundigt, da es uns für 3 Monate auch betrifft.
Außerdem bekommst Du noch einen Geschwisterbonus von 10%, minimal 75 Euro, wenn das zweite Kind so schnell folgt.
http://www.familienkasse-info.de/elterngeld-geschwisterbonus.php
lg honeybee mit traumsohn (15 monate) und mini (16.ssw)
Hi,
Elterngeld wird immer mit den vollen 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet (wenn man Mutterschutz hat, also ein Beschäftigungsverhältnis - hast du aber wohl).
Ausgenommen sind Monate mit Elterngeldbezug vom vorherigen Kind. Wie viel ElternZEIT du genommen hast ist eigentlich vollkommen egal. Relevant wäre bis wann Elterngeldanspruch bestanden hat.
Das mit dem ersten geburtstag der vorschreiberin stimmt fast, aber nicht ganz, denn es geht ja um die 12 Monate vor Mutterschutz - es sind also ca. 14 Monate, die die Kinder auseinander sein "dürfen" um noch mal das gleiche Geld zu bekommen (plus Geschwisterbonus).
Wenn es mehr Monate sind werden entsprechend Monate nach der Zeit mit Elterngeldanspruch vom ersten Kind (splitten verändert das nicht) herangezogen - egal, ob du da voll der Teilzeit oder gar nicht gearbeitet hast.
Ach ja, und alles geht natürlich nicht um den Zeitpunkt, wann du schwanger wirst, sondern wann das zweite Kind geboren wird bzw. der Mutterschutz für das zweite Kind anfängt. Wann du schwanger wirst ist eher Nebensache.
Viele Grüße
Miau2
hui, vielen Dank für Eure Antworten!!
Also, es wäre so, dass ich ungefähr 6 Monate nach der 1. Elternzeit arbeiten würde (das wären 6 Monate 75%, da ich 75% arbeiten würde) und die anderen 6 Monate würden von vor der 1. Elternzeit hinzugezogen werden? Das wären die 12 Monate, die zur Berechnung herangezogen werden?! Und von dieser Durchschnittssumme gäbe es dann 65%?!
Macht eigentlich Sinn. Ich hatte nur die Befürchtung, dass dann die letzten 6 Monate von der "Elterngeldzeit" zur Berechnung hinzugezogen werden. Aber dem scheint ja nicht zu sein
Wie schon gesagt geht es nicht um Elternzeit. Sondern um die Zeit mit Elterngeldanspruch vom vorherigen Kind. Die Elterngeldzeit wird nicht herangezogen, wobei der Zeitraum, der nicht herangezogen wirde nicht durchs Splitten verlängert wird (wer also EG bis zum 22. Lebensmonat ausbezahlt bekommt - da würde trotzdem nur der Anspruch bis zum ersten Geburtstag berücksichtigt werden).
Wie genau sich das bei dir berechnet kann ich dir nicht sagen, es gibt Änderungen 2013.