Elternzeit und -geld bei Lehrerinnen – Experten hier?

Hallo zusammen! #winke

Puh, in meinem Kopf herrscht das pure Chaos und das obwohl ich grad schon ein 10-minütiges Telefongespräch mit der Bezirksregierung geführt habe… #schwitz

Situation ist folgende:
Kind 1 ist im Juli 2010 geboren, ich habe die vollen drei Jahre Elternzeit beantragt, also bis Juli 2013. Jetzt bin ich wieder schwanger und der voraussichtliche ET für Kind 2 ist im Februar 2013.

Ich wollte von der Bez.Reg. wissen, ab wann ich dann die Elternzeit für Kind 2 nehmen kann/soll.

Antwort war, es wär beides möglich, also entweder nach Ablauf der Elternzeit für Kind 1, d.h. im Juli 2013 oder auch direkt im Februar 2013, ab Geburt des 2. Kindes und die knappen 5 Monate von Kind 1, die sich dann ja überschneiden würden, auf die Zeit nach der Elternzeit für Kind 2 zu übertragen.

Ob eine Variante davon für mich Vor- oder Nachteile bringen würde, konnte die Dame mir leider nicht beantworten.

Hmm, jetzt bin ich eigentlich genau so schlau wie vorher auch schon. Kann mir einer von euch sagen, was cleverer wäre und warum? #gruebel

Die Frage nach dem Elterngeld konnte sie mir gar nicht beantworten, dafür ist ja das LBV zuständig. Eigentlich auch logisch…
Aber soweit ich weiß, ist das Elterngeld doch unabhängig von der Elternzeit, d.h. wenn ich Variante 1 wähle (also EZ für Kind 2 nach Ablauf der EZ von Kind 1), könnte ich dennoch Elterngeld (1 Jahr den Mindestsatz von 300€) ab Geburt für Kind 2 bekommen, oder?

Frage drei war, ob mir im Mutterschutz irgendeine Bezahlung zusteht, obwohl ich nicht gearbeitet habe (also in Elternzeit war)?

Ich bekomme laut ihrer Aussage einen Zuschuss von 13€/Kalendertag, obwohl Beamtin und PKV. Dachte nämlich, dass das nur gesetzlich Versicherte von der KK bekommen?! Frage ist nur, wo beantrage ich das? Oder geht das automatisch? #zitter

Oh man, entschuldigt bitte meinen langen Text, aber ich hoffe, dass mein Fall so verständlicher wird und viele von euch hier Rat wissen?! #danke
Ach so, falls das wichtig ist, ich bin Beamtin auf Widerruf in NRW (also noch im Ref.).

Liebe Grüße Lilly

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Hallo Lilly,
bezüglich deiner Fragen kann ich dir auch nicht genau weiterhelfen.
Ich habe bezüglich der Elterngeldfragen bei der l-Bank (zuständig in Baden-Württemberg) angerufen. Die haben ein Servicetelefon nur für die Beratung bezüglich des Elterngeldes. Ruf doch mal bei deiner entsprechenden Stelle an. Die sind wirklich sehr nett und erklären es solange, bis man es verstanden hat.

Wegen der Elternzeit ist das zuständige Schulamt -evtl. auch die Bezügestelle- verantwortlich. Ich würde erst einmal beim Schulamt anrufen.

Versuch die Fragen direkt an der entsprechenden Stelle zu klären, da du im Internet und diversen Foren unzählig verschiedene Anworten finden wirst.
Ich habs zumindest so gemacht.

LG
Estrella

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Danke für deine Antwort. Ja, das ist wirklich immer am besten, wenn man direkt dort anruft, wo sie Ahnung haben, allerdings habe ICH keine genaue Ahnung, wer jetzt für was genau zuständig ist, da es ja für Beamte einfach völlig andere Anlaufstellen gibt.
Ich muss mich einfach nochmal auf den Papierkram von meiner Tochter stürzen, vielleicht wird mir dann auch nochmal einiges klarer.
Im Internet bin ich irgendwie gar nicht fündig geworden, da es ja schon ein spezieller Fall bei mir ist, durch's Ref. und noch andauernde Elternzeit...

LG Lilly

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Wende dich an die Presonalstelle wegen dem Zuschuss und ja, es gibt beide Varianten bei der Elternzeit und ja deine Überlegungen zum Elterngeld stimmen!

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Vielen Dank für deine Antwort. Dann scheint ja doch alles soweit zu stimmen, was die gute Frau mir am Telefon sagte.

Und danke für den Tipp mit der Personalstelle, da werd ich direkt morgen mal nachhören.

#danke Lilly

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Zu Frage 1- Worin soll denn da ein Unterschied liegen? Für welches Kind du grad in EZ bist, ist doch völlig wurscht, da es ja durchgängig ist. Bezügl. des EG macht es ja laut susannea keinen Unterschied.
Zu Frage 2 - Das LBV hat mit dem Elterngeld auch nix zu tun, jedenfalls ist das in NRW so. M.M.n. bekommst du die 300€ Mindestbetrag, das regelt die Elterngeldstelle, nicht das LBV. Von denen bekommst du aber während der Elternzeit einen Zuschuss von 31€(?) pro Monat zur PKV, falls du das noch nicht weißt.
Zu Frage 3 - Eigentlich ist das Geld im Mutterschutz doch eine Weiterzahlung, daher bekommst du für meinen Geschmack nichts (warum auch, hast du im Rest der Schwangerschaft ja auch nicht). Mag aber sein, dass das was mit dem "B.a.W" zu tun hat, dass du doch was kriegen sollst, keine Ahnung.

LG
Susanne

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Danke, dass du mir so ausführlich geantwortet hast.
Zu 1.: Ich weiß ja auch nicht genau, worin der Unterschied liegt und das konnte die Frau mir am Telefon ja auch nicht sagen, deshlab dachte ich, einer von euch wüsste, ob eine Variante davon "besser" wäre, warum auch immer. Dann werd ich es einfachheitshalber so machen, dass ich die EZ für Kind 1 auslaufen lasse und gleich im Anschluss die EZ für Kind 2 nehme. EG werde ich dann aber direkt ab Geburt von Kind 2 beantragen, bzw. gleich nach dem Mutterschutz.
Zu 2.: Danke für den Tipp. Ich komm schon völlig durcheinander. Es ist ja auch schon länger her, dass ich EG bezogen habe. Wegen des Zuschusses, den bekomm ich aber doch nur dann, wenn ich mein Kind auch privat versichere, oder? Der Zuschuss gilt doch für das Kind oder bin ich da zwei Jahre lang falsch informiert gewesen? Meine Tochter ist nämlich über meinen Mann kostenlos mit familienversichert.
Zu 3.: Ja, das dachte ich auch immer. Deshalb habe ich ja bei Kind 1 mein Gehalt im Mutterschutz einfach weiter bekommen, jetzt hatte ich auch mit nichts gerechnet, bzw. dachte ich man könne dann das EG in dem Fall doch direkt ab Geburt bekommen?! Mit den 13€/Tag war mir, zumindest in meinem Fall jetzt, auch neu. Allerdings schrieb Susannea ja auch, dass ich mich deshalb an die Personalstelle wenden soll, da scheint also was dran zu sein...

LG Lilly

7

Zu 2:
Nein, meiner Meinung nach bekommst DU den Zuschuss, nicht das Kind. Zumindest wollten die MEINEN Versicherungsvertag sehen, nicht den des Kindes. Das ist auch unabhängig vom EG, das bekommst du während der ganzen Elternzeit. Du musst nur den Krankenversicherungsvertrag in Kopie an das LBV schicken.

Wäre schön, wenn du mir Bescheid gibst, falls du zu 3. was in Erfahrung bringen konntest!

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Hallo,

betreffend der Bezüge kann ich dir leider auch nicht weiter helfen - bzw. Zahlungen im Mutterschutz.
Kann nur den Zuschuss zur PKV bestätigen.

Aber zur Elternzeit würde ich die für das erste Kind auslaufen lassen, dann im Anschluss die Elternzeit für das zweite Kind nehmen.
Willst du die Elternzeit für Kind 2 nicht gleich in voller Länger (also die 3 Jahre) nehmen, so kannst du dir bis max. 12 Monate auf einen späteren Zeitpunkt übertragen lassen. Diese kannst du dann nehmen bis zum 8.Geburtstag deines Kindes. Wenn du dir also von Kind 2 Elternzeit aufhebst, kannst du diese länger noch nehmen (also hast mehr Zeit bzw. länger aufsparen) wie wenn du dir die restliche Elternzeit von Kind 1 übertragen lässt.

Die Übertragung muss man aber in jedem Fall schriftlich beantragen, sonst ist die Zeit nämlich weg und du müsstest am 3. Geburtstag von Kind 2 wieder arbeiten gehen. Und so kannst du über diesen Zeitpunkt hinaus noch in Elternzeit sein und von jedem Kind die vollen 3 Jahre nehmen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Grüße
Katka

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Vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen.
Das mit den 31€ ist echt seltsam, hab grad nochmal im Internet nachgelesen und dort steht auch überall bestätigt, dass sie mir zustehen, allerdings haben wir damals nach der Geburt meiner Tochter meinen Versicherungsnachweis mit eingereicht und die 31€ dennoch nie erhalten, mein Mann meint da wär was gewesen, aber er weiß nicht mehr warum es MIR nicht zusteht. Ich werd mal beim LBV nachfragen.
Wegen der EZ werde ich es genauso machen, wie du es schreibst. Werde für Kind 2 dann 2 Jahre EZ ab Juli 2013 (also im Anschluss an die Elternzeit von Kind 1) beantragen und mir das dritte Jahr für irgendwann mal aufsparen, vielleicht wenn Kind 1 oder 2 in die Schule kommen?! Mal sehen...

#danke und LG Lilly

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Hallo,

Ja - so habe ich es auch gemacht mit dem Aufsparen.
Wir hoffen jetzt gerade auf Kind 3 und dann werde ich es mir gönnen und 5 Jahre zu Hause bleiben (zumindest 4 mal und dann mal sehen)

Meine Personalstelle hatte mich damals mit dem Zuschuss für die PKV extra darauf hingewiesen, dass ich das ausdrücklich beantragen muss - sonst zahlen die das nicht von sich aus....

Grüße
Katka

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Hallo Lilly,

ich weiß von einer Freundin, dass Sie für das 2. Kind Mutterschutzgeld (also normale Besoldung) bekommen hat. Sie war nach dem 1. auch nicht arbeiten und in Elternzeit und hatte gar nicht mit dem Geld gerechnet. Ich glaube das EG für das zweite hat sich dadurch auch erhöht, zusätzlich bekommst du einen Geschwisterbonus, solange Kind 1 unter 3 Jahre ist.

Es könnte sein, dass du den Zuschuss zur PKV nicht bekommst, weil du ja als Referendarin einen vergünstigten Tarif hast?? Du müsstet aber einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, da steht doch sicher ein Grund drin.

Die Vor- und Nachteile von Punkt 1 würden mich auch interessieren, ich bekomme das 2. auch während der Elternzeit des 1.

Vielleicht auch mal bei der Gewerkschaft nachfragen?

Viele Grüße

tutem

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Ach, das ist ja mal sehr interessant. #gruebel
Um welches Bundesland ging es da in diesem Fall? Du meinst also sie hat vorher auch gar nichst beantragt usw., sondern es automatisch bekommen?
Das mit dem Geschwisterbonus wusste ich schon, da muss ich nur auf dem Kindergeldantrag das erste Kind mit eintragen und dann bekomme ich den Bonus automatisch bis zum 3. Geburtstag, was ja immerhin knapp 5 Monate sein werden.
Deine Erklärung, warum ich die 31€ nicht bekomme, könnte natürlich stimmen, wäre ja nachvollziehbar, allerdings habe ich defintiv nie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen, der wäre sonst mit in dem Ordner, den wir gerade wälzen und da ist nichts... #schwitz
Tja, ich glaube man wird nicht in Erfahrung bringen können, ob irgendeine der beiden Varianten Vorteile bringt, zumindest wüsste ich nicht, wo ich mich diesbezüglich noch schlau machen sollte?! Gewerkschaft ist doch für Beamte nicht zuständig, oder? Zumindest wüsste ich jetzt nicht welche?!

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"Du meinst also sie hat vorher auch gar nichst beantragt usw., sondern es automatisch bekommen?"

Ich schon wieder: DAS halte ich mal für unmöglich, woher soll denn das LBV wissen, dass du wieder im Mutterschutz bist?

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