Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht für den Vater??

Hallo liebe Mitschwangeren!

Mein Freund und ich waren neulich beim Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben, da wir nicht verheiratet sind.

Die Dame beim Amt riet uns, ich solle noch vor der Geburt eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht machen. Allerdings habe ich nicht richtig verstanden, welchen Sinn das haben soll! Könnt ihr mir dazu etwas sagen?

Lieben Gruß

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Falls ( was gottseidank selten ist, aber leider vorkommen kann) Dir bei der Geburt etwas passiert, kann Dein Partner zB Deine Patientenakte sehen und wird über alles informiert.

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und wenn man verheiratet ist darf er das eh alles oder?

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Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum!

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Die Geburt ist der gefährlichste Moment im Leben. Sollte dir "etwas passieren", ist das wichtigste schon mal geklärt...

*grusel*

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ach naja bitte das mit dem gefährlichsten moment im leben is arg übertrieben.guck dir mal statistiken an dazu wie oft wirklich was schlimmes passiert und dann dazu im verhätnis prozentual wieviele leute täglich im verkehr umkommen.

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Dass es aber so ist, habe ich mir nicht ausgedacht.
Und ich finde es nicht übertrieben über die o.g. Papiere nachzudenken. Egal in welcher Lebensphase.

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Patientverfuegung und vollmachten habe ich bereits seit meinem 22.lebensjahr. Es beruhigt mich das alles geregelt ist wenn mir mal etwas passiert. Zusaetzlich habe ich beim ja damals (meine sohn istnjetzt 18 ) hinterlegt das wenn ich tot bin mein sohn NICHT zu seinem vater kommt sondern zu meinen eltern. Das hatte persoenliche gruende.

Achte bei der patientenverfuegung genau drauf was sie mit dir machen duerfen und nicht falls du nicht mehr ansprechbar bist. Fuer mich kommt jegliche lebenserhaltenen massnahmen ueberhaupt nicht in frage. Gleichzeitig habe ich zur organspende zugestimmt.

Und auch sehr wichtig .... Vom notar beglaubigen lassen ... Ostet um die 100 euro je nach stadt landgefuege.

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" Fuer mich kommt jegliche lebenserhaltenen massnahmen ueberhaupt nicht in frage. Gleichzeitig habe ich zur organspende zugestimmt."

Eines von beiden ist aber nur möglich. Wenn Du Organe spenden möchtest müssen zwangsläufig lebenserhaltende Maßnahmen (wenn auch nur kurz) vorgenommen werden.

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Hi,
notariell beglaubigt ist nicht nötig....
Lg, carana

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Hi,

also, das sollte man eigentlich beides haben, auch wenn man verheiratet ist. Es regelt, was du möchtest, wenn du in eine schwerwiegende Krankheitssituation kommst. Möchtest du lebenserhaltende/rettende Maßnahmen etc? Vorsicht: Die Patientenverfügung darf keinesfalls zu weit gefasst werden. Es gibt eine ziemlich schöne Vorlage hier
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile
da findest du auch Textbausteine, die du so kombinieren kannst, wie du es für dich willst. Eine Vorsorgevollmacht ist auch für jeden wichtig, auch Betreuungsvollmacht. Auch wenn man verheiratet ist. Das bedeutet nämlich nicht, dass dein Ehepartner automatisch für dich sorgen darf. Das gleiche gilt für Eltern - ohne Vollmacht ist es oft ein Kampf, einen gerichtlich bestellten Betreuer/Vorsorger zu vermeiden.
Eine Patientenverfügung muss nicht vom Notar beglaubigt werden; ich meine, auch eine Vorsorgevollmacht muss das nicht.
Wenn schon Kinder da sind oder sobald sie da sind, sollte man auch eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Wichtig: Per Hand geschrieben! Darin kann man festhalten, zu wem das Kind soll, wenn den Eltern was passiert. Die Paten werden nicht mehr automatisch zu "Ersatzeltern". Wenn dann die restlichen Verwandten z.B. Großeltern auch ausscheiden, z. B. wegen Alter, ist das Drama groß.
Lg, carana

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1000 Dank für die Infos!
Klar ist die Patientenverfügung sinnvoll, wenn ich das jetzt alles weiß!!

Dann werde ich jetzt erstmal anfangen müssen, über "Ernstfälle" nachzudenken.
Irgendwie komisch...